Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt?

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Wissi

Wissi

Ja meine Posts mit externen Links wurden entfernt. Ich war mir nicht bewusst, dass diese strickt verboten sind. Jetzt weiß ich es und ich gelobe Besserung.

Wenn ich mehr Infos zu der Sache habe, melde ich mich zurück.
 
11ant

11ant

Der Verlauf der Straße ist bestandsgeländenah bis etwa zum Straßenteiler mit den vier Stellplätzen. Beim Knick der Straße sind es dann schon etwa drei Meter (und mehr), die die Straße unterhalb des bestehenden Geländes verläuft. Ab dort liegt der für die Bauherren (auf beiden Seiten) ungünstigste Teil, mit etwa viereinhalb Metern Höhenunterschied Straße / Baugrenze bei weniger als drei Metern quer innerhalb der Grundstücke. Das ist unschön, wird aber immerhin mit vier Metern Zuschlag auf die Trauf/First/Giebelhöhen ggü. den Nachbarn im "geraderen" Teil vergolten. Gewollt ist hier offenbar ein gleichmäßiges Gefälle der Straße, und vorgegeben ist die Einmündung in die Räriner Straße (Kreisstraße 6, an der wohl nicht in Ortsgemeindehoheit zu rütteln ist).

Ganz klar "ja", in diesem Abschnitt braucht es den meisten Architektengrips für eine geschickte Bebauung.

Und nochmals ganz klar "ja": die steilen Zufahrten für die Anlieger beidseits dieses Straßenabschnittes sind zu hinterfragen. Denn für diesen Abschnitt hinkt die Beispielzeichnung der Geländemodellierung mit der relativen Lage Straße / Bebauung gewaltig. Und zwar so, daß der Laie Bauherr das durchaus in der Offenlage nicht herausgelesen haben mag.

Da braucht man ja Geländewagen (und später mal Rollatoren mit Bremskraftverstärker) :-0
 
Zuletzt bearbeitet:
Wissi

Wissi

Ein kleines Update:

Nachdem die letzten Fristen (Anregungen, Bedenken, Einsprüche) für die Änderung des B-Planes vor ein paar Tagen abgelaufen sind, konnte man auf meine Fragen eingehen. Erstmal nur telefonisch und dementsprechend ohne zusammen durch die Pläne zu gehen, aber man konnte die Sache etwas "entschärfen".

Ein zuständiger Tiefbauer meinte wohl, dass es mal so eine Planung mit viel Erdarbeit (Stichwort "Canyon" für die Straße) gegeben hat, aber das sei durch die Änderung nun erheblich abgefangen worden. Man hätte zwar immer noch einen Höhenunterschied, aber viel geringer. Etwa einen bis maximal zwei Meter.
Eine freundliche Einladung, dass man vor Ort zusammen die Pläne durchgehen könne kam noch oben darauf

Ich denke, das werde ich in nächster Zeit auch tun.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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