Schallschutzwand gegen Wärmepumpe des Nachbars

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77.willo

77.willo

In meiner alten Nachbarschaft war eine Pelletheizung die sich mehrere Nachbarn teilen der Standard. War alles über WEG geregelt.
 
O

ONeill

Nochmal zur lärmenden WP. Die gehört m.E. ja zur Hauptanlage, daher gleiche Vorschriften zu Abstandsflächen wie das Hauptgebäude. Also keine Bebauung in Abstandsflächen. Wurde das eingehalten? Oder gibt es im Bebauungsplan eine Ausnahmeregelung.
Hast du dafür eine Quelle? Ich denke es ist nicht so.
 
G

Grym

Naja, es gibt Hauptnutzung, Nebennutzung und Garage/Carport/Stellplatz.

Und die Heizung gehört zur Hauptnutzung (Wohnen) und ist daher keine Nebenanlage (zB Schwimmbecken oder Zuchthaus - beides nicht eng mit der Hauptnutzung verbunden).

Es gibt dazu aber mE keine Urteile, da relativ neues Thema. Also alles eher zu 50% unsicher, was ich hier schreibe...

Ich sag nur, wenn der TE es darauf anlegen möchte (was ich nicht empfehle), könnte er es über das Thema Abstandsflächen auch angehen, d.h. zuerst von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob es ein Thema ist.
 
B

Bieber0815

Ich dachte, es wäre völlig klar und unstrittig, dass auch die Außeneinheit der Wärmepumpe nicht in der Abstandsfläche aufgestellt werden darf.

http://WWW.laerm-Luftwärmepumpen.de/Index.php/aktuelle-gerichtsurteile/152-urteil-zur-abstandswahrung-bei-der-Aufstellung-einer-luftwaermepumpe-olg-frankfurt-urteil-vom-26-02-2013-25-u-162-12 schrieb:
OLG Frankfurt entscheidet mit Urteil vom 26.2.2013 – 25 U 162/12 einen größeren Abstand zur Grundstücksgrenze. D.h. eine Luftwärmepumpe darf nicht zu nah am nachbarschaftlichen Grundstück stehen. Das OLG entschied, dass eine Luftwärmepumpe 3 Meter (nicht nur 0,5 Meter) zur Grundstücksgrenze (Abstandsflächenunterschreitung auf Grund der Landesbauordnung) stehen darf, da die Luftwärmepumpe einen gebäudeähnlichen Charakter aufweist.
Wenn man etwas mehr googelt, sieht man aber auch andere Meinungen. Es scheint, man müsse die jeweiligen Landesbauordnungen und B-Pläne studieren.
 
A

Alex85

Wenn man etwas mehr googelt, sieht man aber auch andere Meinungen. Es scheint, man müsse die jeweiligen Landesbauordnungen und B-Pläne studieren.
Zumal aus deinem Zitat nicht hervor geht, ob es sich lediglich um die Außeneinheit eines Split-Geräts handelt oder um eine komplette Wärmepumpe zur Außenaufstellung.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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