Unfallversicherung für die Bauherren

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M

Madbaut

Danke. Eigentlich bin ich nur über die Bauhelfer Versicherung darüber gestoßen, dass man sich als Bauherr auch versichern muss.

Zitat BG Bau
Der Bauherr selbst und sein Ehegatte oder Lebenspartner sind nicht gesetzlich versichert. Sie können sich aber auf Antrag freiwillig bei der BG BAU versichern.


Der Beitrag für die freiwillige Versicherung des Bauherren, Ehegatten oder Partner beträgt, bei Wahl der aktuellen Mindestversicherungssumme, für 2016 bundesweit pro Person

jährlich 4.188,92 EUR (monatlich 349,08 EUR).


Ich interpretiere das so, dass man Bauherren aus der Krankenversicherung heraus genommen hat.

Also müsste man doch eine Krankenversicherung abschließen, selbst wenn man bereits versichert ist?

Thx Mad
 
B

Baustelle2016

Nein! Dort geht es um die gesetzliche UNFALLversicherung. Die sichert Arbeitnehmer und Angestellte gegen beruflich bedingte Gesundheitsrisiken umfänglich ab. Träger sind die Berufsgenossenschaften. Wenn Du bspw. für Deine Eigenleistungen Helfer auf dem Bau einsetzt (kann der Nachbar sein, Dein Opa oder sonst wer), denen DU Aufgaben zuweist, solltest Du diese, bei längerem Einsatz, bei der gesetzl. Unfallversicherung anmelden. Mit der Krankenversicherung hat das NICHTS zu tun!!!
 
A

aero2016

Da steht kein Wort davon welche Versicherung gemeint ist (ah, doch, Berufsgenossenschaft). Die Krankenversicherung aber ganz sicher
nicht!
 
B

Baustelle2016

Die ges. Unfallversicherung leistet bei beruflich bedingten gesundheitlichen Schäden, also z. B. wenn der Helfer während seiner zugewiesenen Tätigkeit auf deiner Baustelle oder auch auf dem Weg dorthin und auf dem Nachhauseweg einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Nagel in die Hand gehämmert, von der Leiter gestürzt, böse den Fuß verknackst.
Dann trägt die BG die Behandlungskosten, evtl. zu zahlendes Krankengeld (heißt dann Unfallgeld) oder auch durch den Unfall notwendige Rehabilitationsmaßnahmen des Versicherten bis hin zu einer UNFALLrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Nicht zu verwechseln mit einer Erwerbsminderungsrente, die die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, wenn man auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr beruflich leistungsfähig ist.
 
B

Baustelle2016

Für Dich als Bauherr sollte aber eine private Unfallversicherung ausreichen. Sofern man die überhaupt benötigt. Gesundheitsschäden durch Unfälle sind vergleichsweise selten, die Versicherung dafür aber auch nicht sehr teuer. Die ges. UV auf Eigenleistung für sich selbst freiwillig auszudehnen halte ich für völlig übertrieben, sofern man nicht Wegen des Baus in Teilzeit geht. Das ist aber nur meine Meinung!, keine Empfehlung.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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