Neue Photovoltaik-Anlage mit Speicher im Einfamilienhaus Erfahrungen

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toxicmolotof

Du meinst sowas wie "Metro-Cash&Carry"?

Vielleicht sollte man auch hier die Nachteile erwähnen. Wenn man nämlich bereits Kleinunternehmer ist, funktioniert es nicht. Oder man ist eben dann kein Kleinunternehmer mehr.

Und nein, wir kämpfen hier mit vielen Schreibern gegen einseitige Ansichten. Wenn aber die eine Seite bereits erwähnt wurde, bleibt nur noch die andere Seite zu erwähnen, damit es nicht einseitig wird.

Es wird hier immer um das letzte Zinspünktchen verhandelt, Förderung bis zum letzten Cent in Anspruch genommen, Sole-Wärmepumpe wegen Unwirtschaftlichkeit der Bohrung abgelehnt aber hier ist Wirtschaftlichkeit plötzlich egal? Das soll mal jemand verstehen.
 
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Alex85

Finde es wichtig, die Themen von @toxicmolotow hier mit auf den Tisch zu bringen, da sie oft vergessen werden. Die Rechner im Internet berücksichtigen die Steueraspekte nicht oder nur dann, wenn sie positiv sind (Vorsteuer aus Anschaffung ziehen etc) und das ist zu kurz gegriffen.
Auch der Hinweis zum Kleinunternehmer Status ist wichtig, der ist nämlich futsch. Ist aber umgehbar, indem die Anlage nur auf einen der beiden Bauherren läuft (falls beide von der Kleinunternehmerregel profitieren, bringt das natürlich nichts)
 
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toxicmolotof

Überall, wo Einkünfte die Grundlage für die Bemessung sind, führt eine Photovoltaik zu mehr Arbeitsaufwand, teilweise sogar zu höheren Kosten/geringeren Zahlungen. Da wäre Elterngeld zu nennen, aber auch Kita-Beiträge oder Krankenkassenbeiträge.

In den meisten Fällen ist es wegen Geringfügigkeit neutral, wir dürfen aber wegen 200 Euro Mehreinnahmen im Jahr anstatt 78 Euro direkt 121 Euro monatlich zahlen.
 
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ONeill

In den meisten Fällen ist es wegen Geringfügigkeit neutral, wir dürfen aber wegen 200 Euro Mehreinnahmen im Jahr anstatt 78 Euro direkt 121 Euro monatlich zahlen.
Kannst du das vielleicht genauer erklären? Das interessiert mich, da ich zwar (noch) keine Photovoltaik-Anlage habe, aber dennoch ein (Neben-)Gewerbe habe.

Also wo das bei dir, trotz Geringfügigkeit, eine Auswirkung hatte.
 
Musketier

Musketier

In den meisten Fällen ist es wegen Geringfügigkeit neutral, wir dürfen aber wegen 200 Euro Mehreinnahmen im Jahr anstatt 78 Euro direkt 121 Euro monatlich zahlen.
Das verstehe ich jetzt auch nicht ganz.
Beim Gewerbe sind doch bei allen Anträgen Überschüsse oder Verluste und nicht die Einnahmen zu berücksichtigen.
Zur Ermittlung der Überschüsse/Verluste zählt die Einspeisungvergütung, die "virtuellen Einnahmen" aus dem Eigenverbrauch, abzüglich aller lfd. Kosten, Abschreibung und Zinsen. Deiner Berechnung nach im anderen Thread dürftest du aber die ersten 10 Jahre Verluste Einfahren. Selbst wenn du bereits ein Nebengewerbe hast, dürftest du die Gewinne daraus mindern.

Das Erstellen einer Steuererklärung dürfte durch die zusätzliche Anlage EÜR teuer werden (sofern noch kein Gewerbe vorhanden ist)
 
T

toxicmolotof

Diskutiert das bitte mal mit der Dame der Gemeinde aus, die die Kindergartenbeiträge ermittelt auf Grundlage von einer fiktiven Berechnung für das Jahr 2016. Vermutlich betrifft es 5 von 1000 Fällen. Die Zeit ist es mir nicht wert.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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