Baubegleitung via Bauherren-Schutzbund, Verband Privater Bauherren, TÜV, DEKRA, freier SV oder "xyz"...?

5,00 Stern(e) 35 Votes

Sollte ein externer SV/vergleichbare Institution baubegleitend beauftragt werden?

  • Ja

    Stimmen: 42 84,0%
  • Nein

    Stimmen: 8 16,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    50
Kaspatoo

Kaspatoo

Wenn es darum geht, dass der mit der Überwachung beauftragte seine Haftung auf sein Honorar beschränkt, ist vermutlich gemeint, dass er nur für das Haftet, was er hätte sehen können.

Was er hätte sehen können beschränkt sich auf die festen Termine, die im Vorfeld mit dem Überwacher vereinbart werden.
TÜV und DEKRA arbeiten hier mit einem Mehrpunkte (fünf?) Plan, sprich fünf Termine an denen einer Vorbeikommt und die Abnahme bestimmter Phasen und Teile begutachtet (z.B. nach der Anbringung einer Perimieterdämmung des Kellers).

Mängel die zwischen zwei Terminen entstehen und dann z.B. "übergeputzt" wurden oder anderweitig verdeckt werden, kann der Gutachter natürlich nicht entdecken und somit haftet er für diese auch nicht.

Für diese fünf Termine wird ein festes Honorar vereinbart/ vorgegeben zzgl. Anfahrtskosten (je KM abgerechnet).

Ein Herr vom Bauherren-Schutzbund (Bauherren-Schutzbund) hat mir erzählt, er würde an neun Terminen vorbeischauen. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Stundenaufwand zu 85€/ Stunde (einheitlicher Satz beim Bauherren-Schutzbund).
Dazu muss man dort aber für 100€?/ Jahr Mitglied sein.
Dieser eine Herr könnte auch die Kfw55 Begutachtungen durchführen (weitere/kombinierte Termine).

Wenn ich will, kann der Typ aber auch jeden Tag auf die Baustelle und nachschauen, 85€/ Stunden eben.

Bei einem Architekten gibt es die Leistungsphase 8 Bauüberwachung. Hierfür wird ein festvereinbartes Honorar (nach HOAI oder geringer wenn verhandelt) fällig. Aufgrund der Pauschalbeauftragung ist der Architekt entsprechend für alle Phasen Haftbar.
Wenn man nach "Architekt leistungsphase 8" sucht, findet man auch eine Menge zur Haftung, vor allem was die Zumutbarkeit (Fehler zu finden und nicht rund um die Uhr auf der Baustelle sein zu können) angeht.

Haftung ist allerdings relativ vermute ich auch mal. Der eine schiebst dem anderen zu. Bin da aber rechtlich nicht weiter fit.


Letzten Endes ist meiner Meinung nach folgendes Sinnvoll:
- Bauherren-Schutzbund und ggf. andere Vereine fragen wie das bei denen läuft und was es kosten würde und was alles beaufsichtigt wird
- TÜV, DEKRA und ggf. weitere Fragen was es bei denen Kostet und was die alles beaufsichtigen und ob man das ggf. ausweiten kann (fünf Termine erscheinen mir zu wenig, Bauchgefühl)
- einen freien Sachverständigen suchen und fragen was er empfiehlt und was es kostet oder ihn fragen was dieselbe Leistung kostet, die einer der obigen anbietet, oder was eine pauschale Überwachung wie bei einem Architekten kostet
- einen Architekten fragen was er für den Leistungspunkt verlangt

Fragen, Angebote einholen, abwägen, entscheiden und ggf. hier posten mit Begründung zur Entscheidungsfindung.

Ich persönlich denke, wenn man mit einem Architekten baut, kann man auch alle Phase durchmachen.
Wenn nicht (wie es wohl bei uns sein wird, bauen direkt mit der Baufirma mit eigenem Planungsbüro zum Festpreis, günstiger als alle GUs bisher), dann tendiere ich zu dem Herren vom Bauherren-Schutzbund.
 
S

Svetta16

puh, durchgewühlt und doch nicht weiter....
wir haben mit Architekten geplant, der jetzt auch den Bau mit seiner Firma übernimmt und zusätzliche Gewerke ausschreibt.


Gleiche Frage stellt sich mir auch - externer Gutachter würde wohl Sinn machen, da Nachbessern dem Architekten ja Geld kosten würde, es also nicht in seinem Sinne wäre. Andererseits haftet er ja als Baubeaufsichtigender doch, falls was ist?

Was ist denn nun sinnvoll?
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Da der Architekt zur Baufirma gehört, nimm noch einen externen Überwacher.
Würde der Architekt nicht zur Baufirma gehören, gibt es Meinungen, die dennoch einen externen einschalten würden und es gibt Meinungen (inkl. meiner) die dann den vermeintlich unabhängigen Architekten als Überwacher ansehen würden.
 
S

Seb08

Da der Architekt zur Baufirma gehört, nimm noch einen externen Überwacher.
Würde der Architekt nicht zur Baufirma gehören, gibt es Meinungen, die dennoch einen externen einschalten würden und es gibt Meinungen (inkl. meiner) die dann den vermeintlich unabhängigen Architekten als Überwacher ansehen würden.
Und bestenfalls ist der Architekt, den ich beauftrage, auch Energieberater und kann als Baubegleiter durch die KFW bezuschusst werden?
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Ja, geht aber meistens auch bereits beim GU oder der Baufirma, weil die dafür selbst auch jemand externes einkaufen der das durchführt (so wurde mir das bereits von diversen GUs/ Bauleuten erklärt).

Ich frage mich aktuell, ob man auch 2 Leute mit der Beaufsichtigung beauftragen kann und das abrechnen kann bei der KfW Bank.
Sprich der GU/ die Baufirma macht auch den KfW55 Nachweis, entsprechende Kontrollen und Aufwände rechne ich über KfW zu 50% ab.
Um auf Nummer Sicher zu gehen beauftrage ich einen externen Gutachter (z.B. vom Bauherren-Schutzbund) der auch die KfW Kontrollen (also zusätzlich) machen soll. Kann ich das ebenfalls abrechnen über KfW (unter der Annahme, dass der Deckelungsbetrag der förderfähigen Summe eingehalten wird)?

Ob das Sinn macht oder nicht soll dafür gar nicht mal die Frage sein, sondern nur ob man auch doppelte Leistungen bei der KfW abrechnen kann.

Alternativ müsste ich der Baufirma die KfW Berechnung entziehen oder ich gebe vor, dass die die externe Vergabe an den Gutachter meiner Wahl vornehmen.
 
Y

ypg

@Kaspatoo
Ich bin hier nicht der KfW-Experte!
Aber mir fällt in Deinem letzten Beitrag ein Denkfehler auf (zumindest meines Wissens/Lesens)
1. derjenige, der die Energieeffizienz ab kfw55 überprüft, darf nicht wirtschaftlich mit dem BU zusammenhängen, muss ein zensierter Energieberater aus einer speziellen Liste stammen
2. Rechnungen werden nicht bei der KfW-Bank eingereicht, sondern sind mit dem bewilligten und vorab ausgezahlten Tilgungszuschuss abgegolten
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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