Haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du ansetzen und bekommst 20% zurück. Im Fall von Gartenarbeiten aber erst nach Einzug. Und immer brav auf Rechnung mit Überweisung, sonst wird es nicht anerkannt.Wenn es eine Rechnung gibt, für Außen- bzw. Gartenanlagen lassen sich, soweit ich weiß, Lohnkosten, ich meine ca. 1000.-, von der Steuer absetzen