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Staatliche Förderungen - Zustupf ans eigene Haus


Themen in diesem Artikel

  • KfW-Wohneigentumsprogramm
  • KfW-Förderungen für Ihr Zuhause
  • KfW-Effizienzhäuser
  • Wohnungsbauförderung
  • Eigenheimzulage
  • Objektverbrauch

  • Auch zum wichtigen Thema Förderungen hat das HAUSBAU-FORUM einiges an Wissen gesammelt und präsentiert dieses in den folgenden Informationen.

    Wer eine Immobilie für Wohnzwecke kaufen oder errichten will, der muss nicht nur auf sein eigenes Kapital zurückgreifen. Mit staatlicher finanzieller Hilfe werden viele individuelle Wohnträume wahr.

    Deutschland gewährt seinen Häuslebauern eine Vielzahl an unterschiedenen Förderprogrammen. Auch wenn die beliebte Eigenheimzulage nicht mehr gewährt wird, so werden die Bauherren von der offiziellen Seite dennoch nicht im Regen stehen gelassen. Die einzelnen Programme der KfW-Förderbanken beweisen das.

    Mit dem so genannten Wohn-Riester profitieren heute aber auch ältere Semester von den staatlichen Förderungen. Denn wo lässt sich der wohlverdiente Ruhestand besser genießen als in den eigenen vier Wänden?

    KfW-Wohneigentumsprogramm

    Um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren, nutzen die meisten Eigentümer einen Kredit. Zusätzlich zum Kredit der Hausbank gibt es einige staatliche finanzielle Förderungen und Zusatzkredite. „Sie möchten bauen oder kaufen? Ein Haus oder eine Wohnung modernisieren? Wir fördern Ihre Pläne fürs eigene Zuhause.“ So wirbt die KfW-Bank für ihre Fördermaßnahmen. Wir kennen die KfW-Förderungen für energieeffizientes Bauen und sanieren; die KfW fördert aber auch Bau oder Kauf, wenn die Energieeffizienz nicht im Vordergrund steht.

    Für den Bau oder Kauf von selbstgenutzem Wohneigentum hält die KfW ihr Wohneigentumsprogramm bereit. Darüber hinaus wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzen Wohnraum durch zinsgünstige Kredite unterstützt. Dieser Allroundkredit für Eigentümer ist auch mit anderen KfWFörderprodukten kombinierbar.
    Einen Antrag stellen können alle natürlichen Personen, wobei eine Selbstnutzung auch dann vorliegt, wenn das Eigentum unentgeltlich an nahe Angehörige zur Nutzung überlassen wird.

    Beim Bau von Wohneigentum wird der Kauf des Baugrundstückes gefördert, wenn der Kauf bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Die Baukosten werden einschließlich der Baunebenkosten gefördert; die Baunebenkosten wären z.B. die Honorare für Architekt und Energieberater und Notargebühren. Auch die Kosten für die Außenanlagen sind förderfähig.
    Beim Kauf von Wohnungseigentum fördert die KfW den Kaufpreis für eine Wohnung, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung und auch wieder die Nebenkosten, wie Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbsteuer.
    Auch Schenkung oder Erbe wird gefördert und zwar die Sanierungs- und Umbaukosten, Neubaukosten, die Auszahlung der Miterben und auch die Nebenkosten.

    Die Antragsteller erhalten bis zu 50.000 € je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt zwischen 4 und 25 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen man nur die Zinsen zahlt; der Zinssatz wird wahlweise für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben. Es gilt dabei entweder der am Tag der Zusage durch die KfW oder der bei Antragseingang gültige Zinssatz – je nach dem, was für den Antragsteller günstiger ist.

    Ein weiterer Ergänzungskredit – wieder Energieeffizienz

    Für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien vergibt die KfW einen Ergänzungskredit. Wenn man künftig mit Pellets, Solarwärme oder anderen erneuerbaren Energien heizen möchte und die alte ÖloderGasheizung ersetzt, kann man den Ergänzungskredit „Energieeffizient sanieren“ beantragen. Das gilt auch für kombinierte Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger.
    Den Antrag stellen kann jeder, der eine Wohnimmobilie saniert. Der Kauf von frisch saniertem Wohnraum wird ebenfalls gefördert, hier müssen die Kosten der neuen Heizung dann im Kaufvertrag ausgewiesen sein.

    Die Kreditsumme beträgt bis zu 50.000 € für jede Wohneinheit. Die Laufzeit beträgt zwischen 4 und 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit.

    Den Antrag stellt man, wie bei allen KfW-Fördermaßnahmen, über die Hausbank.


    KfW-Förderungen für Ihr Zuhause

    Ein Einfamilienhaus wird Jahrzehnte genutzt, oft durch mehrere Generationen. Das Haus verändert sich dabei. Mal hier einen Anbau, vielleicht zwei kleine Zimmer zusammenlegen, selten wird groß verändert. Die Bewohner aber ändern sich mit dem Alter sehr. Die Beweglichkeit ist früher oder später eingeschränkt, eventuell benötigt man eine Gehhilfe oder gar einen Rollstuhl. Die Nutzung von Bad und WC wird beschwerlicher. Haus und Wohnung müssen sich dann anpassen, baulich und technisch, damit man das gewohnte Zuhause barrierefrei nutzen kann.

    Mit „Machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft“ wirbt die KfW für vielfältige bauliche und technische Maßnahmen, um Hindernisse zu beseitigen und die Sicherheit zu erhöhen. Dabei wird jede bauliche und technische Maßnahme gefördert, die Barrieren beseitigt und den Einbruchsschutz erhöht – vom Weg zu Haus und Außenanlagen, über altersgerechte Stellplätze, über die bauliche Änderung von Innenräumen bis hin zu modernen Bild-Gegensprechanlagen.

    Im Grund sorgt jede Maßnahme dafür, dass einzelne Bauteile und Nutzungseinheiten so verändert oder ergänzt werden, dass eine barrierefreie Nutzung ermöglicht wird. Barrierefrei bedeutet uneingeschränkt nutzbar, sei es mit Gehilfe, Rollstuhl, mit verminderter Seh- oder Hörfähigkeit. Dabei definieren Mindestanforderungen die technischen Mindeststandards, die für eine Förderung einzuhalten sind. Alternativ sind auch Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen, Norm für den Neubau von Wohngebäuden) in den einzelnen Förderbereichen förderfähig. Diese technischen Mindeststandards werden in sieben Förderbereichen erläutert. Alle einzelnen Förderbereiche sind miteinander kombinierbar, wobei die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme vollständig umzusetzen sind.

    Hier eine Aufstellung der Förderbereiche:


    Förderbereich 1 - Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
    (Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzte Einrichtungen,z. B. Stellplätze, Garagen, Sitz- und Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen)

    Förderbereich 2 - Eingangsbereich und Wohnungszugang
    (Abbau von Barrieren und Schaffung von Bewegungsflächen)

    Förderbereich 3 - Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
    (Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten)

    Förderbereich 4 - Anpassung der Raumgeometrie
    (Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchenräumen)

    Förderbereich 5 - Maßnahmen an Sanitärräumen
    (Anpassung der Raumgeometrie; Mindestmaße, Bewegungsflächen)

    Förderbereich 6 - Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
    (Altersgerechte Assistenzsysteme, z.B. "Ambient Assisted Living" - "AAL" oder intelligente Gebäudesystemtechnik

    ohne Endgeräte und Unterhaltungstechnik)

    Förderbereich 7 - Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
    (Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten)

    Auf alle technische geforderten Mindeststandards kann hier nicht eingegangen werden. Im Grunde müssen bestimmte Mindestmaße für Durchgänge und Bewegungsflächen beachtet werden, Bedienelemente müssen großflächig bemessen sein, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar.

    Zusätzlich werden Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert.

    Der Kredit „Altersgerecht umbauen“ beträgt bis zu 50.000 €, unabhängig vom Alter; Laufzeit 4 bis 30 Jahre , Zinsbindung 5 oder 10 Jahre. Als Investitionszuschuss kann man bis 6.250 € beantragen und bis zu 1.500 € für Einbruchschutzmaßnahmen.


    KfW-Effizienzhäuser

    In Zeiten steigender Energiekosten spart man mit einer energieeffizienten Wohnimmobilie bares Geld. Energieeffizient bedeutet, dass man mit der dem Gebäude zugeführten Energie möglichst sparsam umgeht, ohne aber auf modernen Wohnkomfort verzichten zu müssen. Das Zusammenspiel von Baumaterial, Haustechnik und nicht zuletzt der Nutzung eines Wohnhauses entscheidet, ob Rohstoffe verschwendet oder effizient genutzt werden. Nun bringt jedes energieeffizient gebaute Haus auch eine finanzielle Mehrbelastung für die Bauherrschaft – man gibt zuerst mehr Geld aus, um späterhin zu sparen.

    Die Energiepreise werden weiterhin ansteigen, mal langsamer, mal stärker; die für Raumheizung und Wassererwärmung meist genutzten Rohstoffe sind immer noch die nicht erneuerbaren Energieträger Öl und Gas. Und nicht erneuerbar bedeutet, diese Energieträger werden immer knapper, und Verknappung führt zu Preiserhöhung. Heizenergie effizient zu nutzen, wird sich künftig lohnen, auch wenn man das bei den momentan günstigen Energiepreisen nicht voraussehen mag. Heizenergie effizient nutzen heißt, die Wärmeverluste des Hauses zu minimieren: Ein Heizsystem mit wenig Wärmeverlusten und hohem Wirkungsgrad, eine gute Wärmedämmung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster) und ein möglichst hoher Grad an Nutzung erneuerbarer Energieträger.
    Die für den Bau eines energieeffizienten Hauses erforderliche finanzielle Mehrbelastung muss die Bauherrschaft aber nicht allein tragen. Die bundeseigene KfW-Bankengruppe fördert den Neubau energieeffizienter Wohnhäuser über zinsgünstige Kredite, einen Tilgungszuschuss und Zuschüsse für die fachliche Baubegleitung durch einen Energieberater. Die Fördermaßnahmen sind dabei je KfW-Effizienzhaus-Standard in der Höhe der finanziellen Förderung gestaffelt.

    Energieeffizient bauen: Das KfW-Effizienzhaus

    Die Kfw fördert den Neubau von Wohnhäusern mit den KfW-Effizienzhaus-Standards 40, 40 Plus und 55. Hier gilt, je kleiner die Zahl, desto effizienter das Haus und desto höher fällt die KfW-Förderung aus. Und was bedeuten die Zahlen nun konkret?
    Diese Zahlen sind im Grunde Vergleichswerte in Prozentangabe. Verglichen wird jeweils mit dem Energiebedarf eines mit dem eigenen Bauvorhaben vergleichbaren Referenzgebäudes. Dieses Referenzgebäude erfüllt die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinsichtlich des Jahresprimärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes (d.i. die Dämmqualität der Gebäudehülle), nennen wir dieses Referenzgebäude einfach KfW Effizienzhaus 100, für 100%.

    Ein KfW-Effizienzhaus 55 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 55 % des vergleichbaren Referenzgebäudes. Tilgungszuschuss 5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit.

    Ein KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 % eines vergleichbaren Referenzgebäudes. Tilgungszuschuss 10 % der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit. Ein KfW-Effizienzhaus 40 erfüllt die Vorgaben an das KfW-Effizienzhaus 40 zuzüglich der Forderung nach einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, einem stationären Batteriespeichersystem (Stromspeicherung), einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und der Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface. Tilgungszuschuss 15 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit.

    Momentane Konditionen: Kredithöhe jeweils 100.000 Euro, Laufzeiten von 4 – 30 Jahren, Zinsbindung 10 – 20 Jahre, Zinssatz von 0,75% - 1,5%.


    Wohnungsbauförderung

    In Deutschland gibt es viele staatliche Programme rund um die Wohnungsbauförderung.

    Sie stellen ein politisches Instrument des Bundes, der Länder und Kommunen dar, um den Bedarf an Wohnraum zu decken, die Wohneigentumsbildung und damit auch die Altersvorsorge zu sichern, eine Kostenminimierung beim Wohnungsbau zu erzielen sowie das ökologisches Wohnen zu forcieren.

    Mit den diversen Maßnahmen der Wohnungsbauförderung sollte auch Einkommensschwächeren ermöglicht werden, durch Wohngeld an Wohnraumeigentum zu gelangen. Außerdem sollte damit auch einer allfälligen Abwanderung aus der betreffenden Region entgegengewirkt werden. Prinzipiell stehen in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundes und der Bundesländer zur Verfügung. Nicht nur Neubauten werden mithilfe dieser Maßnahmen unterstützt, sondern auch der Kauf von Wohnungseigentum, Modernisierungen oder Energiesparmaßnahmen werden mit den Programmen der Wohnungsbauförderung finanziert.

    Sie stellt sicher, dass sich leistbares und qualitativ hochwertiges Wohnen nicht ausschließen und Wohnraum im ausreichenden Ausmaß zur Verfügung steht. Die deutsche Wohnungsbauförderung setzt sich aus den Maßnahmen „Soziale Wohnraumförderung“, Wohngeld, Eigenheimzulage, Bausparförderung, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, Altersvermögensgesetz, den diversen Förderprogrammen der KfW-Förderbank sowie einer Bundesinitiative für qualitätsbewusstes und kostengünstiges Bauen zusammen. In dieser Hinsicht sind aber nicht alle Förderprogramme des Bundes für eine private Wohnbaufinanzierung interessant, da es hier zum Teil auch um Sicherung von sozial akzeptablen Mietpreisen geht.

    Für die Baufinanzierung spielen die Eigenheimzulage, die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie und sie Bausparförderung, das Altersvermögensgesetz, das Wohngeld, die Initiative „kostengünstiges und qualitätsbewusstes Bauen“ sowie die Programme zur Wohnungsbauförderung der KfW-Förderbanken eine Rolle. Die Wohnungsbauförderung arbeitet mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, daneben aber auch mit auf Immobilien-bezogenen Produkten der Altersvorsorge, mit zinsvergünstigten Darlehen sowie mit Eigenkapitalhilfen.

    Eigenheimzulage

    Bis zu ihrer Einstellung mit 1. Januar 2006 zählte die Eigenheimzulage zu den bedeutendsten Instrumenten der vom deutschen Staat gewährten Subventionen. Das Ziel der Eigenheimzulage war die Bereitstellung von Wohnungseigentum.

    Derzeit kann aber die Eigenheimzulage noch in Anspruch genommen werden, wenn der Antrag für einen Neubau einer selbst genutzten Immobilie oder ein von einem Notar beurkundeter Kaufvertrag für privaten Wohnraum bis zum 31. Dezember 2005 beantragt und gestattet wurde. Die derzeitige Eigenheimzulage lässt sich außerdem in zwei unterschiedliche Varianten unterteilen.

    Wenn der Bau oder die Anschaffung des Wohnraums bis zum 31. Dezember 2003 erfolgte, dann macht die Eigenheimzulage pro Jahr fünf Prozent der Errichtungskosten der Immobilie aus bzw. 2,5 Prozent, wenn eine Wohnung oder ein Haus gekauft wurde. Bei einem Neubau gilt für die Eigenheimzulage eine Obergrenze von 2.556 Euro. Wurde der Wohnraum käuflich erworben, dann werden maximal 1.278 Euro bereitgestellt. Außerdem erhöht sich die Eigenheimzulage pro Kind um 767 Euro pro Kind.

    Beim Kauf oder der Errichtung von privat genutztem Wohnraum im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005 kann die Eigenheimzulage in jedem Jahr im Ausmaß von einem Prozent in Anspruch genommen werden. Hier beträgt sie jährlich maximal 1.250 Euro. Zu dieser Summe kommen für jedes Kind im Haushalt 800 Euro.

    Die Eigenheimzulage kann von Steuerpflichtigen nach dem Einkommenssteuergesetz für längstens acht Jahre beansprucht werden. Gefördert wird privater Wohnraum in Deutschland, dem EU-Ausland sowie im Europäischen Wirtschaftsraum. Außerdem darf der Objektverbrauch noch nicht erfolgt sein und die summierten Einkünfte des Antragstellers dürfen einen bestimmten festgelegten Betrag nicht überschreiten.

    Objektverbrauch

    Der sogenannte Objektverbrauch ist im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage von Belang. Da diese in den nächsten Jahren ausläuft, sind auch nur mehr wenige deutsche Staatsbürger vom Objektverbrauch betroffen.

    Prinzipiell geht es in dieser Hinsicht darum, dass die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage für jeden deutschen Bürger nur einmalig möglich war. Nach Erhalt einer beantragten Eigenheimzulage ist automatisch der Objektverbrauch erfolgt.

    Gesetzlich gesehen ist der Objektverbrauch in Paragraph 10e Einkommenssteuergesetz (EStG) reglementiert und definiert. Es handelt sich beim Objektverbrauch um bestimmte sogenannte Abzugsbeträge. Auch in Paragraph 15b Berlinförderungsgesetz sind solche Abzugsbeträge beschrieben, die zum Objektverbrauch führen.

    Ein Objektverbrauch tritt dann ein, wenn gemäß Paragraph 7b EStG und/oder gemäß Paragraph 15 Absatz 1 bis 4 Berlinförderungsgesetz die sogenannte Absetzung für Abnutzung bereits erhöht wurde.

    Er ist auch dann bereits eingetreten, wenn für den betreffenden selbst genutzten Wohnraum bereits eine andere steuerliche Bevorzugung von einem anderen Staat als Deutschland gewährt worden ist.

    Alleinstehende Personen können gemäß Objektverbrauch nur für eine Immobilie die Eigenheimzulage beantragen. Wenn Ehegatten die geforderten Kriterien für die sogenannte Zusammenveranlagung nach EStG erfüllen, dann darf innerhalb dieser Lebensgemeinschaft für zwei selbst genutzte Wohnobjekte eine Eigenheimzulage beansprucht werden. Außerdem können sie zwei Mal die Eigenheimzulage beanspruchen, wenn zuvor bei keinem der beiden Ehepartner ein Objektverbrauch eingetreten ist.

    Falls vor Ablauf der achtjährigen Laufzeit der Eignheimzulage zum Beispiel ein Verkauf der Immobilie erfolgte, werden die verbleibenden Jahre gewissermaßen mitgenommen. Dazu muss aber ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegen, der bis einschließlich 31. Dezember 2006 zum Abschluss gekommen ist.
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