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Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss


Ist der Bau- bzw. Architektenvertrag unter Dach und Fach, wurde die erste große Hürde genommen und man erwartet mit Spannung die Verwirklichung des Bauvorhabens – wie geht es nun weiter, und wann? Das „wie“ ergibt sich vor allem aus behördlichen Vorgaben. Das „wann“ wird meist durch Vereinbarungen im Vertrag bestimmt, wobei auch die Erledigung des „wie“ einige Zeit in Anspruch nimmt. Damit wir keine Zeit verlieren, fangen wir gleich an!

Als Erstes will die Baubehörde informiert sein, wenn gebaut werden soll, sie fordert einen Bauantrag. Diesen fertigt der Bauvertragspartner, der Architekt, Fertighausfirma oder Bauträger. Der Bauträger stellt den Bauantrag in eigenem Namen, erst nach Fertigstellung und Abnahme ist die Baufamilie Eigentümer, hat vorher den Behörden gegenüber keine Pflichten. Fertighaushersteller und Architekt arbeiten im Namen der Bauherrschaft, auch der Bauantrag wird hier im Namen der Bauherrschaft gestellt. Da in diesem Fall die Bauherren gem. der Landesbauordnungen verantwortliche Personen sind, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern geboten, die Bauherrschaft sollte über alles informiert sein – es ist nicht gefordert, dass sie alles versteht, aber die Möglichkeit hat nachzufragen und wichtige Belange mit der Baubehörde klären kann.

Den Bauantrag bearbeitet die Baubehörde bei Einfamilienhäusern in recht kurzer Zeit; sie informiert die Bauherren schriftlich, wann die Genehmigung erteilt wird – im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf es keiner förmlichen Baugenehmigung, hier kann man schon nach spätestens nach einem Monat nach Einreichen des Bauantrags loslegen.

Aber nicht Hals über Kopf nur ans Bauen denken. Eine Baustelle kann ein gefährlicher Ort sein, am Bau Beteiligte können sich dabei verletzten, Unbeteiligte können verletzt werden, die Baustelle kann schweren Wetterverhältnissen ausgesetzt sein, mit Zerstörungen als Folge. Bevor man loslegt, sollte man also unbedingt noch bauspezifische Versicherungen abschließen, um sich und andere zumindest finanziell abzusichern.

Die Baufirmen und der Architekt wissen, was zu tun ist und wann. Niemand ist an Verzögerungen interessiert. Dennoch ist eine gewisse Zeitplanung für den Bauablauf notwendig. Die Bauherrschaft zahlt eventuell noch Miete, möchte rechtzeitig aber nicht zu früh kündigen. Hier ist ein gut gemachter Bauzeitenplan hilfreich, der es erlaubt, Baubeginn, gewisse Bauvorgänge und das Bauende zeitlich einzugrenzen.

Die Genehmigung ist erteilt, der Bauzeitenplan sitzt und die nötigen Versicherungen habe ich auch, schön, und jetzt? Jetzt möchte die Baubehörde noch wissen, wann mit dem Bau begonnen wird, man schickt der Behörde das Formular „Baubeginnsanzeige“. In vielen Gemeinden wird auch noch gefordert, die Baugrube von einem Vermesser einmessen zu lassen. Hat man beides erledigt, können die Bauarbeiter kommen.


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