Nur Probleme mit neuen Mieter der alten Wohnung wg. weißeln!

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F

fraubauer

Ja, aber am Anfang hat es anders ausgeschaut!
Im Hintergrund des neuen Mieters entstand der Ärger...
Aber mit dem Wissen aus diesem Forum, habe ich diesen den Wind aus den Segel genommen...
Alles ok.
Dankeschön
erika
 
Neige

Neige

Nun ja, ich denke auch einfach, mit einem vernünftigen Gespräch, basierend dann auch noch auf Fakten, läßt sich vieles im Vorfeld klären.
Ferner bin ich der Meinung, dass es häufig auch zu Streitigkeiten aus Unwissenheit bestimmter Dinge kommt, die sich eben durch Information klären ließen.
Manche Gerichte hätten mit Sicherheit weniger Arbeit.
 
L

Lebensprojekt

.... Im Übernahmeprotokoll werden alle Mängel festgehalten. Diese musst du dem Vermieter ersetzen, wenn diese vom Vermieter beanstandet werden. Dieser kann auch nicht 2 Wochen später um die Ecke kommen.

ABER mit dem neuen Mieter hast du 0 zu tun; du bist ja auch nicht sein Vertragspartner.
Morgen, das Thema scheint ja sich geklärt zu haben.
Aber so pauschal Aussagen stören mich, dass "alle Mängel dem Vermieter ersetzt werden müssen !"

Das ist nicht korrekt, denn nicht alle Mängel müssen ersetzt werden.
Was der Vermieter ersetzt haben möchte und was tatsächlich zu ersetzten ist, sind zweierlei Dinge.
Nicht alles fällt in die Verantwortung des Mieters, der ja für die Nutzung, also den Gebrauch, eine Nutzungsgebühr (Miete) entrichtet hat.
Hier sind auch Sondervereinbarung zu beachten.
Wie zu dem Thema richtiger Weise erklärt, ist die Anlaufstation für den neuen Mieter der Vermieter.
Hatte der Vermieter nichts mehr zu bemängeln, ist die Sache erledigt.

Gruss
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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