Den Bauantrag bearbeitet die Baubehörde bei Einfamilienhäusern in recht kurzer Zeit; sie informiert die Bauherren schriftlich, wann die Genehmigung erteilt wird – im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf es keiner förmlichen Baugenehmigung, hier kann man schon nach spätestens nach einem Monat nach Einreichen des Bauantrags loslegen.
Aber nicht Hals über Kopf nur ans Bauen denken. Eine Baustelle kann ein gefährlicher Ort sein, am Bau Beteiligte können sich dabei verletzten, Unbeteiligte können verletzt werden, die Baustelle kann schweren Wetterverhältnissen ausgesetzt sein, mit Zerstörungen als Folge. Bevor man loslegt, sollte man also unbedingt noch bauspezifische Versicherungen abschließen, um sich und andere zumindest finanziell abzusichern.
Die Baufirmen und der Architekt wissen, was zu tun ist und wann. Niemand ist an Verzögerungen interessiert. Dennoch ist eine gewisse Zeitplanung für den Bauablauf notwendig. Die Bauherrschaft zahlt eventuell noch Miete, möchte rechtzeitig aber nicht zu früh kündigen. Hier ist ein gut gemachter Bauzeitenplan hilfreich, der es erlaubt, Baubeginn, gewisse Bauvorgänge und das Bauende zeitlich einzugrenzen.
Die Genehmigung ist erteilt, der Bauzeitenplan sitzt und die nötigen Versicherungen habe ich auch, schön, und jetzt? Jetzt möchte die Baubehörde noch wissen, wann mit dem Bau begonnen wird, man schickt der Behörde das Formular „Baubeginnsanzeige“. In vielen Gemeinden wird auch noch gefordert, die Baugrube von einem Vermesser einmessen zu lassen. Hat man beides erledigt, können die Bauarbeiter kommen.