Grundstück mit Geländesprung - Trennmauer Nachbarn - Fundament?

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DReffects

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Hallo!

Ich hoffe das ist einigermaßen der korrekte Bereich für mein Anliegen, falls nicht, bitte verschieben

Situation:
Nachbars Grundstück liegt deutlich höher als meines, die Garage wurde bis auf 20cm direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt. Da der Bebauungsplan eigentlich vorgibt, dass keine Geländesprünge vorhanden sein dürfen müsste der Nachbar den Höhenunterschied durch eine Böschung mit ca 45° ausgleichen. Mein Garten-Niveau liegt so, dass hier eine rund 1,5m breite Böschung entstehen würde. Natürlich zu lasten seiner Grundstücksfläche. Also haben wir uns darauf geeinigt, dass er anstelle der Böschung (und dem Rückbau der Garage...) eine Mauer an der Grundstücksgrenze errichten muss, die auch sicherstellt, dass die Entwässerung dort passiert, wo sie soll.

Wir haben auf unserer Seite das endgültige Geländeniveau noch nicht hergestellt, wir werden noch etwa 70cm nach unten gehen. Nun hat der Nachbar an der Grenze einen Graben ausgehoben, da munter Beton reingekippt und mauert jetzt auf die Grenze auf dieses Fundament mit so Hohlsteinen, die er später ebenfalls mit Beton füllen möchte eine Mauer.

Wenn ich nun auf meiner Seite die rund 70cm Erdanhäufung abtrage lege ich damit bis auf 30cm alles von seinem Fundament frei. Für mich stellt sich das nun nicht so dar, als würden 30cm eine rund 1,80cm hohe Mauer nebst angrenzender Garage und Garten stützen.

Der Nachbar sieht das anders. Daher meine Frage: gibts irgendwo einen Online-Rechner der mir eine benötigte Fundamenttiefe berechnen kann? Ich hätte ja ungern, dass Nachbars mauer auf meine Kinder knallt in nem Jahr... Mein Bauunternehmen hat ebenfalls bereits bedenken angemeldet und möchte keine weiteren Erdarbeiten durchführen, bis die Mauerthematik geklärt ist.

Danke
 
Nordlys

Nordlys

Er schüttet auf, Du gräbst ab, die Mauer soll er allein bezahlen. Haltet Euch an den B Plan, lasst das Gelände wie es ist, und keiner hätte Sorgen....,ich als Dein Nachbar würde da gar nichts machen und sagen, wenn Du buddelst, Bau Dir selbst die Winkelstützmauer, aber lass mein Land in Ruhe. Karsten
 
DReffects

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Er schüttet auf, Du gräbst ab, die Mauer soll er allein bezahlen. Haltet Euch an den B Plan, lasst das Gelände wie es ist, und keiner hätte Sorgen....,ich als Dein Nachbar würde da gar nichts machen und sagen, wenn Du buddelst, Bau Dir selbst die Winkelstützmauer, aber lass mein Land in Ruhe. Karsten
Ich fürchte ich hab mich nicht korrekt ausgedrückt, sorry dafür.

Ich lasse sein Land in Ruhe. Ich belasse mein Gelände bei der ursprünglichen Geländehöhe, derzeit ist nur vom Aushub des Kellers etwas mehr Erde vorhanden, diese trage ich nachher halt wieder ab. Die Garage an der Grundstücksgrenze steht ca. 100cm oberhalb der ursprünglichen Geländehöhe.
 
Nordlys

Nordlys

Ok, dann hat er aufgeschüttet, um ebenes Land zu kriegen? Dann ist es sein Problem. Wenn er nicht einsichtig ist und da solch wilde Konstrukte baut, muss das Bauamt ran. Das ist Mist. Aber fachlich korrekt abstützen muss er, oder eben anböschen. Aber Du darfst auch nicht tiefer als das Ursprungsland. Das wäre dann Dein Problem. Karsten
 
DReffects

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Ok, dann hat er aufgeschüttet, um ebenes Land zu kriegen? Dann ist es sein Problem. Wenn er nicht einsichtig ist und da solch wilde Konstrukte baut, muss das Bauamt ran. Das ist Mist. Aber fachlich korrekt abstützen muss er, oder eben anböschen. Aber Du darfst auch nicht tiefer als das Ursprungsland. Das wäre dann Dein Problem. Karsten
So pragmatisch hat uns das der Baubegleiter auch schon gesagt aber das führt natürlich nicht zu einem guten Verhältnis mitm Nachbarn. Mir gings jetzt erst mal hauptsächlich darum herauszufinden, wie tief so ein Fundament auf seiner Seite sein muss, damit das überhaupt stehen bleibt und mir nicht in den Garten kippt.

Der Bebauungsplan ist hier ohnehin total bescheuert. Er erlaubt einerseits eine Veränderung des Geländes um 100cm in beide Richtungen, verbietet aber harte Geländesprünge. Gleichzeitig ist die Garage aber an die Grundstücksgrenze zu setzen. In der Praxis bleibt einem nichts anderes übrig als entweder das Haus unterhalb die Geländegrenze zu setzen oder die Garage anzuheben. Die Grundstücke in der Straße sind nach hinten relativ gerade, die Straße hat aber eben eine ordentliche Steigung.
 
A

Alex85

Ihr habt abgemacht, dass da eine Mauer gesetzt werden soll und keiner kommt auf die Idee, die Höhen mit zu diskutieren? Hast du den Entschluss erst nach euer Abmachung gefasst, dass du noch 70cm abgraben willst?
Das Fundament der Mauer läge dann nicht mehr frostfrei. Ich glaube nicht, dass das ne gute Idee ist.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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