P
paul_ber
Hallo zusammen,
wir haben heute die Rechnung vom Amtsgericht für die Eintragung der Eigentumauflassungsvormerkung im Grundbuch erhalten. Diese ist aber nicht an beide Käufer gerichtet, sondern nur an einen der beurkundeten Käufer.
Der Geschäftswert ist aber über den gesamten Kaufpreis und die Rechnung wird auch ansonsten nicht geteilt.
Ist das üblich? Egal? Oder kann ich davon ausgehen, dass die Übersetzung des Kaufvertrages in das Grundbuch nicht geklappt hat?
VG
Paul
wir haben heute die Rechnung vom Amtsgericht für die Eintragung der Eigentumauflassungsvormerkung im Grundbuch erhalten. Diese ist aber nicht an beide Käufer gerichtet, sondern nur an einen der beurkundeten Käufer.
Der Geschäftswert ist aber über den gesamten Kaufpreis und die Rechnung wird auch ansonsten nicht geteilt.
Ist das üblich? Egal? Oder kann ich davon ausgehen, dass die Übersetzung des Kaufvertrages in das Grundbuch nicht geklappt hat?
VG
Paul