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Bauspezifische Versicherungen beim Hausbau


Themen in diesem Artikel

  • Bauleistungsversicherung
  • Feuer-Rohbau-Versicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

  • Mein Baubetreuer möchte mich heute zu wichtigen bauspezifischen Versicherungen beraten – ich habe schon einen Ordner voll mit Versicherungen, bekommt der Provision, oder was? Nach der Besprechung ist mir aber klar, worum es meinem Baubetreuer geht. Auf der Baustelle hantieren Handwerker mit verschiedenen Maschinen, von der Säge bis zum Kran. Fremde könnten meine Baustelle betreten, verletzt werden oder gar etwas zerstören oder stehlen. Wenn etwas passiert, möchte ich zumindest nicht mit meinem Vermögen dafür gerade stehen müssen.

    Für die Landesbauordnung bin ich die hauptverantwortliche Person im Bereich meines Bauvorhabens. Ich kenne mich zwar nicht fachspezifisch aus, aber einer muss ja schuld sein. Wer – nach dem bürgerlichen Gesetzbuch – für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist, muss dafür sorgen, dass dadurch niemand verletzt und kein Gut beschädigt oder zerstört wird. Der Bauleiter und die Handwerker tragen auch ihren Teil der Verantwortung, hauptverantwortlich ist aber die Bauherrschaft.

    Eine Baustelle ist ohne Frage eine erhebliche Gefahrenquelle. Zuerst denkt man an die am Bau Beteiligten, die sich täglich auf der Baustelle aufhalten – Gefahren verursachen könnten mit Maschinen, Geräten und Baustoffen und aus dem selben Grund Gefahren ausgesetzt sind. Zudem kann die Baustelle selbst auch Gefahren ausgesetzt sein; Gasflaschen könnten explodieren, es kann brennen. Auch schwere Wetterverhältnisse wirken auf die Baustelle und die hier gelagerten Baustoffe ein, bis hin zur Zerstörung.


    Selbst am Bau Unbeteiligte können Probleme bereiten oder gefährdet werden. Für Kinder gibt es keinen abenteuerlicheren Spielplatz als eine Baustelle – bis mal ein Kind in die Baugrube oder durch ein ungesichertes Treppenloch fällt. Andere machen sich einen Spaß daraus, schon gemauerte Wände umzustoßen oder stehlen die eingebauten Heizkörper („Na und?, der Bauherr ist ja sowieso versichert...“). Ein Kran auf meinem Grundstück fällt um, die Nachbarbaustelle sieht nun aus wie ein Schuttplatz – den Kran habe nicht ich umgeworfen, egal, vorerst bin ich schuld.

    Man möchte sich nicht ausmahlen, welche finanziellen Belastungen durch Baustellen-Unfälle auf die Bauherrschaft zukommen können. Das durch die Mauersteinlieferung zerdepperte Auto des Nachbarn – das bekäme man eventuell noch geregelt. Aber was, wenn ihn ein Stein auf den Kopf trifft, er bleibende Schäden erleidet, vielleicht den Rest seines Lebens zum Pflegefall wird?

    Die Versicherer haben erkannt, dass die Bauherrschaft finanziell keine größeren Unfälle entschädigen kann. Für verschiedene bauspezifische Gefahren, Haftungsmöglichkeiten und Absicherungen werden die passenden Versicherungen angeboten. Man bindet sich nicht ewig, die Laufzeiten sind auf die Bauzeit abgestimmt. Sich eingehend über Versicherungsangebote zu informieren ist allemal besser, als die Gefahr einzugehen, mit Vermögen und persönlicher Zukunft haften zu müssen.


    Bauleistungsversicherung

    Die Bauleistungsversicherung deckt grundsätzlich alle Bauleistungen, Baustoffe und fest eingebaute Bauteile für Roh-, Ausbau und technischen Ausbau ab. Hier geht es um Sachschäden und Zerstörungen, die während der Bauzeit unvorhergesehen auftreten.

    Üblicherweise erstreckt sich der Versicherungsschutz auf:

    • höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Hagel, starker Sturm und Überschwemmungen

    • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds

    • Konstruktions-, Material-, Berechnungsfehler

    • Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit

    • Handlungen unbefugter oder unbekannter Personen, insbesondere der Diebstahl bereits fest eingebauter Teile

    • Schäden durch Glasbruch bis Bauende

    • Schadensuchkosten

    Ein starker Sturm zerstört den Dachstuhl, unbekannte dringen in die Baustelle ein und verschmieren frisch verputzte Wände, reißen fertig montierte Waschbecken aus der Halterung, ein Helfer zerstört durch Unachtsamkeit Glasscheiben..., all das wäre also durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt. Aber: Diebstahl und Zerstörung von an der Baustelle lagerndem Baumaterial, von Werkzeug und Fahrzeugen und von Baugerüsten sind nicht mitversichert. Auch Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Brand, Blitzschlag und Explosionen fallen nicht unter die Bauleistungsversicherung.

    Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Wert der Bauleistung einschließlich aller Baustoffe und Bauteile. Je Schadenfall wird in der Regel immer auch eine Selbstbeteiligung vereinbart. Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauzeit, oft jedoch begrenzt auf 12 oder 24 Monate.

    Versichert sind nicht nur die Auftraggeber bzw. Bauherrschaft, sondern auch alle am Bau beteiligten Baufirmen, Handwerker und Nachbarschaftshelfer. Deshalb bietet es sich an, den Versicherungsbeitrag entsprechend dem Wert der einzelnen Bauleistungen auf die Unternehmer mit zu verteilen.

    Feuer-Rohbau-Versicherung

    Da die Bauleistungsversicherung Schäden durch Feuer und Explosionen nicht abdeckt, muss die Bauherrschafthierfür eine eigene Versicherung abschließen – die Feuerrohbauversicherung. Um die Anzahl der Versicherungen nicht gar zu unübersichtlich zu machen, bietet es sich an, schon vor Baubeginn die nach Fertigstellung ohnehin erforderliche Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Diese schließt je nach Versicherer für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten die Feuerrohbauversicherung ohen Zusatzbeitrag mit ein.

    Bauherrenhaftpflichtversicherung

    Mit der Einrichtung seiner Baustelle veranlasst der Bauherr eine Gefahrenstelle und ist somit gem. dem Bürgerlichen Gesetzbuch verantwortlich für daraus entstehende Schäden an Personen und Sachen – er hat Schadenersatz zu leisten, wenn Dritte bedingt durch die Baustelle zu Schaden kommen.

    Auch wenn der Bauherr umfangreiche Unterstützung durch Sachverständige Unternehmer, Bauleiter 
    und Architekt hat, trägt er trotzdem persönliche Verantwortung dafür, dass die Baustelle gesichert ist und Baumaterialien ordnungsgemäß gelagert sind, muss eingreifen, wenn Gefahren an der Baustelle erkennbar sind, darf nur ausreichend qualifizierte Firmen und Handwerker beschäftigen und muss die Baustelle im Rahmen seiner Möglichkeiten überwachen.

    Spielende Kinder verletzen sich an ungesichert auf der Baustelle gelagerten Baustoffen, herabfallende 
    Gegenstände verletzen Passanten oder Fahrzeuge, Matsch auf der Straße vor der Baustelle führt zu einem Unfall... der Bauherr ist der Erste, der hierfür verantwortlich gemacht wird. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wobei keine zusätzlichen Kosten entstehen, sollte ein Schadenanspruch vor Gericht verhandelt werden müssen.

    Auch Architekt, Bauleiter und Bauunternehmer haben Haftpflichtversicherungen, diese greifen aber erst dann, wenn die Schuldfrage geklärt ist – Geschädigte können sich aufgrund seiner gesamtschuldnerischen Haftung immer zuerst an den Bauherrn halten und ihre Ansprüche an ihn stellen. Bauherren sollten also keinesfalls auf den Schutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten.


    Unfallversicherung

    Hat die Bauherrschaft auf Eigenleistung und Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe und Verwandte gesetzt, trägt sie als „Unternehmer“ entsprechend Verantwortung für das Geschehen an der Baustelle.

    Bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle sind Nachbarn, Verwandte und Freunde grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Der Bauherr ist deshalb verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden; das kann schon bei der Zusammenstellung der Bauunterlagen geregelt werden – ein entsprechendes Formblatt der Berufsgenossenschaft ist den Antragsformularen meist schon beigefügt.

    Man muss Auskunft geben über Ort und Auftraggeber der Bauarbeiten, über die Personalien der Helfer, die geschätzten Arbeitsstunden und die Art der Bauarbeit.

    Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der BG Bau zahlt der Bauherr, auch wenn die nachbarschaftlichen oder verwandten Bauhelfer nicht für ihre Leistungen bezahlt werden.


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