Von wo aus wird der Grenzabstand gemessen?

5,00 Stern(e) 4 Votes
S

sascha-t4-le

in Hessen ist es so geregelt:
Traufseitig: Nur die Wand wird berücksichtigt, das geneigte Dach erst ab einer Dachneigung von 45 grad anteilig und ab 70 grad als wäre es eine Wand im Abstand von 2m.
Giebelseitig: (Wandhöhe 4m + das Dreieck gemittelt ) x Faktor

ohne Gewähr
 
S

ShaymiLenny

Hallo Zusammen,

Denkt bitte bei der Berechnung daran, dass in Niedersachsen zwar 0,5H gilt, aber laut Niedersächsische Bauordnung §5 (4) Giebeldreiecke bis zu einer Breite von 6m nicht hinzugezählt werden müssen (im Falle Satteldach).
Das reduziert dann natürlich die erforderlichen Grenzabstände auf der Giebelseite.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97144 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben