S
Steff
Hallo,
Unser Vorbescheid für ein Einfamilienhaus wurde genehmigt, allerdings unter Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege. Grund dafür ist wohl, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Kirche befindet.
Folgende Auflagen sind an den positiven Bescheid gebunden:
- Außenwände glatt verputzt und weiß getüncht.
- Dach rot eingedeckt.
- Fenster sind in Holz zu fertigen.
Was ist davon zu halten? Wer hat Erfahrung mit solchen Auflagen?
Unser Vorbescheid für ein Einfamilienhaus wurde genehmigt, allerdings unter Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege. Grund dafür ist wohl, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Kirche befindet.
Folgende Auflagen sind an den positiven Bescheid gebunden:
- Außenwände glatt verputzt und weiß getüncht.
- Dach rot eingedeckt.
- Fenster sind in Holz zu fertigen.
Was ist davon zu halten? Wer hat Erfahrung mit solchen Auflagen?