Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren

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merlin83

Ich kann in ähnlichen Fällen aus der Praxis berichten, dass verbleibende Zweifel bzw nicht beantwortete Rückfragen zu einer Besteuerung von angenommenen Zinseinkünfte geführt hatte....wenngleich solche Vorgehensweisen ehrt unüblich sind. Wenn man nichts zu verbergen hat, würde ich das in einem kurzen Telefonat mit dem SB abschließen.
 
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Noelmaxim

Geht doch dem Finanzamt wohl eher darum in Erfahrung bingen zu wollen, ob die Grunderwerbsteuer. nur auf das Grundstück berechnet werden soll oder auf die Hausbaukosten auch. Eben ob beides in einen unmittelbaren Zusammenhang zu bringen ist. dies wäre u.a. z.B. dann der Fall, wenn der Bauunternehmer auch das Grundstück verkauft hat.
 
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ypg

Geht doch dem Finanzamt wohl eher darum in Erfahrung bingen zu wollen, ob die Grunderwerbsteuer. nur auf das Grundstück berechnet werden soll oder auf die Hausbaukosten auch. Eben ob beides in einen unmittelbaren Zusammenhang zu bringen ist. dies wäre u.a. z.B. dann der Fall, wenn der Bauunternehmer auch das Grundstück verkauft hat.
Nein, bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer wird _nicht_ die Finanzierung abgefragt!
 
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DG

Dazu braucht das FA keinen Fragebogen, weil das FA vom Notar den Kaufvertrag bekommt, dort sieht man ja, wer mit wem handelt und welcher Kaufpreis vereinbart wurde.

Ist hier ja genau so - das FA nimmt im vorliegenden Schreiben Bezug auf den Kaufvertrag, kennt also die handelnden Personen und den Kaufpreis. Es stellt sich für das FA also nur die Frage wo das Kapital herkommt bzw. es muss eben geprüft werden, dass kein Schwarzgeld zum Einsatz kommt.

MfG
Dirk Grafe
 
Musketier

Musketier

Dazu braucht das FA keinen Fragebogen, weil das FA vom Notar den Kaufvertrag bekommt, dort sieht man ja, wer mit wem handelt und welcher Kaufpreis vereinbart wurde.
Dort siehst du aber nur den Grundstücksverkäufer. Den Inhalt des Werkvertrages und dessen Abschlussdatum kennt das Finanzamt nicht. Außerdem wollte das Finanzamt bei uns wissen, wie wir auf das Grundstück aufmerksam geworden sind, ob es noch weitere Angebote gab usw.
Es darf laut Gesetz und diverser Urteile zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht festehen, mit wem du baust.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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