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Bausparen


Themen in diesem Artikel

  • Bausparen oder Hypothek
  • Anteil Bausparsumme
  • Riester Zulagen
  • Bausparsummenanteil
  • Optimale Bausparsumme
  • Einzahlungstermin
  • Sofortfinanzierung und Zwischenfinanzierung
  • Sparziel erreicht
  • Mindestguthaben
  • Zuteilung
  • Bausparvertrag Vor- und Nachteile
  • Auszahlung Bauspardarlehen
  • Bauspar Lexikon
  • Beleihungsgrenze und Beleihungswert

  • Ein Bausparvertrag wird in der Zwischenzeit schon von über der Hälfte der Bauherren für ihre Immobilienfinanzierung eingesetzt. Wichtig ist hierbei das Wissen, dass man die Bausparfinanzierung und das Bausparen in 3 verschiedene Phasen einteilt: Zuerst kommt die Sparphase, gefolgt von der Zuteilungsphase, bevor mit der Darlehensphase abgeschlossen wird. Dafür muss sich der Bausparer an dem Tag des Abschlusses für eine Bausparsumme entscheiden.

    • Baufinanzierungs-Sparphase
      Aus der Bausparsumme wird in der Regel mit 40 bis 50 Prozent die Höhe der Mindestsparsumme ermittelt. Diese Mindestsparsumme wird dann mit monatlichen Raten, die mit dem Anbieter nach eigenen Wünschen gestaltet werden können, vom Bausparer angespart. Natürlich wird diese Sparrate verzinst, dafür sind zwei bis drei Prozent vorgesehen.

    • Bausparfinanzierung - Zuteilungsphase
      Wann der Zeitpunkt der Zuteilung für das Bauspardarlehen ist, ist dem Bausparer nicht bekannt. Allerdings hängt die Wartezeit bis zur Zuteilung von Faktoren wie dem Bausparkassen–Neugeschäft ab. Dies bedeutet dass sich die Wartezeit dann verkürzt, wenn beispielweise der Bausparkasse eine Menge neuer Sparraten zufließen.

    • Bausparfinanzierung – Darlehensphase
      Ist die Zeit für die Zuteilung des Bausparvertrags reif, kann die Bausparsumme ausgezahlt werden. Zusammengesetzt wird die Summe des Bauspardarlehens daraus, dass man den Ansparbetrag von der Bausparsumme abzieht. Die dann erhaltene Summe ergibt das Bauspardarlehen. Diese Rechnung sieht dann folgendermaßen aus: 50.000 Euro Bausparsumme ergibt eine Mindestsparsumme von 40 Prozent. Dies bedeutet dass dem Bausparer nach seiner Ansparphase von 20.000 Euro ein Darlehen in Höhe von 30.000 Euro gewährt wird. Allerdings sind bei einem Bauspardarlehen die fälligen Zinsen und Tilgungsraten höher, als es bei einem normalen Bankenkredit der Fall wäre. Getilgt wird das Bauspardarlehen in den meisten Fällen innerhalb von 11 Jahren.

    Bausparen oder Hypothek

    Vorteile von Bausparen und einem Hypothekendarlehen.

    Eigentlich ist es so gut wie nicht möglich einen richtigen Vergleich zwischen den Vorteilen des Bausparens und eines Hypothekendarlehen zu machen. Trotz zahlreicher Annahmen die man setzen muss, würde dennoch keine generelle Aussage getroffen werden können. Jedoch gibt es auch hier, wie bei vielen anderen Dingen im Leben eine Faustregel, die man zumindest nicht außer Acht lassen sollte. Kommt also die Frage auf, Bankkredit oder doch Bauspardarlehen, so, gilt: Über die Zuteilung eines reifen Bausparvertrags sollte der Besitzer gerade dann noch einmal nachdenken, wenn die Hypothekenzinsen ohnehin schon sehr niedrig sind und ein Bankenkredit höchstwahrscheinlich günstiger als ein Bauspardarlehen wäre.

    Immerhin ist es schon seit einigen Jahren der fall, dass sich die Bausparkassen über einen großen und treuen Zulauf freuen können, aber ob diese Entscheidung in einer Zeit, in der die Hypothekenzinsen auf dem Tiefstand sind, wirklich sinnvoll ist, kann umstritten werden. Schließlich ist das gerade seit einigen Jahren der Fall. Allein aufgrund der Wirtschafts- und Bankenkrise haben sich die Hypothekenzinsen so in den Keller bewegt. Und dies ist der ausschlaggebende Punkt, der aufgrund der Beleihungsgrenzen und der niedrigen Zinssätze eher für einen Bankkredit spricht, als für eine Bausparfinanzierung.

    In der Nachkriegszeit war das Bausparen eine der wichtigsten Finanzierungsquellen, allerdings hat es diese Bedeutung in der heutigen Zeit schon lange verloren. Dabei ist die mangelnde Angebotstransparenz eines der Hauptprobleme in der Bausparfinanzierung. Schwer ermittelbar sind vor allem die wahren Kosten, was aber auch die meisten großen Banken nicht davor zurückschrecken lässt ebenfalls im Geschäft der Bausparer mitzuwirken.

    Natürlich ist der Hypothekenzins ein Argument dass man nicht außer Acht lassen sollte, dennoch muss auch bedacht werden, dass bei einem Bauspardarlehen der Vorteil darin zu finden ist, das der Zinssatz konstant ist und das hin bis zur letzten Rate. Nimmt man dahingegen einen Bankkredit, muss der Zinssatz nach dem die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist, eine neue Verhandlung stattfinden.

    Dabei ist zu beachten, dass sich bei der Zinsverhandlung der „Immobilienzins“ erhöhen wird, wenn eine Steigung des Hypothekenzinses stattgefunden hat. Auf diese Weise kann es zu einer teureren Bankfinanzierung führen. Auf der anderen Seite ist es so, dass der zu Beginn niedrige Zins soviel Einsparungen mit sich bringt, dass die bestehende Gefahr bei der Anschlussfinanzierung ein wenig außer Acht gelassen werden kann. Zudem kann man die Möglichkeit eines Forward Darlehen in Anspruch nehmen und so flexible Möglichkeiten erhalten.

    Grundsätzlich ist eine Bausparfinanzierung den Bauherren zu empfehlen, die großen Wert auf eine genaue Kalkulierung der Hausbaukosten legen. Die Mehrkosten die bei einem Bauspardarlehen zu erwarten sind, sind der Preis für eine Kalkulationssicherheit.

    Jedoch ist es auch so, dass die Alternative Bankenfinanzierung für viele Personen erst gar nicht in Frage kommt. Wenn nämlich der Bauherr beispielsweise die 60%ige Beleihungsgrenze bei seiner Bank erreicht hat. In solchen Fällen ist ein vorhandener Bausparvertrag nicht unsinnig, besonders wenn noch Kapital fehlt. Immerhin sind Bauspardarlehen nachrangig gewährende Kredite. Die Beleihungsgrenze hierbei befindet sich bei 80 Prozent. Durch den Abschluss einer Bausparpolice ist daher jeder Bauherr ein wenig abgesichert, vor allem dann, wenn er nicht über genügend Eigenkapital besitzt.

    Wichtig ist für jeden Bausparer, dass er bis zum erwünschten Zuteilungstermin die Bausparsummenhöhe abstimmt. Einen längeren Zeitraum muss man einberechnen, wenn man noch 50 Prozent ansparen muss. Für den Bauherrn ist es sinnvoller eine kleinere Bausparsumme zu wählen, wenn es bis dahin noch unklar ist wann der Bautermin beginnt. Auf diese Weise kann der Bauherr über die eingezahlte Summe schneller verfügen.

    Verzichtet der Sparer auf das Darlehen, lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages nicht wirklich. Es sei denn, das auf staatliche Prämien ein Anspruch besteht. Solche Prämien haben die Kraft einen Bausparvertrag schon in der Ansparphase zu einer rentablen Geldanlage zu machen. Entscheidet sich der Bauherr auf das Bauspardarlehen zu verzichten, wird über die eingezahlten Beträge eine siebenjährige Sperrfrist gesetzt. Erst nach Ablauf dieser Zeit ist es dem Bausparer möglich die Prämien für einen anderen Grund als eine Baufinanzierung zu erhalten.

    Anteil Bausparsumme

    Wie hoch sollte bei einer gesamten Immobilienfinanzierung der Bausparsummenanteil sein?

    Die Finanzierung über einen Bausparvertrag wird im klassischen Fall nur zu einem Teil verübt. Denn sonst wären die monatliche Tilgung und der Zins zu hoch. Ob die Faustregel, die besagt, dass über die Bausparkasse ein Drittel der Finanzierung finanziert werden sollte, aussagekräftig ist, sei umstritten. In Zeiten modernster Technik sollte es keine Schwierigkeit sein, die Berechnung ein wenig genauer durchzuführen, denn sonst wäre die Liquiditätsbelastung zu hoch. Zudem sind Bausparverträge im zuteilungsreifen Alter besonders wichtig. Weshalb sollte man auch für eine lange Zeit sparen, wenn man doch noch nichts über Zeitpunkt und Höhe sagen kann. Eine Frage die sich bei bereits zuteilungsfähigen Verträgen stellt ist, ob der Bauherr die Möglichkeit hat, die dadurch entstehende hohe Belastung problemlos zu tragen. Denn eingesetzt gehören Verträge die zuteilungsreif sind auf jeden Fall. Zieht man das tatsächliche Sparguthaben von der Bausumme ab, ist die Differenz die Summe des zinsgünstigen Bauspardarlehens. In der klassischen Variante ist es so, dass der Bausparer von der Bausumme 40 bis 50 Prozent ansparen muss, bevor er das Recht zur Auszahlung eines Darlehens für die restliche Bausparsumme erwirkt.

    Riester Zulagen

    Riester-Zulagen waren einst nur für Banksparpläne, private Rentenversicherungen und Fondssparpläne gewährt worden, doch dies änderte sich mit der Einführung der Eigenheimrente.

    Dieses Eigenheimrentengesetz gewährt nun, neben anderen Riesterprodukten die Gleichberechtigung auch Wohneigentum das selbst genutzt wird, als Altersvorsorge anzuerkennen. Hierunter fallen auch Einzahlungen die auf Bausparverträge gehen. Damit sind Bausparverträge am 01.01.2008 „riesterwürdig“ geworden. Dennoch gibt es dabei einen Haken, denn die Bausparverträge müssen Riester-Zertifiziert sein. Deshalb sollte man, wenn man sich für einen Bausparvertrag dieser Art interessiert, bei den Bausparkassen nach einem Riester-zertifizierten Bausparvertrag erkunden.

    FAQ – Fragen und Antworten rund um Riester und Bausparvertrag
    Wenn man alle geförderten Anlageformen, die abgeschlossen wurden zusammenzählt, dann kommt man auf eine Summe die besagt dass zwischenzeitlich schon mehr als 10 Millionen Riesterverträge abgeschlossen wurden. Dies wird seit Dezember 2008 noch durch Riester-Bausparverträge ergänzt. Wie die Stiftung Warentest in ihrem Novemberheft bekanntgab, ist es das Ziel aller 25 Bausparkassen ihren Kunden Riesterverträge in dieser Form anzubieten. Nachstehend werden die wichtigsten Fragen, die es zur Riester-Bausparförderung gibt, genauer erläutert.

    Wenn aus dem Riester-Bausparvertrag die Bausparsumme entnommen wird
    Das gesamte Bausparkapital das vom Riester-Bausparer erspart wurde, darf ohne weiteres für die Entschuldung, den Kauf oder Bau einer Immobilie die selbst bewohnt wird, genutzt werden. Auch ist es möglich einen Teil des Bausparvermögens, nämlich bis zu 75 Prozent vorzeitig zu entnehmen. Daraus resultiert auch eine Tilgung von Immobiliendarlehen durch die Riesterzulagen. Allerdings müssen Altverträge, also vor dem 01. Januar 2008 abgeschlossene Verträge ein Mindestkapital von 10.000 Euro aufweisen, eine Einschränkung die bei den Neuverträgen nicht besteht. Jedoch entfällt diese Einschränkung ab 2010.

    Nun bedarf es aber einiger Voraussetzungen, da der deutsche Staat keinen Wert darauf legt, das mallorquinische Ferienhaus mitzufinanzieren. Dies bedeutet, dass sich die Wohnung oder das Haus auf deutschem Boden befinden und zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden muss. Grundsätzlich ist es so, dass Bausparkapital für die Fertigstellung, beziehungsweise für den Erwerb von Immobilien die selbst bewohnt werden, seit dem 31.12.2007 begünstigt verwendet werden kann. Ebenfalls förderungsfähig ist das erwerben von Dauerwohnrechten seit dem 01.01.2008, weil diese unschädlich sind.

    Bei Rentenbeginn, also bei dem Beginn der Auszahlungsphase ist es möglich, dass ein Haus, bzw. eine Wohnung die noch vor dem 01.01.2008 erworben und selbst genutzt wurden, mit dem gesamten geförderten Riester-Kapital zu entschulden.

    Wohn-Riester – Was ist das?
    Begriffe wie „Eigenheimrente“, „Wohnriester“ und „nachgelagerte Besteuerung“ sind anfänglich ein wenig verwirrend. Dabei ist es eigentlich nur wichtig, dass man weiß dass Bürger die einen Riester-Vertrag als Altersvorsorge abgeschlossen hatten, seit 2008 um eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu bauen das selbst bewohnt wird, die gesparten Beträge vollständig entnehmen können. Mit diesen Beträgen ist es auch möglich bereits bestehende Darlehen die für den Bau oder den Kauf einer Immobilie genutzt wurden, verwendet werden. Der Begriff „Eigenheimrente“ ergab sich aus der Zulagenförderung.

    Jedoch zahlt man bei der Eigenheimrente keine monatlichen Raten. Daraus resultiert auch, dass man keine Zahlung besteuern kann, wenn es eine mangelnde Rentenzahlung gibt. Deswegen gibt es ein „Wohnförderkonto“, allerdings ist dies nur fiktiv und dient als eine Art Hilfskonstruktion. Mit diesem Konto wird es so gehalten als ob der Bausparer seine späteren Tilgungsbeiträge auf diesem Konto parkt. Dafür erfasst das fiktive Konto Eigenleistungen und Zulagen, also alle geförderten Beiträge. Auch der Entnahmebetrag wird hier festgehalten. Diese Beträge erhalten dann eine jährliche 2 Prozent Verzinsung, solange bis der Bausparer in den Ruhestand eintritt. Dann hat er auf diese Summe die Steuern zu entrichten.

    Riester-Bausparvertrag und Einkommensteuer
    Da der Bausparer in der Ansparphase eine Menge Zulagen und Steuervergünstigungen erhält, wird die Auszahlung bei dem Eintritt in die Rente besteuert. Dies nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“, was darauf zurückzuführen ist, dass die Zeit der Besteuerung nach hinten verschoben wird. Dies hat mehrere Vorteile. Denn der Steuersatz, der während der Berufstätigkeit fällig wäre, wäre bei weitem deutlich höher als es der Satz im Ruhestand ist.

    Riester-Bausparverträge und Hausmodernisierungen
    Unternimmt man in seinem Haus oder in der Wohnung Maßnahmen die beispielsweise der Einsparung von Energie dienen, so zählt sich dies zu Modernisierungszwecken. Diese sind jedoch nicht förderungswürdig. Das Kapital dass in der Bausparsumme angespart wurde, kann deshalb nicht für Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.

    Wohnung oder Haus verkaufen
    Nichts spricht gegen einen Verkauf von Wohneigentum, allerdings muss die Fördersumme von dem Verkaufspreis wieder in den Riester-Vertrag fließen. Alternativ hat der Bausparer die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Zeit wieder eine Immobilie in Deutschland zur Eigennutzung zu beziehen. Zieht er jedoch in eine Mietwohnung, vergisst er die Übertragung in einen anderen Riester-Vertrag oder wandert ins Ausland aus, so hat der Bausparer die staatlichen Zulagen wieder zurück zu zahlen.

    „Alte“ Regelung bis zum 01.01.2008 – Altvertrag und Wohn-Riester
    Die „alte“ Riester-Regelung besagt, dass von einem Riesterkonto ein Minimalbetrag von 10.000 Euro bis hin zu einem Maximalbetrag von 50.000 Euro zu Zwecken eines Wohnungskaufs zinsfrei entnommen werden dürfen. Natürlich muss diese Entnahme bis zum Beginn der Rente wieder ausgeglichen werden, was daraufhin in gleichgroßen monatlichen Raten geschieht. Allerdings ist das eine Doppelbelastung für den Sparer, immerhin hat er dann zwei Beträge einzuzahlen und auch die Mindestsumme wird kaum erreicht.

    Dies ist im Hinblick auf den Wohnriester eine offensichtliche Benachteiligung für die Sparer, deren Riester-Vertrag schon vor dem 01. Januar 2008 geschlossen wurde. Denn ihnen wird ein einsetzen des Geldes zur Förderung von Wohneigentum erst dann gestattet, wenn sie eine Summe von 10.000 Euro angesammelt haben. Aber auch Altverträge wurden berücksichtigt, das Ergebnis: Ab 2010 sind auch sie von der Einschränkung befreit. Den Altvertrag zu kündigen ist daher wenig sinnvoll, denn es würden für die Kündigung und die Vertragsumstellung nur weitere Kosten anfallen.

    Bausparsummenanteil

    Wie hoch sollte bei einer gesamten Immobilienfinanzierung der Bausparsummenanteil sein?

    Die Finanzierung über einen Bausparvertrag wird im klassischen Fall nur zu einem Teil verübt. Denn sonst wären die monatliche Tilgung und der Zins zu hoch. Ob die Faustregel, die besagt, dass über die Bausparkasse ein Drittel der Finanzierung finanziert werden sollte, aussagekräftig ist, sei umstritten. In Zeiten modernster Technik sollte es keine Schwierigkeit sein, die Berechnung ein wenig genauer durchzuführen, denn sonst wäre die Liquiditätsbelastung zu hoch.

    Zudem sind Bausparverträge im zuteilungsreifen Alter besonders wichtig. Weshalb sollte man auch für eine lange Zeit sparen, wenn man doch noch nichts über Zeitpunkt und Höhe sagen kann. Eine Frage die sich bei bereits zuteilungsfähigen Verträgen stellt ist, ob der Bauherr die Möglichkeit hat, die dadurch entstehende hohe Belastung problemlos zu tragen. Denn eingesetzt gehören Verträge die zuteilungsreif sind auf jeden Fall.

    Zieht man das tatsächliche Sparguthaben von der Bausumme ab, ist die Differenz die Summe des zinsgünstigen Bauspardarlehens.

    In der klassischen Variante ist es so, dass der Bausparer von der Bausumme 40 bis 50 Prozent ansparen muss, bevor er das Recht zur Auszahlung eines Darlehens für die restliche Bausparsumme erwirkt.

    Optimale Bausparsumme

    Welche Höhe der Bausparsumme ist ideal?

    Dazu sollte in erster Linie die Frage gestellt werden, ob ein Finanzierungsbedarf besteht. Schließlich gibt es bei Bausparverträgen bekannte Problematiken wie etwa Unsicherheiten im Bezug auf Zeitpunkt, Eintritt und die Höhe die eventuell durch Bau oder Kauf von Immobilien entstehen.

    Ist man sich diesbezüglich noch nicht sicher, sollte man sich nicht für einen Bausparvertrag mit einer zu hohen Summe entscheiden. Erhöhen kann man die Summe eines Bausparvertrags im Nachhinein problemlos, eine spätere Reduzierung aber gestaltet sich schwieriger, denn in den meisten Fällen verliert der Sparer hierbei einen Teil der Abschlussgebühr die zu Beginn gezahlt wurde.

    Deshalb ist eine Anpassung der Sparrate und der Bausparsumme an die vom Sparer geäußerten Wünsche unbedingt vor dem Abschluss durchzuführen. Die Zusammensetzung der Bausparsumme die in einem Bausparvertrag steht, ergibt sich aus dem Bauspardarlehen und dem Bausparguthaben.

    Hat der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erlangt, erhält der Vertragsnehmer die im Vertrag festgelegte Summe ausgezahlt. Eine Auszahlung der Bausparsumme erfolgt beim erfüllen der Voraussetzung der Zuteilung. Hierzu müssen die Zielbewertungszahl und die Mindestsumme erreicht sein. Die Grundlage für die Abschlussgebühr ergibt sich aus der Höhe der Bausparsumme, sowie aus den zu zahlenden Tilgungsraten und einem Mindestguthaben, das eventuell erforderlich ist.

    Einzahlungstermin

    Bestimmte Stichtage dienen der Bewertungszahl die Höhe der Sparleistungen zu erfassen, die für die Zuteilung eine wichtige Voraussetzung sind. Allerdings sind diese Stichtage nicht verallgemeinert, sondern variieren zwischen den Bausparkassen.

    Möchte der Sparer sein Guthaben mit einer Zahlung begleichen, dann spielt die Auswahl genau dieser Termine eine wichtige Rolle. Deshalb sollte man nicht umhin gehen, den besten Einzahlungstermin bei der Bausparkasse zu erfragen.

    Benötigt ein Bauherr sein Baugeld in naher Zukunft, spricht ihn wahrscheinlich ein Schnellspartarif eher an. In speziellen Fällen hält man es so, dass gleich zu Beginn des Vertrages die Summe auf einmal eingezahlt wird. Daraus resultieren aber auch höhere Sparraten, immerhin muss alles innerhalb einer kürzeren Zeit über die Bühne gebracht werden. Deshalb ist die Liquiditätsbelastung im Vergleich zu deren bei anderen Tarifen, wesentlich höher.


    Sofortfinanzierung und Zwischenfinanzierung

    Mit einem Bausparvertrag eine Sofortfinanzierung oder eine Zwischenfinanzierung vornehmen?

    Grundsätzlich stellt sich beim Anliegen einer Sofortfinanzierung immer die Frage, ob es sich dafür auch lohnt. Diese Frage ist jedoch mit einem klaren Nein zu beantworten. Schließt man einen Bausparvertrag deshalb ab weil man in naher Zukunft das Geld benötigt, wird man als Bauherr immer zuzahlen.

    Dies kommt daher, dass man neben dem Baugeld auch die Soforteinzahlung vorfinanziert werden muss. In diesem Fall verzinst der Kunde die ihm eigene Sparleistung. Darüber hinaus kann man nicht halb so günstige Zinsen erwarten, wie sie beim eigentlich vereinbarten Baudarlehen ausfallen würden. Zudem sind die für die Vorfinanzierung fälligen Zinsen bei weitem höher, als es die Guthabenzinsen auf das Sparkapital sind.

    Aber es gibt auch Ausnahmen. Diese kann man vor allem bei den Direkt-Bausparkassen, die versuchen die ungünstigen Verhältnisse zu mildern, finden. Dazu gewährt man dem Kunden bis zur Bausparsummenzuteilung einen Festzins, der nicht gerade unattraktiv ist. Zusätzlich schont man mit einer konstanten monatlichen Belastung während der Vertragslaufzeit die Liquidität des Bausparers.

    Benötigen Bausparer also Baugeld in naher Zukunft, wird er mit einem Schnellspartarif angesprochen. Dafür zahlt man die Summe in dringenden Fällen gleich zu Beginn des Vertrages ein. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Tilgungsraten. Anders als bei den normalen steigt bei dieser Form die Liquiditätsbelastung an.

    Die Zwischenfinanzierung
    Entschließt man sich für eine Zwischenfinanzierung bei einem Bausparvertrag der bereits besteht, entscheidet man sich für die teure Variante. Der Bausparer hat durch das finanzieren des Guthabens das er bereits angespart hat und gleichzeitig der Aufnahme eines Zwischenfinanzierungskredits in Höhe des Bauspardarlehens, eine enorme Mehrbelastung. Die Zinsen die auf den Zwischenfinanzierungskredit fällig sind übersteigen die Guthabenzinsen die es auf das bis dato angesparte Bausparguthaben gibt, bei weitem. Deshalb sollte es sich bei einer Zwischenfinanzierung um einen besonders kurzen Zeitraum handeln.

    Welche Maßnahmen kann man ergreifen um eine Zwischenfinanzierung bei einem Bausparvertrag zu vermeiden?

    Hierfür gibt es drei Alternativen, wovon die erste aufgrund der Auswirkungen nicht gerade die beste ist. Immerhin würde der Bausparvertrag dabei gekündigt werden und man verliert Zulagen und steuerliche Vergünstigungen. Auch auf die Zinsen, die im Auszahlungszeitpunkt als günstig gelten, verzichtet man dadurch.

    Eine der besseren Alternativen wäre es die Bausparsumme zu ermäßigen. Dies würde so vor sich gehen, dass der Bausparvertrag so geändert wird, dass das derzeit befindliche Guthaben nun das Mindestsparguthaben wäre. So erfolgt auch eine schnellere Zuteilung des Vertrages. Fraglich ist jedoch, ob es sich in den einzelnen konkreten Fällen ohne eine richtige Kostenvergleichsrechnung um eine attraktive Methode handelt. Ein noch flexiblerer Weg wäre eine Aufteilung in mehrere Teilbausparsummen, jedoch muss dafür vorher geklärt werden ob diese Variante zulässig ist. Im Zweifel und bei gleichen Konditionen wäre ein Bausparvertrag dieser Art dem anderen vorzuziehen, weshalb man sich schon vorab einen Tarif auswählen sollte, der Teilbausparsummen zulässt. Dies birgt auch für den Bausparer eine flexiblere Nutzung.

    Sparziel erreicht

    Nach erreichen des Sparziels weiterzahlen?

    Die Verwendung eines Bausparvertrages muss nicht unbedingt nur für wohnwirtschaftliche Zwecke oder den Bau eines Eigenheims genutzt werden. Man kann ihn auch als einen reinen Sparvertrag ansehen, doch wäre dies wenig lohnenswert, da bei Abschluss eine Gebühr fällig ist und auch die Guthabenzinsen nicht unbedingt mit Attraktivität um sich werfen. Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel und eine solche Ausnahme wäre, dass man eine attraktive Verzinsung erzielen kann, wenn man Begünstigter der Wohnbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ist.

    Beabsichtigt man also keine wohnwirtschaftliche Verwendung und hat das Ziel des Vertrages, 40 oder 50 Prozent der Summe erreicht, sind weitere Einzahlungen weniger Sinnvoll. Zahlt man dennoch weiter ein, kann es geschehen, dass sich die Höhe des zinsgünstigen Darlehens reduziert.

    Keinen Nachteil, aber auch keinen Vorteil hat man bei einigen Bausparkassen, die ihren Kunden garantieren dass sich die gewünschte Darlehenssumme auch bei einer Überzahlung der festgelegten Ansparsumme nicht ändern wird.

    Mindestguthaben

    Was Sie unbedingt wissen müssen.

    Zu Beginn eines Bausparvertrages legen der Kunde und die Bausparkasse das Mindestguthaben des Bausparers fest. Dieses Mindestguthaben muss der Kunde durch Ansparen von monatlichen Raten erreichen. Erst wenn dies geschehen ist, hat der Bausparkunde einen Anspruch auf die Zuteilung des Vertrages. Oft kommt es auch vor, dass trotz der erreichten Mindestsumme der Bausparer noch nicht reif für die Zuteilung ist.

    In solchen Situationen stellen sich Bausparer oftmals die Frage ob sie nun die Sparraten weiterbezahlen sollen, oder eher nicht. Diese Frage ist abhängig davon, für welchen Zweck der Bausparer diesen Vertrag abgeschlossen hat. Allgemein gesehen handelt es sich beim Bausparen um keine Geldanlage, sondern um die Finanzierung von Wohneigentum.

    Welches Bausparguthaben der Kunde durch Eigenzahlungen mindestens erreichen muss ist abhängig vom Mindestsparguthaben, welches wiederum angibt welche Sparleistung erforderlich ist. Diese Beträge werden aus der Bausparsumme abgeleitet und betragen meist eine Höhe von 40 bis 50 Prozent.

    Vertragsabhängig ist die Auszahlung der vereinbarten Vertragssumme. Jedoch bedingen unterschiedliche Tarife häufig verschiedene Mindestsparleistungen. Damit ein Vertrag zugeteilt werden kann, sind Bestimmungen erforderlich die sich von Vertrag zu Vertrag differenzieren. Diese sind in den Bausparbedingungen zu finden.

    Die Ansparung des Bausparguthabens erfolgt in den meisten Fällen durch monatliche Zahlungen. Sonderzahlungen sind je nach Bausparvertrag möglich, in einigen Fällen kann man auch mit einer Einmalzahlung die Mindestsparleistung, also das Mindestguthaben erbringen.

    Zahlt man nun mehr ein, als es die Mindestsparsumme erfordert, kommt es zu einem Übersparen. Daraus kann eine Verminderung der Höhe des vorab vereinbarten zinsgünstigen Bauspardarlehens kommen. Denn durch die Bausparsumme legt sich die Gesamthöhe des Bauspardarlehens fest. Deshalb ist es auch sinnvoller eine Verzögerung der Zuteilung zu erwirken, wenn es noch nicht sicher ist zu welchem Termin das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden soll.

    Fazit:
    Eine Übersparung des Bausparvertrags sollte aus diesem Grund unbedingt vermieden werden.

    Zuteilung

    Nicht das angesparte erforderliche Bausparguthaben ist ausschlaggebend für die Zuteilung des Bausparvertrages, auch wenn der Bausparer in dieser Zeit damit rechnet dass er die Zuteilungsreife erlangt. Richtig ist jedoch, dass der Zuteilungszeitpunkt immer abhängig davon ist, ob die Bausparkasse über die Höhe des Guthabens verfügt.

    So kann eine Bausparkasse, vorausgesetzt ihr fließt viel Liquidität zu, eine Menge Bauspardarlehen vergeben. Zu dieser Liquidität gehören eine Vielzahl an neu abgeschlossenen Verträgen, sowie auch die Einzahlungen der Sparraten anderer Bausparer. Daraus ergibt sich natürlich, dass eine Bausparkasse viele Bausparverträge vergeben kann, solange ihr viel Geld zufließt. Dies ist natürlich auch der Grund, weshalb den einzelnen Bausparern der Zuteilungspunkt ihres Bauspardarlehens nicht vorab mitgeteilt werden kann.

    Aber es gibt auch seltene Fälle in welchen genau dann die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn er für den Kauf oder den Bau einer Immobilie benötigt wird. Standardmäßig ist es aber so, dass das Ansparsoll des Bausparers noch nicht erfüllt wurde. In diesem Fall hat man drei Alternativen zur Auswahl:

    Die vereinbarte Bausparsumme reduzieren.
    Das Ausmaß in welchen die Reduzierung erfolgt, bewirkt das erreichen des Vertrages einer Bewertungskennzahl, worauf im Anschluss die zuteilungsreife für den Vertrag gilt. Vertragsfortführung
    Hierbei erfolgt eine weitere Einzahlung nach Plan. Es erfolgt eine Vorfinanzierung der Bausparsumme. Geprüft sollte die Möglichkeit auf Sonderzahlungen in den Bausparvertrag werden. Bausparvertrags-Kündigung
    Ein anderer Weg um die Immobilieninvestition zu finanzieren. Durch das nicht einhalten der Bindungsfrist gehen eventuelle Prämien verloren. Die erste Alternative ist die beste Wahl, wenn von der Vertragssumme bereits ein wesentlicher Teil angespart wurde. Die Faustregel hierfür lautet: Zuerst sollte eine Überprüfung über eine Reduzierung der Bausparsumme unternommen werden. Abweichungen können hiervon vorkommen, was wiederum auf die Vielfalt der Tarife zurückzuführen ist. Weitere andere Handlungsalternativen ergeben sich eventuell bei einem Gespräch mit einem Berater der Bausparkasse.

    Bausparvertrag Vor- und Nachteile

    Dass Bausparverträge beliebt sind, bezeugen die Zahlen, denn in Deutschland gibt es rund 20 Millionen davon.

    Kein Wunder, denn die eigentliche Bedeutung des Bausparens spielt auch in der heutigen Zeit eine große Rolle, zudem hat sich das grundlegende Prinzip in den vergangenen Jahren nicht groß verändert. Mit einer Ausnahme: Denn die Flexibilität der Bausparkassentarife ist enorm gestiegen. Allerdings hat die breite Angebotsfläche für die Bausparer auch negative Seiten, denn ein Überblick der Materie die unglaublich komplex wurde ist kaum zu halten.

    Entscheidungshilfen, welche Form der Eigenheimfinanzierung sich für welche Bauherren eignet, kann man diesbezüglich im Hypothekendarlehen oder Bausparen Beitrag finden. Ein bedeutender Vorteil eines Bausparvertrages ist, dass es durch die vollständige Tilgung keine Anschlussfinanzierung ergibt. Letztendlich sollten sich Interessierte bei einer Anschlussfinanzierung mit dem Forward-Darlehen Thema beschäftigen, bevor man sich für den Abschluss eines Bausparvertrages entscheidet.

    Vor- und Nachteile die es bei einer Bausparfinanzierung gibt, werden in der nachfolgenden Tabelle als Stichpunkte in einer groben Übersicht aufgezeigt.

    Vorteile die sich beim Bausparen ergeben:
    Die Möglichkeit einer hohen Beleihung Große Tarifauswahl Grundbucheintragung auch nachrangig möglich Feststehende Zinshöhe Bausparer mit geringen Einkünften haben die Möglichkeit eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie auf ihre Bauspareinzahlungen zu erhalten Jederzeit ist die Leistung von Sonderzahlungen möglich und es müssen keine Vorfälligkeitszinsen bezahlt werden Nachteile die sich beim Bausparen ergeben:
    Aufgrund der kurzen Tilgungsdauer resultiert eine hohe finanzielle Belastung Die Zuteilungsfristen sind unterschiedlich lang Der vermittelnde Vertreter berechnet Abschlussgebühren Bei kurzfristigem Immobilienwunsch eine vollkommen ungeeignete Finanzierungsform Ggf. können zwischen Zuteilung und Auszahlung Monate liegen Eine Restschuldversicherung muss teilweise obligatorisch abgeschlossen werden In der Ansparphase relativ geringe Guthabenzinsen Bei Inanspruchnahme des Darlehens fallen eventuell noch weitere Gebühren an Die Transparenz ist schlecht, denn eine gute Berechnung der echten Kosten für den Bausparer kann ohne aufwendige PC-Programm nicht erfolgen Bei der Vorfinanzierung der Mindestansparsumme auch als Schnellspartarif bekannt, fallen hohe Marktzinsen an Jedoch sollte man auf keinen Fall einen Bausparvertrag abschließen, wenn man ihn zum Zwecke der Geldanlage nutzen möchte. Die Bausparrendite die darauf fällig ist steht außer Konkurrenz mit der, welche man beispielsweise auf Bundesschatzbriefe erhält. Auch lohnt es sich nicht einen Bausparvertrag zu machen, wenn man ihn statt für wohnwirtschaftliche Zwecke für die Altersvorsorge verwenden möchte. Jedoch bestätigen Ausnahmen die Regel, weshalb sich ein Bausparvertrag als Geldanlage für Geringverdiener lohnt, sofern sie die Wohnungsbauprämie als auch die Arbeitnehmersparzulage beanspruchen.



    Auszahlung Bauspardarlehen

    Was Sie unbedingt wissen müssen.

    Die Darlehensphase beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Wie hoch das Bauspardarlehen sein wird, kann man vorab schon dadurch ermitteln, wenn man das bereits eingezahlte Bausparguthaben nimmt und dies von der vereinbarten Bausparsumme abzieht. Die sich daraus ergebende Differenz ergibt die Höhe des Darlehens. Die Auszahlungsrate liegt grundsätzlich bei 100 Prozent, allerdings besitzen einige der Bausparverträge ein Disagio, oder die Möglichkeit dazu. Mit diesem befindet sich der Auszahlungsbetrag unter der Differenz. Da es aber keine steuerliche Berücksichtigung besitzt, lohnt es sich für einen Eigenheimer eher nicht.

    Anders als noch vor einigen Jahren erheben Bausparverträge der heutigen Zeit oftmals keine Darlehensgebühr mehr. Jedoch gibt es auch noch Einzelfälle, in welchen eine 2-prozentige Gebühr erhoben wird. Die Art und Weise wie die Ausgestaltung des Bauspardarlehens unternommen wurde, macht es zu einem Annuitätendarlehen.

    Allgemein liegt die Laufzeit für ein Darlehen bei etwa 7 bis 11 Jahren. Was aber während der gesamten Laufzeit fest bleibt, ist der Darlehenszins. Daraus ergibt sich eine genaue Kalkulation der Kosten die bei einer Auszahlung fällig sind. Allerdings bringen die kurzen Laufzeiten einen sehr hohen Tilgungsanteil mit sich.

    Zur Sicherheit verlangen einige Bausparkassen eine Restschuldversicherung, die abgeschlossen werden soll, damit im Bedarfsfall die Tilgungsraten gesichert sind. Der Nachteil: Neben den Zahlungen zur Tilgung und für die Zinsen, sind dann auch Prämien für die Restschuldversicherung fällig.

    Bauspar Lexikon

    Im „Ratgeber zum Bausparen“ darf ein wichtiges Kapitel nicht fehlen und dieses wäre das Bauspar-ABC. In diesem findet man eine genauere Erläuterung von fachspezifischen Begriffen rund um das Bausparen.

    • Die Abschlussgebühr
      Damit die Bausparkassen ihre Vertriebskosten gut abdecken können, erheben sie die sogenannte Abschlussgebühr. In der Regel handelt es sich dabei um einen Prozentsatz von der Bausparsumme, der zwischen 1 Prozent und 1,6 Prozent liegt. Um sie einzubeziehen haben die Bausparkassen zwei Möglichkeiten. Zum einen kann dies über eine Direkteinzahlung des Bausparers oder über die erste der Sparraten erfolgen.

    • Das Bauspardarlehen
      In den klassischen Versionen ergibt die aus der Bausparsumme und dem Bausparguthaben errechnete Differenz die Höhe des Bauspardarlehens. Allerdings kann man das Bauspardarlehen auch bei Vertragsabschluss auf einen von der Bausumme abstammenden Prozentsatz von 50 oder 60 Prozent festlegen. Ist die Wahl auf einen Wahl- oder Mehrzuteilungs-Bausparvertrag gefallen, machen die Höhe der Tilgungsraten und bis dato gutgeschriebenen Zinsen die Höhe des Bauspardarlehens aus. Ein Bausparvertrag lässt sich jedoch nicht für Käufe jeder Art anwenden, sondern dient lediglich dem „wohnwirtschaftlichen Zwecke“. In diesem Begriff sind aber auch die Altschuldenablösung und die Kosten für Wohnungs- und Hausmodernisierungen hineingelegt worden.

    • Das Bausparguthaben
      Nimmt man alle auf den Bausparvertrag getätigten Einzahlungen, sowie eventuelle Zinsbonusse, staatliche Bauförderungen, Guthabenzinsen, Prämien und Treuebonusse, ergeben diese alle zusammen das Bausparguthaben. Ist die Bindungspflicht dieser Verträge abgelaufen oder fand der Bausparvertrag nach der Zuteilung eine wohnwirtschaftliche Verwendung, addieren sich noch Arbeitnehmersparzulagen sowie eine Wohnungsbauprämie dazu.

    • Die Bausparsumme
      Die Bausparsumme ist die Summe, für die der Vertrag abgeschlossen wurde. Erhält der Vertrag nun seine Zuteilung, wird diese Vertragssumme dem Vertragsnehmer ausgezahlt. Wurden die Zielbewertungszahl und das Mindestguthaben erreicht, steht eine Zuteilung unmittelbar bevor und auch die Auszahlung kann dann getätigt werden. Das erforderliche Mindestguthaben und die Tilgungsraten die gezahlt werden müssen, sind ebenso wie die eventuell erforderliche Abschlussgebühr abhängig von der Höhe der Bausparsumme.
      Möchte der Bausparer seinen Bausparvertrag gerne erhöhen, kann er dies jederzeit beantragen. Allerdings wird die Abschlussgebühr auf die Höhe des Abschlusses noch einmal fällig. Des Weiteren gilt eine 12-monatige Zuteilungssperrfrist ab dem Tag der Erhöhung. Auch die bis dahin erfasste Bewertungszahl muss aufgrund der neuen Bausparsumme neu erhoben werden. Jedoch kann es beispielsweise dadurch dass der Bauspartarif nicht mehr angeboten wird, zu einer Ausschlagung der Erhöhung durch die Bausparkasse kommen.

    • Die Bewertungszahl
      Ein wichtiger Faktor, der für die Zuteilung von enormer Bedeutung ist, ist die Höhe der Bausparleistung. Dabei wird nicht nur von der Guthabenhöhe, sondern auch von der Dauer der vereinbarten Sparzeit ausgegangen. Eine spezielle Kennzahl, besser bekannt als die Bewertungszahl, erfasst die beiden Faktoren an den Bewertungsstichtagen. Wurde vom Sparer die von der Bausparkasse geforderte Zielbewertungszahl erreicht, steht einer Zuteilung nichts mehr im Wege.

    • Die Bindungsfrist
      Nach einer 7-jährigen Bindungsfrist hat man die Möglichkeit eine Wohnungsbauprämie und eine Arbeitnehmersparzulage zu erlangen. Hierbei handelt es sich um vom Staat geförderte Zulagen und Prämien. Nach einer Zuteilung können innerhalb der Bindungsfrist ausgezahlte Bausparmittel prämienunschädlich verwendet werden, wenn man sie rein für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzt. Prämienschädlich ist deshalb eine innerhalb der Bindungsfrist durchgeführte Kündigung, denn durch sie gehen Zulagen und Prämien verloren. Natürlich gibt es auch Ausnahmen wie der Tod oder eine fortdauernde Arbeitslosigkeit des Bausparers. Möchte man das Bausparguthaben verwenden ohne einen Prämienschaden zu erleiden, sollte man sich unbedingt an die 7-jährige Bindungsfrist halten.

    • Die Darlehensgebühr
      Eine Darlehensgebühr wird heute nur noch von wenigen Bausparkassen verlangt. Wird sie doch fällig, beträgt sie in den meisten Fällen 2 Prozent die bei der Bauspardarlehensauszahlung fällig sind. Die modernen Bauspartarife verlangen grundsätzlich keine Darlehensgebühr.

    • Die Darlehenshöhe
      Wenn man von der Bausparsumme das festgesetzte Sparguthaben abzieht, ergibt sich aus der Differenz die Darlehenshöhe. Eine rechnerische Reduzierung des Bauspardarlehens kann man unnötiger Weise erreichen, indem man über die festgesetzte Ansparleistung hinaus weiterbezahlt. Dieses Phänomen nennt sich auch Übersparung.

    • Der Effektivzins
      Für eine Immobilienfinanzierung ist der Effektivzins keine Vergleichsziffer die ausschlaggebend für das Bauspardarlehen ist. Im Effektivzins berücksichtigt sind die Abschlussgebühr, der Nominalzins und eine Darlehensgebühr, falls diese noch gefordert wird. Jedoch findet die Sparphase keine Berücksichtigung im Effektivzins, was wiederum auf den Bauspartarif und das Bausparangebot keinen Rückschluss in Bezug auf die Qualität gibt.

    • Der Guthabenzins
      Abhängig von den Tarifen beläuft sich der Bausparzins auf 0,5 bis hin zu 1,5 Prozent und wird durch die Bausparkassen auf einem niedrigen Niveau gehalten. Einige Tarife erhöhen sich um einen Zinsbonus, wenn man auf das Bauspardarlehen verzichtet.

    • Die Mehrzuteilung
      Möchte ein Bausparer sich eine höhere Summe als die der Bausparsumme auszahlen lassen, sollte man sich für das Bausparmodell mit Mehrzuteilung entscheiden. Erforderlich ist aber hierbei, dass der Bausparer eine einmalige Soforteinzahlung mit dem gewünschten Bausparguthaben vornimmt, oder sich aber mit ziemlich hohen Tilgungsraten befassen muss. Dennoch gibt es auch Bausparkassen die ihren Kunden ermöglichen, bis zur Zuteilung eine feste Tilgungsrate und oder auch die Höhe des Bausparguthabens selbst fest zu setzen. Die der Bausparkasse vorliegende Ansparsumme wird zusammen mit der Darlehenshöhe genutzt, um eine monatliche Rate für die Tilgung zu ermitteln.

    • Die Mindestansparsumme
      Um zu erfahren wie viel Bausparguthaben ein Kunde erreichen muss, wird das Mindestsparguthaben oder auch die Mindestansparsumme genannt. Die Beträge belaufen sich in den meisten Fällen auf 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme.

    • Der Regelsparbeitrag
      Wenn in einem Bausparvertrag ein Wert in Promille angezeigt wird, handelt es sich nicht um den Alkoholgehalt des Bausparers, sondern des Regelsparbeitrags. Dank seiner Kalkulation ist es möglich, dass der Kunde nach der Einzahlungsphase den erforderlichen Mindestansparbetrag auch erreicht. Logischerweise erhält die Sparzeit eine Verlängerung wenn der Sparbetrag trotz des ausgerechneten Zeitraums unterschritten wird. Einige Bausparkassen geben die Möglichkeiten von Sonderzahlungen. Diese sind hilfreich um eine Verkürzung der Sparzeit zu erlangen.

    • Der Schnellspartarif
      Wird Baugeld von einem Bauherrn in nächster Zeit benötigt, spricht ihn oftmals der Schnellspartarif an. Extremfälle können die Summe gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit einzahlen, müssen dann aber mit höheren Tilgungsraten rechnen. Anders als bei den normalen Tarifen steigt auch die Liquiditätsbelastung an.

    • Der Tarifwechsel
      Immer öfter sind flexible Tarife ein Angebot der Bausparkassen. Dabei sind Bewertungszahlfaktor, Guthabenzins, Mindestansparguthaben und Darlehenszins häufig recht unterschiedlich. Hat ein Bausparer einen flexiblen Tarif gewählt, kann er natürlich vorausgesetzt die Tarifbedingungen des Bausparvertrags lassen dies zu, einen innerhalb der Tarife befindlichen Tarifwechsel vornehmen. Allerdings geht dies nur, bis zu der Zuteilung des Bausparers. Tarifwechsel sind aber nur dann sinnvoll, wenn ein Bausparer seinen Vertrag schneller zuteilungsreif bekommen möchte, als er es bei Abschluss geplant hatte.

    • Übertragung Bausparvertrag
      Die Übertragung eines Bausparvertrages ist mit allen Pflichten und Rechten möglich, jedoch nur wenn es sich dabei nach § 15 AO um einen Verwandten, wie Ehegatten, Verschwägerte der geraden Linie (Eltern, Kinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern), Geschwister und deren Kinder, Geschwister der Ehepartner oder Ehepartner der Geschwister, Onkeln, Tanten, Pflegekinder und Eltern, sowie um Verlobte handelt. Eine neue Erhebung der Bewertungszahl ist dann nicht nötig, denn diese bleibt erhalten und mit ihr auch der Zuteilungstermin der voraussichtlich eintreffen wird.

    • Der Wahltarif/ Die Wahlzuteilung
      In der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung hat der Bausparer die Möglichkeit zwischen einzelnen Options- und Wahltarifen zu wechseln. Eine Rolle spielt dabei nur die Tilgungs- und Zinshöhe die man wählt. Dies ist sinnvoll wenn der Kunde beispielsweise seine eigenen Bauabsichten aufhebt oder verschiebt, denn dann kann er sich später für einen höheren Sparzins entscheiden indem er eine andere Zinsoption wählt. Andererseits wird es dem Sparer dadurch ermöglicht, den Darlehens- und Sparzins nachträglich zu senken.

    • Die Wartezeit
      Ist der Zeitraum, der von Vertragsabschluss bis hin zur Zuteilung der Bausparsumme vergeht.

    • Die Zielbewertungszahl
      Der für die Auszahlung der Bausparsumme nötige Zuteilungstermin wird durch die vom Kunden bis dahin erbrachten Leistungen beeinflusst. Auch die Sparzeitdauer spielt hierbei eine nicht unwichtige Bedeutung. Diese Faktoren werden an bestimmten Terminen, den Bewertungsstichtagen mit einer Bewertungszahl erfasst. Damit die Bausparsumme ausgezahlt werden kann, muss die Zielbewertungszahl das richtige Ergebnis tragen.

    • Die Zuteilung
      Wenn die Bausparkasse über die aus Guthaben und Bauspardarlehen bestehende Bausparsumme bereithält, steht einer Zuteilung und einer Auszahlung nichts mehr im Wege. Dies erfolgt in den meisten Fällen innerhalb einiger Wochen nachdem der Bausparer an einem Stichtag die Zielbewertungszahl und das Mindestguthaben erreicht hat.

    • Die Zwischenfinanzierung
      Möchte der Kunde finanzieren, der Vertrag aber die Zuteilungsreife noch nicht erlangt hat, kann es zu einer Zwischenfinanzierung kommen. Hierbei finanziert man den Betrag, der in der verbleibenden Wartezeit nachdem der Vertrag angespart wurde, bis zur Zuteilungsreife überbrückt wird.

    Beleihungsgrenze und Beleihungswert

    Bei einer Hausfinanzierung spielt der Beleihungswert eine nicht unwichtige Rolle.

    Die Bedeutung des Begriffs steht für den Wert einer Immobilie der beim Verkauf trotz des Abzugs eines Sicherheitsabschlages erzielt werden kann. Die Botschaft dass die günstigen Bauzinsen nur bei einer 50 bis 60-prozentigen Beleihung angewandt werden können, hat schon so manchen Bauspargesprächen eine neue Wendung gegeben. Entscheidet sich ein Bausparer in diesem Fall für eine Bausparfinanzierung, hat dieser in seinem Ärmel ein klares As.

    Im Durchschnitt beläuft sich der Beleihungswert bei Sparkassen und Banken auf gerade einmal 60 Prozent des aktuellen Verkehrswertes. Möchte der Bauherr eine höhere Beleihung, so muss er mit einem Zinsaufschlag rechnen. Anders ist dies bei den Bausparkassen, denn sie begnügen sich oftmals mit einer zweitrangigen Grundbucheintragung und beleihen den Immobilienwert deshalb auch bis zu 80 Prozent. Dieser Vorteil hat schon so manche Bausparfinanzierung, die vorab schon zum Scheitern verurteilt war, gerettet.

    Meist eine geringere Beleihungsgrenze
    Wie hoch das maximale Immobiliendarlehen sein wird, kann nicht vorab durch die Beleihungswerthöhe ermittelt werden. Hierfür wird eine festgelegte Beleihungsgrenze von den Bausparkassen und den Kreditinstituten definiert. Diese kann beispielsweise auch einen Beleihungswert von 80 Prozent mit sich bringen.

    Erste oder 1a-Hypotheken
    Baufinanzierungsdarlehen die bis zur höchste Grenze des Beleihungswertes gehen, sind bekannt für die Begriffe 1a-Hypotheken und erste Hypotheken. Eine Absicherung erhalten sie durch eine Eintragung im Grundrecht, als erstrangiges Grundrecht. Dies bringt eine sehr gute Absicherung mit sich, weshalb es möglich ist, die auf erstrangige Hypotheken anfallenden Zinsen gering zu halten.

    Liegen die Immobiliendarlehen oberhalb der Beleihungsgrenzen, nennt man sie auch 1b-Hypotheken. Abgesichert werden diese durch eine zweitrangige Eintragung im Grundpfandrecht. Jedoch verlangen die Banken für eine Hypothek dieser Art eine Bürgschaft und daraus resultierende Bürgschaftsgebühr oder einen höheren Zins.

    Möchte man einen eventuell später benötigten Darlehensbedarf abdecken, sollte man aufgrund dessen dass sich Bausparkassen auch mit einem nachrangigen Grundpfandrecht begnügen, bei einer Eigenheimfinanzierung die längerfristig geplant wird einen Bausparvertrag in Betracht ziehen.

    Die Höhe der Beleihungsgrenze und des Beleihungswertes sind auch bei einem reinen Konditionenvergleich an Hypothekenangeboten nicht unwichtig. Sucht man einen Hypothekenfinanzierer aus dem Internet, findet man meist recht günstige Angebote. Nur muss man bei ihnen beachten, dass die Beleihungsgrenzen für 1a-Hypotheken von diesen enger gesetzt werden, als es bei der eigenen Hausbank der Fall wäre. Aber auch dies kann man eventuell zu einem positiveren Ergebnis bringen, nämlich indem man sowohl mit dem Hypothekenfinanzierer und der eigenen Hausbank Verhandlungen führt. So kann man es schaffen, dass der Beleihungswert und die Beleihungsgrenze erhöht oder gesenkt werden.
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