Wobei wichtig: Eine Rigole bringt nur etwas, wenn man auch gleichzeitig von den Dachflächenabwassergebühren befreit oder vergünstigt wird. Bei uns gibts keinen Cent Ermäßigung, bei gleichzeitigem "soll versickert werden".
Für die Städte und Kommunen ist ein Trennsystem eine Geldmaschine, welche ihnen über den Bescheid zu den Grundbesitzabgaben regelmäßige Einkünfte beschert. Die Anfangsinvestition des zusätzlichen Kanals rechnet sich also - nicht nur für die autorisierten Betriebe, welche ausschließlich den öffentlichen Kanal in öffentlichem Grund legen dürfen :-(
Freundliche Grüße
Sorry aber dem möchte ich widersprechen: Normalerweise sind Klärwerke kommunale Einrichtungen, die keinen Gewinn erwirtschaften. Sollte ein Jahresüberschuss / Fehlbetrag ausgewiesen werden, wird dieser ins nächste Jahr übertragen. Die Gemeinde entnimmt normalerweise der Liegenschaft kein Kapital. Die Differenzen (Fehlbetrag / Überschuss) schlagen sich direkt auf den Wasserpreis / Abwasserpreis nieder. Wenn für die Entwässerung mehr gezahlt wird, wird der Wasserpreis entsprechend günstiger sein. Ist es also eine kommunale Liegenschaft geht es nicht darum die Bürger abzuzocken - welchen Vorteil hätte die Gemeinde davon?
Bei privaten oder halb-privaten Klärwerken kenne ich mich nicht aus.
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024 Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3135 Themen mit insgesamt 42391 Beiträgen