Horizontale Abdichtung Bodenplatte

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KlaRa

KlaRa

Moderator
@ "joho78": Das ist eine sehr gute Entscheidung!
Denn wenn eine Horizontalabdichtung unterhalb oder zwischen den Mauerwerkssteinen eingesetzt wurde (so ist es nicht nur bei erdberührten Bodenplatten notwendig), dann zeigt das auch, dass der Planer von aufsteigender Feuchtigkeit ausgegangen ist und durch diese Maßnahme verhindern will, dass sich die Feuchtigkeit kapillar auch auf die Wandflächen auswirkt.
Ich bin zwar kein Jurist, im "Fall der Fälle" (wollen wir hoffen, dass er nicht eintreten wird und sich der Architekt -soweit unsere Befürchtungen zutreffen- aufgeschlossen für eine Korrektur seiner Planung zeigt) wirst Du durch diese Dokumentation und Vorgehensweise möglicherweise einen mehr als nur guten Stand haben!
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Ich persönlich wünsche Dir Erfolg bei Deinen Schritten!!
Gruß: KlaRa
 
J

joho78

Danke KlaRa!

Jetzt möchte ich aber doch noch einmal abschließend kurz eine Frage loswerden

Wenn ich die geflämmte Bitumenvariante nicht mehr hinbekomme, dann ist ja wohl doch die Spritzvariante die bessere, im Vergleich, dass wir nun gar keine Abdichtung mehr draufgeben, oder? Es wird ja doch eine mehrere mm dicke Schicht draufgegeben, die einen abdichtenden Effekt hat, oder?

Lg und schönen Sonntag noch!
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "joho78".
Du hattest in Deiner Eingangsfrage vom 26.Januar 2017 (Zitat: "Installateure und Elektriker sind gerade fleissig") darauf hingewiesen, dass momentan wohl alle Installationsleitungen bereits auf der Rohdecke verlegt und befestigt sind.
Das bedeutet, dass eine Verklebung einer bituminösen Flächenabdichtung (geflämmt wird nur auf dem Dach) nun nicht mehr möglich sein wird. Dazu benötigt man eine durchgehend kugelgestrahlte, von Staub durch Absaugen befreite und bituminös vorgrundierte Betonoberfläche.
Diese Vorbereitungen benötigt man jedoch auch für eine Flüssigabdichtung.
Wobei diese nicht genormt sind und daher als Sonderkonstruktion einzustufen sind (außer Bitumendickbeschichtugen, die sind aber ebenfalls nur für Außenflächen zugelassen) und vor der Verarbeitung mit dem Bauherren abgestimmt und freigegeben werden müssen. Der Planer kann bzw. darf diese also nicht einfach von sich aus einsetzen!
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Die "Spritzvariante", wie Du sie nennst, ist damit ebenfalls nicht einsetzbar. Zumal bei der vorbeschriebenen Ausgangssituation eine Dickenkontrolle und durchgehende Ausführung (damit Funktionstüchtigkeit und Dichtigkeit) überhaupt nicht stattfinden und auch nicht kontrolliert werden kann.
Eine solche Ausführung würde damit gegen die Regeln des Fachs sprechen, Du solltest Dich davor hüten, eine solche Variante vorzugeben oder gar zu akzeptieren!!!
Was bei verlegten Installationen als funktionierende Notlösung (sicherlich kein Ruhmesblatt für den Planer) noch geht, das hatte ich bereits beschrieben:
Flächenandichtung als Bahnenware, in den Überlappungskanten dampfdicht verklebt, Anbindung an die Horizontalsperre der Wandflächen.
Das optische Chaos, welches man nach Abschluss der Verlegung erhält, kann man nur mit einer gebundenen, wasserfreien Schüttung egalisieren.
Hierauf als durchgehende Ebene die Wärmedämmplatten in rechnerisch notwendiger Dicke, darauf PE-Folie als Eindringschutz gegen das Anmachwasser des Nassestrichs und hierauf den 45mm dicken Estrich als Standardestrich (bzw. mind 60mm als Heizestrich) verlegen.
So kriegte man die Situation als funktionstüchtige Ausführung in den Griff.
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Hinweis: Diese Ausführungen sind keine rechtswirksame Beratung, da ich die örtliche Situation nur der Beschreibung entnommen habe.
Viel Erfolg: KlaRa
 
J

joho78

Hallo KlaRa!

Danke für die genaue Beschreibung. Eine technische Frage hätte ich aber noch kurz betreffend "Flächenabdichtung als Bahnenware": Wird diese, da ja die Installationen nun abgeschlossen und am Boden befestigt wurden, über die Leitungen verlegt und verklebt? Muss da nicht eine Schüttung darunter (drüber ist mir klar)? Da entsteht ja sonst unter diesen Bahnen eine "Luftraum", oder?

Lg
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Die Bahnen-Abdichtung ist ja keine Spannfolie. Sie kann damit den Unebenheiten weitestgehend folgen. Eine Schüttung unter der Abdichtung ist aber durchaus möglich, nichts spricht dagegen. Der Nachteil dieser Ausführung ist, dass man die Ausgleichsschicht/die Schüttung hinterher für die Verlegung der Abdichtung wieder betreten muss. Das geschieht leider sehr häufig wenig feinfühlig. Dadurch entstehen meistens durch die ausführenden Arbeiter unkontrolliert Fußspuren, damit Vertiefungen in der bereits ausnivellierten Schüttung. Ist die Abdichtung darüber verlegt, kommt man zwecks Korrekturen nicht mehr an diese Ebene heran.
Kleinere Vertiefungen sollten zwar nicht sein, aber in Anlehnung an die Ebenheitsnorm DIN 18202 Tab. 3 Zeile 2 (für Rohdecken, auf welcher ja üblicherweise auch die Dämmelemente verlegt werden) ist das eher unkritisch.
Denn letztendlich überbrücken ja noch die Wärmedämmung und auch der Estrich (dieser aufgrund seiner Dicke) in einem ausreichenden, völlig unkritischen Maße diese möglichen Unebenheiten.
Das alles ist nicht so entscheidend, solange sich die Wärmedämmung über der Abdichtungsebene befindet!
Also: beide Varianten, Schüttung oben und Schüttung unten (bezogen auf eine Bahnenabdichtung) habe ich in der Praxis gesehen, und beide funktionieren.
Die eine mit etwas mehr, die andere mit etwas weniger Aufwand.
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Gruß: KlaRa
 
K

Knallkörper

Wie beurteilst du den Einfluss einer ggf. vorhandenen Folie unter der Bodenplatte (Sauberkeitsschicht) auf die Notwendigkeit einer horizontalen Abdichtung über der Bodenplatte? Gering, mäßig oder nicht vorhanden?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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