Auflassungsvormerkung für das Land Berlin

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B

blumeendler

Hallo,

wir haben vor ein Einfamilienhaus zu bauen und sind hierbei in unseren Planungen schon sehr weit fortgeschritten. Die Baufinanzierung ist auch in Arbeit. Dabei ist jedoch eine entscheidende Fragen aufgetreten.

In Grundbuch Abt. II ist eine Auflassungsvormerkung für das Land Berlin eingetragen. Diese resultiert aus den Kauf nach dem "Modrow-Gesetz", wonach das Grundstück in den nächsten 30 Jahren (ab Kaufdatum - 1995) zunächst dem Land Berlin zum Kauf zu einem KP von 1 DM pro m² angeboten werden muss.

Nun schreibt mir die Bank,dass eine Auflage hinsichtlich ein Rangrücktritts der Auflassungsvormerkung besteht.

1. Was bedeutet das?
2. Wer trägt so einen Rangrücktritt ein und an wen müssen wir uns da wenden? Wer ist diesbezüglich beim Land Berlin dafür zuständig (Im Kaufvertrag steht: Bezirksamt ... Abteilung Wirtschaft und Finanzen, Grundstücksamt - diese Abteilung gibt es jetzt bloß nicht mehr)?
3. Kann hierdurch die Finanzierung noch scheitern?

Für eine schnelle Antwort sind wir sehr dankbar.

MfG
blumeendler
 
R

rapolter

Ist sowas nich wesentlich entscheidender beim Verkauf der Immobilie und nicht beim Kauf? Schließlich sinkt doch der Marktwert enorm,wenn im Grundbuch drinsteht, dass es jederzeit zu einem günstigen preis von der Stadt zurückgekauft werden kann. An ihrer Stelle würde ich mich einfach durch das zuständige Bezirksamt telefonieren, bzw den Senat direkt anschreiben
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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