Wir müssen bis ende Jahr unser Lifttelefon von analog auf UMTS umrüsten. Sind wir dazu verpflichtet oder können die Eigentümer auch abstimmen, dass wir auf das Lifttelefon verzichten? Wie sieht das rechtlich aus?
In DE steht das Mehrheitsvotum einer WEG-Versammlung sicher nicht über dem Baurecht, in CH wohl auch nicht. Wenn es eine Conciergewohnung gibt, muß eventuell der Notruf nicht nach Extern gehen, aber das ist nicht mein Fachgebiet. Grundsätzlich ist die Umsetzung der diesbezüglich verwendeten Modems auf GSM/UMTS keine Hexerei.
Lifttelefone arbeiten eher an Hauptanschlüssen, da wird eher das Wählmodul getauscht als zu adaptieren. Da ist UMTS auch der üblichere Standard als Festnetz-All-IP.
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024 Im Forum Haustechnik / Ökologisches Bauen gibt es 917 Themen mit insgesamt 12103 Beiträgen