Plan Mitnahme bei GU Wechsel

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JoS

Hallo ich wende mich mit der Bitte um eine Einschätzung (keine) Rechtsberatung an die Profis die selbst planen, erstellen.

Unseren Plan habe wir in mehreren Stufen mit GU A entwickelt, da dieser sich in der Folge z.T. durch eine abenteuerliche Aufpreispolitik nicht wirklich positiv darstellte, nahmen wir Kontakt mit einem zweiten für seine Ausführungsqualität bekannten GU auf.
Unseren Plan haben wir mit zu ihm genommen und in einigen Punkten weiterentwickelt.

Wir haben weder bei A, noch bei B einen Auftrag/Vertrag unterschrieben.
Ergibt sich ein Honoraranspruch für A? Dieser hat ja einige Stunden investiert.

Oder, stellt es sich so wie bei uns im Finanzierungsbereich dar, dass man zwar ein mitunter aufwendiges Konzept aufstellt und anbietet, aber leer ausgeht, wenn der Interessent sich für einen anderen Anbieter entscheidet.

schönen Tag
JoS
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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