Wo steht denn geschrieben, dass man Enden oder Ecken anfahren muss?So verstehe ich es als auch aktuell geplant:
Einfahrt vorgegeben am Nordende der Westseite, dann straßenparallel durchfahren zum Südende der Westseite, wo der Carport zwischen Haus- und Grundstücksecke hinkommen könnte. Mit der Folge der Befestigung dieser "Fahrstrecke" praktisch entlang der ganzen Westseite (Straßenfrontseite) des Hauses. Viele Meter ergeben viele Quadratmeter, mit der Furcht vor viel Grundflächenzahl-Verbrauch hierfür. Mit Kenntnis des Grundrisses könnten wir ggf. auch einen günstigeren Carport-Stellplatz (also nicht erst ganz am Südende der straßenseitigen Grundstücksgrenze) herausfinden.
Ähm, zum einen da:Wo steht denn geschrieben, dass man Enden oder Ecken anfahren muss?
... und im Plan ist es auch nochmal eingezeichnet- Die Erschließungsmaßnahmen des Investoren / der Gemeinde geben uns keine Entscheidungsfreiheit wohin die Grundstücksauffahrt hinkommt. Diese ist an der Nordseite, wie eingezeichnet. Da gibt es nichts zu rütteln, haben wir schon gefragt. Das heißt, wir müssen mit dem Auto zwingend an der Nordseite auf das Grundstück fahren
Manchmal ignoriert aber der BePlan Deine Wünsche, und man muss Kompromisse machen -Ich hätte im Südwesten lieber eine Terrasse als einen Carport oder eine Garage....