Zaunhöhe - Bezugshöhe lt. Bauordnung

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DerGuteTon

Grüße!

Ich plane bereits ein wenig unseren Zaunbau, der in Zukunft anstehen soll, auch wenn es vorab noch einiges zu tun gibt.

Laut Bauordnung (Land Sachsen-Anhalt) ist eine Einfriedung bis 2 m Höhe genehmigungsfrei. Ich plane einen Doppelstabmattenzaun und bin mir nun jedoch über die Bezugshöhe unsicher, ab wo die Höhe gilt. Der Begriff "natürlich gewachsener Boden" fiel mal als Stichwort, jedoch ist das für mich nicht ganz eindeutig.

Zur Erklärung:
Unser Grundstück befindet sich auf einem ehemaligen Tagebaugelände. Das ganze Baugebiet wurde quasi künstlich aufgeschüttet und weist unterschiedliche Höhen auf.
Bei Grundstückskauf lag eine Böschung vor - das Grundstück wuchs in der Höhe von der Straße weg schlagartig steil an. Die Schräge haben wir während der Bauphase abgetragen, haben nun quasi eine Stufe im Grundstück.
Darüber hinaus müssen wir "Oben" später noch etwas anschütten zur finalen Grundstückshöhe.

Was wäre hier der Bezugspunkt?
Schwarz = Straßenniveau, erreicht an der Stelle durch Abtragung
Grün = Gegenwärtige Grundstückshöhe, bislang ohne weitere Bearbeitung
Braun = (ca.) Spätere Grundstückshöhe nach Anschüttung

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tomtom79

tomtom79

Der Bezugspunkt ist für mein Verständnis der schwarze strich.
Den egal wie euer Verlauf ist du musst abfangen auf Niveau der strasse.
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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