Dynamische Baufluchtlinie

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A

Alvaro

Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und habe vor in Zeuthen einen Bungalow zu errichten. Ein Grundstück ist bereits vorhanden.
Jetzt meine Frage:
Es gibt auf der Straßenseite, wo ich zu bauen plane lediglich ein weiteres Haus (Bungalow) welches bedingt durch eine Tiefgarage zu "DDR Zeiten" 12 Meter zurück gesetzt errichtet worden ist.
Nun verlangt das Bauamt, das ich mich an diese Bauflucht halte, obwohl die Häuser auf der gegenüber liegenden Straßenseite alle ca. 6m vom Zaun weg stehen.
Eigenartig finde ich auch die Bezeichnung "Dynamische Baufluchtlinie" welche vom Bauamt verwendet wird. Hier wird eine schräge Linie vom Eckgrundstück zu dem bestehenden Gebäude gezogen und somit eine "Schräge" ermittelt.
Kennst sich damit jemand aus?Man baut ja schließlich nur einmal. Mir erscheinen die Aussagen in Bezug auf die Bauflucht sehr fragwürdig. Ich habe das mal als Skizze zum besseren Verständnis angefügt.
Vielen Dank im Voraus,
Jens
 

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11ant

11ant

Die andere Straßenseite ist da kein Maßstab, die Darstellung / Auffassung der Gemeinde scheint mir schlüssig und nach Üblichkeit korrekt. Ich würde sagen, das paßt. Damit wärst Du näher an der Straße als jetzt, wenn auch weiter als gegenüber.
 
D

DG

Es steht nur das Gebäude mit der Tiefgarage?

Letztlich egal, das ist auf jeden Fall ein Schildbürgerstreich.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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