Bebauungsplan-Unterschied bei Erdgeschoss, Dach und Eingeschossig

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B

Bautraum2018

Hallo an alle,

ich bin ja so froh, das es dieses Forum gibt.
Habe schon einiges nachlesen können.
Als absoluter Neuling in Sachen Hausbau habe ich ein paar Fragen die den Bebauungsplan angehen. Ich hatte noch keine Möglichkeit mit dem Bauamt zu tel. und so kann ich vielleicht den Sonntag zur Ideenfindung nutzen. Bei den Erklärungen zu für uns passenden Grundstücken steht

WA1 (gemeines Wohngebiet gemäß §4 )

E(Nur Einzelhäuser zulässig)

Grundflächenzahl=0,3 (Grundflächenzahl als Obergrenze hier Grundflächenzahl Max. 0,3)?

°(Offene Bauweise gemäß § 22)

I+D ( Anzahl der zulässigen Geschosse hier Erdgeschoss + ausbaubares Dachgeschoss und Kniestock)

SD (Satteldach)
mein Problem ist jetzt, das wir gerne ebenerdig mit Satteldach bauen möchten!
Flachdach gefällt uns nicht
Geht ja eigentlich nicht bei den Plätzen die wir am besten finden.
Gibt es da Möglichkeiten?
Der Kniestock muss Max.50cm betragen
Und die Max. Wandhöhe 4m
Die Dachneigung bei zweigeschossigen Häuser 0-28Grad
bei eingeschossig 38-48Grad.

Ich bin total planlos was.
Gibt es einen Unterschied zwischen Erdgeschoss+ Dach und Eingeschossig?
Könnte ich den Kniestock ganz niedrig halten und das Dach so flach wie möglich, um den Dachboden nicht als Wohnraum nutzen zu müssen?
Oder ist die Vorgabe so, wie das "Durchschnittshaus" mit unten wohnen oben schlafen?

Wie ihr seht Fragen über Fragen.
Ich danke euch schon mal für die Erfahrungen / Hilfe!
 
K

Knallkörper

mein Problem ist jetzt, das wir gerne ebenerdig mit Satteldach bauen möchten!
Wo ist das Problem?

Und die Max. Wandhöhe 4m
Das klingt nach einem Problem für das Satteldach, aber wo steht das? Das widerspricht sich doch mit der erlaubten Dachneigung bei "eingeschossig".

M.E. sieht es so aus, als könntet ihr eingeschossig bauen, mit ausgebautem Dachgeschoss oder mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Oder wo ist der Schlauch, auf dem ich stehen könnte?
 
B

Bautraum2018

Hallo,
danke für deine Hilfe.
Ja das mit dem Schlauch ist ja bei mir das Problem
ich hab einfach noch zu wenig Dunst.
Die Dame vom Bauamt sagte zu mir Bungalow sei hier nicht erlaubt (wg vorgegebender Fränkischer Bauweise, d.h Kniestock Max.50cm und Dachneigung von 38-48 Grad)
Wenn ich das richtig verstanden habe...
So steht es im Bebauungsplan:
"Für die Bauweise Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss mit Kniestock" ist eine Max. Wandhöhe der Hauptgebäude von 4,0m zulässig.
Hätte so gerne Winkelbungalow gebaut...
Danke
 
Y

ypg

Grundflächenzahl ist abhängig von der Grundstücksgröße- 0,3 davon.

Man kann ein Vollgeschoss bauen und unter dem Satteldach halt nur einen Allraum - man muss das Haus ja nicht Bungalow nennen, nur weil es alle nennenswerten Räume im EG hat


Gruß, Yvonne
 
K

Knallkörper

Die Sache mit der Wandhöhe kann so nicht stimmen, oder gilt das nur für die Traufseite beim Satteldach?

Und warum soll der Kniestock Max. 50cm hoch sein dürfen, wenn andererseits Zweigeschosser mit flach geneigtem Dach zulässig sind? Ich habe ein wenig das Gefühl, dass du hier einiges durcheinander bringst und/oder hier deine Interpretation des B-Plans anstelle des genauen Wortlautes widergibst?
 
Y

ypg

Allerdings glaube ich, dass Du jetzt die Infos aus dem Bebauungsplan durcheinander wirfst. Zum einen schreibst Du : l + D... Ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss...
weiter unten bezieht sich ein Satz auf 2 Vollgeschosse ???


Gruß, Yvonne
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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