Rechtliches bei Planungsvorleistungen von Fertighausanbietern

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Natürlich hat kein Architekt Urheberrechte an "unten wohnen, oben schlafen", 8,74 x 11,615 Außenabmessung mit 30° SD oder dergleichen. Aber am konkreten Ausführungsplan schon, auch wenn der das Rad nicht neu erfindet.

Kaufoptionen für Herstellerpläne sind unüblich. Jeder Haushersteller hat auch seine eigene Konstruktion und kann die Ausführungspläne ohnehin nicht einfach übernehmen. Änderungen daran sind nicht weniger aufwendig, als die Details auf Basis eines Gekrickels zu entwickeln. Vom Plan im Katalog eine Fotokopie zum Mitbewerber mitzunehmen und "was würde das bei Ihnen kosten ?" zu fragen, ist nicht verwerflich. Was Grundideen für Raumaufteilungen anbelangt, sind mindestens bei kompakten Baukörpern einfacher Grundform die Varianten in der Zahl überschaubar.

Wie viele Hausanbieter auf ihren Websites geklaute Bauvorschlläge (bei den Massivbauern gerne von Hebel bzs. Ytongg "entliehen") haben, ist kaum zu zählen. Bei den meisten Anbietern habe ich den Eindruck, denen fällt für die Fassaden immer exakt dieselbe Farbtonkombination weiß / grau / rot ein. Auch zwar Satteldach, aber mit Flachdachgauben, ist so eine Mode, die auf wenig eigene Kreativleistung schließen läßt. Wohl ebenfalls nicht selten mit dem Hintergedanken, Beispielfotos der Bestseller bei vielen Mitbewerbern stibitzen zu können. Urheberrechte gibt es trotzdem, aber z.B. diese Allerwelts-Farbkombi hat keiner so richtig "zuerst ausgedacht" (was urheben meint).
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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