4.5/5 (105 Bewertungen)

Baufinanzierung - Informationen zu allgemeinen Fragen


Themen in diesem Artikel

  • Eigenkapital
  • Kredit-Abzahlungsformen
  • Bausparmöglichkeiten
  • Die Indexklausel
  • Schuldenfreies Eigenheim
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Immobilienrente
  • Nichtabnahmeentschädigung
  • Mietkauf
  • Bauzeitzinsen
  • Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler
  • Kreditlaufzeit bei Kreditvertrag
  • Kredithöhe
  • Hausbau Nebenkosten
  • Kreditkündigung
  • Baufinanzierung für Senioren

  • In nachfolgenden Artikeln informiert Sie das HAUSBAU-FORUM über Allgemeines der Baufinanzierung.

    Denn bei einem geplanten Bauvorhaben geht es im Vorfeld eben vor allem um die Finanzierung. Je nachdem, wie viel Eigenkapital der künftige Bauherr für sein Projekt erübrigen kann, fällt die Wahl der geeigneten Finanzierungsvarianten aus.

    Daneben spielen bei der Finanzierung aber auch das Alter oder die berufliche Situation des Bauherrn eine Rolle.

    Das klassische Produkt der Baufinanzierung ist nach wie vor das Annuitätendarlehen. Es bietet dem Darlehensnehmer eine langfristige Planungssicherheit. Aber auch der herkömmliche Bausparvertrag ist nach wie vor in aller Munde. Neben diesen bewährten Instrumenten der Baufinanzierung haben sich aber inzwischen alternative Varianten fest etabliert. Risikofreudigere haben zum Beispiel die Wahl zwischen verschieden ausgestalteten variablen Darlehen.

    Eigenkapital

    Das sogenannte Eigenkapital stellt den Grundpfeiler einer jeden Baufinanzierung dar. Unter Eigenkapital werden Eigenmittel verstanden, welche dem Bauvorhaben zugeführt werden können.

    Die einzelnen Komponenten des Eigenkapitals sind unter anderem ein herkömmliches Sparbuch, Bausparverträge auf Guthabenbasis, diverse Wertpapiere sowie Termin- und Festgelder. Ein weiteres Element in puncto Eigenkapital stellt die sogenannte Muskelhypothek dar. D.h., wenn der Bauherr Handwerksarbeiten (unter anderem Wärmedämmung, Bodenverlegung oder Malerarbeiten) in Eigenregie übernimmt, wird dies vom Kreditinstitut dem Eigenkapital zugerechnet. Die dafür benötigten Materialkosten werden dabei mit der Eigenleistung gegengerechnet. Bei einer Verwendung von Investmentfonds oder von Aktienvermögen als Eigenkapital sollte besondere Vorsicht walten. Falls der Einkaufspreis höher gelegen ist als der momentane Kurs, ist – um Verluste zu vermeiden – von einer solchen Finanzierungsart unbedingt abzuraten.

    Sehr wohl eigenen sich diese finanziellen Mittel aber zur Sondertilgungen, welche gebührlose, verfrühte Kreditrückzahlungen ermöglichen. Mit dieser im Kreditvertrag vereinbarten Maßnahme wird eine Reduzierung des Kredits erreicht. Prinzipiell gilt, dass bei einem Bauvorhaben die Baukosten mindestens zu zwanzig, besser aber noch zu dreißig oder mehr Prozent durch Eigenkapital gedeckt sein sollten, um eine solide Baufinanzierung zu garantieren.

    Dieser Mindestbetrag wird von einer Vielzahl von Kredit- und Bankinstituten als Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits verlangt. Je nachdem, welcher Berufsgruppe ein Bauherr angehört, können die Bedingungen in dieser Hinsicht aber auch variieren, so werden zum Beispiel Beamte in der Regel bevorzugt behandelt. Ein Mehr an Eigenkapital bedeutet ein Weniger an Zinszahlung für das Darlehen. Hierbei gilt es jedoch auch zu berücksichtigen, dass das Eigenkapital umso umfangreicher vorhanden sein sollte, je riskanter sich ein Bauvorhaben gestaltet.

    Kredit-Abzahlungsformen

    Da man sich kaum noch größere Träume selbst verwirklichen kann, ist man von einem Darlehen abhängig.

    Bevor man den Weg zur Bank wagt, sollte man einen Finanzplan aufstellen. Dieser beinhaltet alles was vorher schon angesprochen wurde. Die gesamtem Ausgaben (Kaufpreis, Notargebühren, Verträge etc.) Danach sollte man eine Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben machen, die während des Bau noch fällig sind. Dazu zählen Miete, Gas, Strom, Telefon, Nahrung, Kleidung, etc.) Nun kann man berechnen, wie viel man im Monat zurück zahlen könnte. Mit diesem Finanzplan sollte man dann zur ausgewählten Bank gehen und ein Beratungsgespräch führen.

    Tilgungs- und Zinsdarlehen
    Das eher seltene Zinsdarlehen ist ziemlich praktisch, da man in regelmäßigen Abständen nur die Zinsen bezahlt. Erst am Ende der Laufzeit erfolgt die Tilgung des Betrages auf einmal.

    Das übliche Verfahren ist das Tilgungsdarlehen. Hier werden die regelmäßigen Zahlungen zuerst für die Verzinsung verwendet, erst danach wird der Kredit damit verringert. Man zahlt zu bestimmten Terminen eine gleich hohe Rate zurück und hat am Ende der Laufzeit alles abbezahlt.

    Ausschlaggebend für die tatsächliche Zinsbelastung ist immer der Effektivzinssatz. Die angegeben Verszinsungen täuschen leider nur und man ist am Ende ziemlich verwirrt.

    Das Kreditgespräch
    Ist man gut vorbereitet hat man schon halb gewonnen. Es ist wichtig das über den Effektivzinssatz gesprochen wird, weil dieser schon versteckte Kosten beinhaltet, diese fehlen bei Nominalzinssätzen meist. Ebenso sollte man immer über die Gesamtbelastung in Euro sprechen, da sich die Zinsbasis im Laufe der Zeit verändert, ist diese im Moment nebensächlich. Wer Verhandlungsgeschick beweißt, kann das ein oder andere Angebot sicherlich für den eigenen Vorteil verbessern.

    Tipp
    Holen Sie immer mehrere Kreditangebote ein, überprüfen und vergleichen Sie diese genau.

    Der Effektivzinssatz gibt Auskunft über die Tatsächliche Zinsbelastung. Lassen Sie sich nicht von der angegebenen Verzinsung täuschen.

    Finanzierung über Baukonto
    Steht die geplante Kreditsumme für einen Bau noch nicht fest, sollte man das Baukonto in Anspruch nehmen. Die Zinsen sind sehr günstig und werden nur fällig, wenn man den Betrag tatsächlich gebraucht hat. Das es sich auszahlt, sollte man aber nicht mehr als 70.000 Euro aufnehmen, dann lieber doch nach einem normalen Kredit umsehen. Trotz allem ein Baukonto ist ziemlich praktisch für kurzfristige Überbrückungen.

    Bausparmöglichkeiten

    Bausparen liegt immer noch im Trend, obwohl es schon eine lange Tradition hat.

    Man geht in das Institut seiner Wahl und schließt einen Bausparvertrag ab. Dieser hat eine bestimmte Laufzeit und man zahlt monatlich eine feste Rate ein. Die Ansparsumme wird vorher festgestellt und beträgt mindestens 4000 Euro. Aufgrund der Förderungen und Zinsen die gleich in den Vertrag reinfließen, muss man als Kunde nur soviel einzahlen bis die Summe angespart ist. Sobald der Vertrag abgelaufen ist, kann man das Geld abheben oder einen Kredit mit besonderen Konditionen beantragen.

    Aufgrund der staatlichen Förderung, ist Bausparen schon ein sehr langer Bestandteil des Finanzwesen in Deutschland.

    In Deutschland gibt es die so genannte Wohnungsbauprämie. Jeder der einen Bausparvertrag besitzt und über 16 Jahre alt ist kann diesen in Anspruch nehmen solang sein Jahreseinkommen unter 25.600 € liegt. Die Prämie beträgt 8,8% der jährlichen Einzahlungen. Der Höchstsatz ist jedoch 512 €
    Verdient man als Arbeitnehmer im Jahr unter 17.900 € kann man zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die Prämie liegt hier bei 9 % der jährlichen Einzahlungen in den Bausparvertrag, maximal jedoch 470€ Nützt man alle Förderungen aus, kann man zusätzlich bis zu 87,36 € vom Staat erhalten. In Österreich ist das System ähnlich wie in Deutschland, nur in der Schweiz ist die Situation komplett eine andere.

    Was wo anders fester Bestandteil ist, kann man in der Schweiz lange suchen. Kaum eine Bank bietet Bausparen an. Nur Genf, Zug und die Regionen des Basellandes bekommen staatliche Hilfe. Die Modelle der einzelnen Kantone sind jedoch auch sehr unterschiedlich. Zwischen 2005 – 2006 wurde noch geplant eine landesweite Vereinheitlichung einzuführen, doch am 10.Juni 2008 wurde dies vom Ständerat erneut abgelehnt.

    Steuererleichterungen, Direktzahlung bei Kauf von Grundstücken und guten Konditionen bei Banken, dass ist das Modell des Basellandes. Jedoch gibt es da auch von Bank zu Bank Unterschiede.

    Das Bausparmodel ist sehr einfach erklärt. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre und innerhalb dieser Zeit kann man Beträge anlegen, die der Staat festgelegt hat. Diese Rücklagen können dann steuerlich geltend gemacht werden. Verwendet man diese aber nach Ablauf der Frist nicht zum Bauen, sondern für andere Wünsche, so werden diese nachträglich besteuert.

    Nach einer fünf jährigen Frist wird die finanzielle Direkthilfe des Staates ausbezahlt. Diese wird vorher nach den Bankkonditionen vereinbart. Dabei gibt es eine Obergrenze die sich auf 20.000 CHF (12345 €) beläuft. Ziemlich viele Banken bieten einen Bonuszinssatz für das angelegte Kapital an der etwa 0,5% beträgt. Dieser ist zwar nicht genormt, ist aber ziemlich verbreitet.

    Das Modell aus dem Basellandes, das wir gerade vorgestellt haben, diente damals als Vorlage für die geplante Nationalisierung des Bausparens. Es fördert nachweislich die Wirtschaft und hilft Menschen ein Eigenheim zu kaufen.

    Leider ist in vielen Regionen der EU das Thema Bausparen nicht sehr bekannt, da es dort an staatlichen Förderungen mangelt. Vorbilder auf dem Bereich sind auf jeden Fall Österreich, Deutschland und die Schweiz. Auch wenn es Unterschiede in den einzelnen Systemen gibt, ist es dennoch sehr erfolgreich. Zudem dient es als Vorreiter für andere europäische Staaten die hoffentlich auch bald den Weg zum Bausparen finden werden. Wer sich noch genauer damit beschäftigen möchte kann in einer Studie von Dr. rer. pol. Rainer Füeg und Prof. Dr. phil. et lic. rer. pol. Tobias Studer alles genau nachlesen.

    Die Indexklausel

    Es handelt sich dabei um einen wirtschaftsrechtlichen Begriff und eigentlich will man sich nicht mit solchen Begriffen beschäftigen, aber in Sachen Hausbaufinanzierung kreuzt praktisch immer ein Kredit den eigenen Weg und somit auch dieser Begriff und für diese eine Situation im Leben sollte man doch wissen, welche Bedeutung hinter diesem Begriff steckt.

    Wie bereits erwähnt ist die Indexklausel meist in Kreditverträgen zu finden und wird dort in Verbindung mit den Zinsen aufgeführt, da sie den zu zahlenden Zinssatz beeinflusst.

    Das Wort Index selbst hat mehrere Bedeutungen und wird zum Beispiel auch für Inhaltsverzeichnisse oder sonstige Auflistungen verwendet. In diesem Fall, beim Kreditvertrag, hängt das Wort Index aber mit der Zinssetzung der jeweiligen Nationalbanken bzw. Zentralbanken zusammen. Ein Beispiel hierfür wäre die EZB, also die europäischen Zentralbank, oder sehr bekannt ist auch die Federal Reserve in den USA, aber auch in der Schweiz oder in China gibt es solche Einrichtungen. Diese Zentralbanken haben mehrere Funktionen, aber eine der Hauptfunktionen, für die EZB auch praktisch das einzige Ziel, ist die Erhaltung der Geldwertstabilität. Diese Stabilität ist nämlich ständig von der Inflation bedroht, d.h. einer Minderung der Kaufkraft des Geldes. Vor allem in Zeiten boomender Wirtschaft besitzt jeder viel Geld und ist somit auch jeder bereit höhere Preise zu bezahlen.
    Die Zentralbanken ändern also oft den Leitzinssatz, um sich der Konjunkturlage anzupassen. Neben dieser Steuerfunktion geben die Zentralbanken auch Geld an die privaten Banken aus, bei denen man seinen Kredit aufnimmt. Dies geschieht mit einer Verzinsung, die dem Leitzinssatz entspricht. Also müssen die privaten Banken mindestens einen Zinssatz berechnen, der dem Leitzinssatz angepasst ist. Zu diesem kommen meist dann noch Gewinn- und Risikoaufschläge hinzu.

    Hier sieht man nun den Grund für Indexklausel. Es handelt sich dabei um einen Vertragsbestandteil, der verhindern soll, dass die Banken auch bei langfristigen Krediten durch Zinsschwankungen Verluste machen. Die Indexklausel sichert eine Anpassung des Zinssatzes des Kredites an den Leitzinssatz der Zentralbank und das jedes Mal wenn dieser geändert wird. Sollte also der Leitzinssatz steigen, steigen auch die eigenen Kosten und sollte dieser fallen, sinken die eigenen Zinskosten, alles durch die Indexklausel.

    Doch diese Klausel kann man auch zum eigenen Vorteil nutzen, denn der Zinssatz wird durch die Indexklausel auch nach unten korrigiert und wenn man weiss, wann die Zentralbanken den Zinssatz nach unten korrigieren, dann kann das ein Vorteil für einen sein.

    Wenn die Gefahr einer Rezession, eines negativen Wirtschaftswachstums, auftritt, dann senken die Zentralbanken meist den Leitzinssatz, um die Investitionen zu steigern, aber auch um private Kreditnehmer zu schützen. Grosse Konsumausgaben und somit ein Wirtschaftsaufschwung, werden nämlich unwahrscheinlicher, wenn jeder einen teuren Kredit abbezahlen muss.

    Also bestätigt auch die Indexklausel eine alte Weisheit: Man soll ein Haus bauen wenn es einem gut geht, was bei boomender Wirtschaft meist der Fall ist, denn dann steht man nicht dumm da, wenn es bergab geht. Sollte es einem aber auch in Zeiten der Rezession nicht so schlecht gehen, muss man immer mit einem höheren Zinssatz rechnen, denn die Wirtschaft wird sich immer wieder erholen.

    Schuldenfreies Eigenheim

    Irgendwann im Leben möchten sich die meisten Menschen ein Eigenheim gestalten. Dann steht man also eines Tages vor der schwierigen Entscheidung einen Kredit aufzunehmen. Meistens, um sich eine Immobilie zu kaufen oder selbst bauen zu können.

    Jedoch sind diese sehr teuer und auch Besserverdiener können nur selten die gesamten Kosten aus dem Ersparten decken. Man muss normalerweise schon ein Eigenkapital oder andere Sicherheiten vorweisen können, da seitens der Bank sehr selten 100% der Finanzierungen vergeben werden Das Risiko, dass der Kreditnehmer die Summe nicht mehr zurückzahlen kann, ist für die Bank nämlich hoch.

    Kredite oder Darlehen sind eine ernsthafte Investition, die mit zahlreichen Bedingungen und Pflichten verbunden sind. Daher erscheint es für jemanden, der zum ersten Mal einen Kredit aufnehmen will, wohl recht kompliziert und verworren. Die endlosen Verbindlichkeiten schrecken eher ab, als einen zu ermutigen. Jedoch kann man mit genauer Planung und etwas Verhandlungsgeschick günstige Darlehen bekommen, die eine erfolgreiche Investition in die Zukunft bedeuten. Das Fremdkapital muss jedoch nicht nur aus dem Kredit der Bank bestehen, sonder auch in Wohnbauförderung. Hier lohnt es sich wiederum besonders, wenn man sich ausreichend informiert, da bei der richtigen, ökonomischen Bauweise teilweise sehr hohe Förderungen ausgezahlt werden.

    Die richtige, selbständige Vorbereitung ist also sehr wichtig, und wenn man die Materie bereits etwas kennt, lässt es sich auch einfacher verhandeln. Um ein Gespräch mit der Bank oder dem Finanzberater kommt man nicht herum und soll man auch nicht, da gerade im persönlichen Gespräch die Möglichkeit besteht ein günstiges Angebot zu bekommen. Gerade junge Leute oder Familien, die ohnehin nur über ein kleines Eigenkapital verfügen, sollten sich besonders gut über ihre Möglichkeiten informieren, da ständig neue Kreditinstitute mit neuen Verbindlichkeiten entstehen. Die Bank, wo schon die Eltern Kunden waren, muss für einen selbst nicht die beste sein.

    Die in Österreich häufigsten Finanzierungsmöglichkeiten sind über ein Baukonto, einen Fremdwährungskredit oder das Bauspardarlehen zu bekommen. Bei der Baukontofinanzierung wird Ihnen ein Überzugsrahmen auf dieses neu eingerichtete Baukonto gestattet. Da hier also nur die Summe verzinst wird, die man auch wirklich entnommen hat, hat man auch weniger andere laufende Kosten. Ausserdem eignet sich diese Art der Finanzierung besonders, wenn man rasch einen Kredit braucht. Dabei sollte der Betrag unter 100.000 Euro liegen. Auch hier kann man über den Zinssatz verhandeln.

    Wenn man sich über einen Fremdwährungskredit finanzieren will, so sollte man stets bedenken, dass hier auch immer ein Teil Spekulation dabei ist, da sich der Wert des Geldes stets ändert. Daher muss man darauf achten, dass man die Möglichkeit bei seinem Kreditgeber hat, in einen Eurokredit umzusteigen, sollte die ausländische Währung im Wert stark schwanken. Da man hier grosse Summen an Zinsen sparen kann, sind die Nebenkosten vergleichsweise gering, jedoch stellt es immer ein gewisses Risiko dar, im Ausland Kredite aufzunehmen. Hier sollte man schon ein fundamentiertes Wissen über Geldgeschäfte und Devisen haben. In Österreich erfreut sich dieser Kredit immer grösseren Zuspruches, wohl auch, weil die Schweiz und Liechtenstein gleich nebenan liegen und persönliche Verhandlungen einfacher sind.

    Will man sich ein Bauspardarlehen auszahlen lassen, worauf man auch ein Recht hat, solange man bereits über ein Bausparkonto verfügt, sollte man bedenken, dass die Art des Darlehens eher unflexibel ist, und sich einmal vereinbarte Verbindlichkeiten nicht mehr so einfach umverhandeln lassen. Auch die Nebenkosten sind eher hoch. Ausgezahlt wird einem normalerweise der Betrag, der noch auf die vereinbarte Sparsumme fehlt. Also die Differenz zwischen bereits Angespartem und dem vereinbarten Sparziel. Dafür ist dieser Kredit vergleichsweise sicher, da man die Summe im Normalfall ohne grosse Probleme tilgen kann.

    Also reden Sie beim Beratungsgespräch nie nur über die Zinsen, da diese variabel sind, sondern über Gesamtbeträge. Und wenn es um die Aushandlung des Zinssatzes geht, lassen Sie sich nicht vom Nominalzins in die Irre führen, sondern sprechen Sie nur über den Effektivzins, der wichtige Nebenkosten bereits beinhaltet, wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Kosten der Beglaubung, Vinkulierung und andere Details, die das Fett aber sehr wohl heiss machen. In den Effektivzinssatz nicht eingerechnet sind die wichtigen Nebenkosten wie Versicherung, Kreditsteuer, Kontogebühren und ähnliches. Viele dieser Nebenkosten und Gebühren kann die Bank selbst bestimmen und genau hier bestehen auch die Möglichkeiten zu verhandeln. Man sollte sich aber nicht von einen sehr niedrigen Zinssatz verlocken lassen, und schon gar nicht, wenn es ein Kredit mit variablem Zinssatz ist. Diese niedrigen Zinsen werden mit Sicherheit noch steigen oder zusätzliche Gebühren fallen an.

    Man sieht, dass sich ein Dschungel aus Einzelbeträgen auftut, den man allein kaum zu durchforsten vermag. Daher sollte man sich von seinem Berater den Kredit bis ins kleinste Detail vorrechnen, und über sämtliche Variabilitäten informieren lassen. Auch sollte man zu mehreren Anbietern, nicht nur welchen aus der Heimatgegend, Kontakt aufnehmen und nicht ausschliesslich zu den grossen Instituten gehen. Oft hat man bei kleineren Anbietern bessere Verhandlungsmöglichkeiten, bei derselben Qualität. Komplett wegverhandeln kann man, mit etwas Geschick und anderen nachweisbaren Sicherheiten, die Bearbeitungsgebühren und den Grundbucheintrag, der vor allem dann stört, wenn man den Kredit an eine andere Person abtreten will. Die Kontoführungsgebühren lassen sich oft auf einen sehr niedrigen Betrag hinunterhandeln.

    Unterlagen, die man ganz sicher braucht, sind ein Einkommensnachweis, der Grundbuchauszug, Polizzen von eventuellen Versicherungen. Sehr nützlich ist hier auch ein sauber geführtes Haushaltsbudgetbuch. Hier zählt auf jeden Fall das Motto: gute Vorbereitung ist alles!

    Vorfälligkeitsentschädigung

    Eine Vorfälligkeitsentschädigung (kurz VFE) bezeichnet jenes Entgelt, welches fällig wird, wenn ein Darlehen mit fester Zinsfestschreibung irregulär und vorzeitig vonseiten des Darlehensnehmers gekündigt wird. Bei einem Baudarlehen handelt es sich rechtlich gesehen um sogenannte grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen.

    Prinzipiell besteht vonseiten des Darlehensnehmers kein Recht auf eine Kündigung und Banken müssen ein solches Darlehen nicht zurücknehmen, aber es gelten in dieser Hinsicht Ausnahmen wie zum Beispiel der Verkauf der Immobilie.

    Bei nicht grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen oder nach zeitlichem Ablauf der Zinsfestschreibung kann innerhalb von bestimmten Fristen (in der Regel drei bis sechs Monate) gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Im Gegensatz dazu tritt eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung in Kraft, wenn ein Darlehen nicht ausgezahlt wird. Für die Vorfälligkeitsentschädigung gelten in Deutschland folgende Reglements und Berechnungen.

    Die Bau- und Immobilienfinanzierung basiert, im Gegensatz zu der Mehrheit der anderen Staaten, auf für die Laufzeit fest vereinbarte Zinsen. Damit die Kreditinstitute diese Zinssätze garantieren können, werden die Darlehen mit Einlagen refinanziert, welche dieselbe Laufzeit wie das Darlehen aufweisen (sogenannte Fristenkongruenz). Bei einer frühzeitigen Kündigung des Darlehens kommt es für die Bank einerseits zu einem Refinanzierungsschaden aufgrund der inzwischen veränderten Marktzinsen und andererseits zu einem Margenschaden, damit wird der durch die Kündigung reduzierte Gewinn für die Bank bezeichnet.

    Um eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, spielen diese beiden Elemente die bedeutendsten Rollen. Nicht unter eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt die frühzeitige Darlehensrückzahlung aus einem Bausparvertrag. Ein Kreditinstitut kann außerdem freiwillig auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichten oder nur teilweise einfordern, wenn ihr aus der Darlehenskündigung kein Schaden entsteht.

    Immobilienrente

    Bei einer Immobilienrente wird ein Eigenheim als Element der Altersvorsorge herangezogen.

    Die Zielgruppe der Immobilenrente sind Wohneigentumsbesitzer im nicht mehr erwerbstätigen Alter, welche zwar über eine Immobilie, aber damit über nicht frei verfügbares Kapital verfügen. Um auch in der Rente genügend flüssige finanzielle Mittel sein Eigen nennen zu können, kann von diesen Personen eine Immobilienrente beansprucht werden. Sie wird in zwei Varianten angeboten.

    Die erste Variante gestaltet sich relativ risikoreich, denn dabei wird das Wohneigentum verkauft. Den Preis erhält man nicht auf einmal, sondern in Form monatlicher Zahlungen vom privaten Käufer der Immobilie. Diese regelmäßigen finanziellen Einkünfte werden als Immobilienrente bezeichnet.
    Außerdem wird bei dieser Form dem Verkäufer und seinem etwaigen Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Nach der vollständigen Abbezahlung des Kaufpreises geht die Immobilie in den Besitz des Käufers über. Das Risiko bei dieser Art besteht darin, dass nur wenige potenzielle Käufer einem solchen Vertrag zustimmen, da er hier erstens nicht sofort in sein Haus einziehen kann und der Käufer zweitens auch die Entscheidungsgewalt aus seiner Hand gibt, zu welchem Zeitpunkt er sein Wohneigentum an einen anderen Interessenten vermieten kann.

    Neben der eben erläuterten Variante besteht auch die Möglichkeit, seine Immobilie an ein Versicherungs- oder Bankinstitut zu veräußern. Viele dieser Organisationen haben eine sogenannte „Umkehrhypothek“ im Angebot, bei welcher es sich um die Immobilenrente handelt. Verkauft ein Immobilienbesitzer im Rentenalter sein Haus an eine Bank oder an eine Versicherung, dann erhält er ebenfalls ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Um dieses finanzieren zu können, wird vom künftigen „Immobilienrentner“ bei der Bank eine sogenannte tilgungsfreie Hypothek aufgenommen.

    Nichtabnahmeentschädigung

    Wird ein Darlehen nicht abgenommen, so ist dafür ein Entgelt zu entrichten.

    Dieser Betrag wird als Nichtabnahmeentschädigung bezeichnet. Eine Nichtabnahmenetschädigung wird also nicht bei der Kündigung eines Darlehens fällig, denn hier hat sich ein kreditierendes Geldinstitut durch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung abgesichert.

    Eine Nichtabnahmenetschädigung kommt dann zum Zug, wenn der Kreditnehmer das bereits gewährte Darlehen von vornherein nicht in Anspruch nimmt. Sie wird vom betroffenen Kreditnehmer an das kreditgebende Geldinstitut gezahlt und sorgt für einen finanziellen Ausgleich, wenn der Bank durch die Nichtabnahme eines Darlehens ein Schaden entstanden ist, da sie mit Abschluss eines Darlehensvertrages die benötigten finanziellen Mittel bereits im Vorfeld besorgt und bereitgestellt hat.

    Es existieren zwei Möglichkeiten, wie eine Nichtabnahmeentschädigung von einer Bank berechnet wird. Zum einen kann von der betroffenen Bank dafür ein pauschaler Betrag verlangt werden. In diesem Fall wird ein fix vereinbarter Prozentsatz von der gesamten Summe des gewährten Darlehens in Rechnung gestellt.

    Als weitere Methode zur Berechnung der Nichtabnahmenetschädigung kommt entweder die Aktiv-Aktiv- oder alternativ die Aktiv-Passiv-Methode zum Einsatz.

    Im ersten Fall entsteht der Bank sowohl eine Zinsverschlechterungsschaden als auch ein Zinsmargenschaden. Der Zinsverschlechterungsschaden stellt den Schaden aus der Zinsdifferenz dar, während der Zinsmargenschaden die entgangenen einkalkulierten Gewinne für die Dauer der Restlaufzeit der Zinsbindung bezeichnet. Je länger diese noch andauert, desto höher gestaltet sich die Nichtabnahmeentschädigung.

    Das Aktiv-Passiv-Modell berücksichtigt die künftigen Zahlungsausfälle, der die Bank Ersatzgeschäfte gegenüberstellt. Der Abschluss dieser Geschäfte gestaltet sich für eine Bank kostenintensiver als das Darlehen, die Differenz stellt den Schaden für die Bank dar.

    Die Aktiv-Aktiv-Methode ist für den Kreditnehmer günstiger und wird deshalb selten angeboten.

    Mietkauf

    Prinzipiell ist der Mietkauf eine Variante des Mietvertrages.

    Die Besonderheit dabei ist die Tatsache, dass der Mieter die rechtlich zugesicherte Option auf einen späteren Erwerb der Immobilie hat. Es ist dabei eine vereinbarte Frist einzuhalten und auch der Kaufpreis wird im Voraus festgelegt. Die bis zum Zeitpunkt des Kaufes getätigten Mietaufwendungen werden dem Preis angerechnet. Nach einer sogenannten Ausübungserklärung geht anschließend der zuvor gemietete Wohnraum in den Besitz des nunmehrigen Käufers ein.

    Ein Vorteil ist beim Mietkauf die einfachere Finanzierung im Gegensatz zu alternativen Finanzierungsmodellen. Auch die Abschätzbarkeit der künftig anfallenden Kosten ist ein Vorteil dieser Finanzierungsart.

    Da bei Mietkauf die Immobilie bei Zahlung der ersten Rate in das ökonomischen Eigentum des Käufers eingeht, handelt es sich beim Mietkauf um ein Modell der Ratenzahlung im weiteren Sinne. Aus diesem Grund muss das betreffende Objekt auch unmittelbar nach dem Erwerb im Anlagevermögen aktiviert werden.

    Prinzipiell ist der Mietkauf von überhöhten Mietpreisen gekennzeichnet. Diese Maßnahme wird von den Anbietern damit begründet, dass durch den Gebrauch der Wohnraum einen Wertverlust durch Abnutzung erleidet. Außerdem sollte der Mieter zum endgültigen Kauf animiert werden. Aber gerade die vergleichsweise teuren Mieten machen dieses Finanzierungsmodell für den Kunden häufig unattraktiv.

    Andererseits stellt der Mietkauf für Personen, die relativ risikofrei an Immobilieneigentum gelangen möchten, eine gute Alternative dar. Bei der Auswahl des Anbieters gilt es aber, besonders sorgfältig vorzugehen. Die verschiedenen Anbieter des Modells „Mietkauf“ bieten die unterschiedlichsten Konditionen an. Es muss die persönliche Situation genau analysiert werden, um das optimale Modell ausfindig zu machen.

    Bauzeitzinsen

    Sämtliche Zinsen, die in im Rahmen einer Baufinanzierung in der gesamten Bauzeit anfallen, werden als Bauzeitzinsen bezeichnet.

    Es geht dabei um die Verzinsung der vom kreditgebenden Institut ausbezahlten Teilbeträge eines Darlehens. Erst wenn der Einzug in das Wohnobjekt erfolgt ist, entstehen keine Bauzeitzinsen mehr. Sie entstehen im Allgemeinen bei Neubauten, die auf einer Kreditfinanzierung basieren, die eine analog zum Baufortschritt erfolgende Auszahlung der einzelnen Darlehensbeträge (sogenannte Tranchen) vorschreibt.

    Eine solche Art der Baufinanzierung hat generell sowohl für den Bauherrn als auch für den Kreditgeber Vorteile. Die Bauzeitzinsen machen in der Regel lediglich einen sehr geringen Betrag aus. Die Banken ihrerseits können mit den noch nicht ausbezahlten Tranchen weiterhin wirtschaften.

    Aus diesem Grund bedeutet eine verlängerte Bauzeit auch eine Erhöhung der Bauzeitzinsen. Wenn die tatsächliche Bauphase einen längeren Zeitraum als prognostiziert in Anspruch nimmt, dann wird eine Nachfinanzierung der Bauzeitzinsen oft unumgänglich.

    Sie stellen ein Element des gesamten finanziellen Bedarfs im Rahmen einer Baufinanzierung dar und müssen vom Bauherrn berücksichtigt werden. Bei der Begleichung der Bauzeitzinsen kann der Darlehensnehmer entweder eine regelmäßige Bezahlung pro Monat bevorzugen, oder auch die Summe aller entstandenen Bauzeitzinsen addiert nach Beendigung der Bauphase in einem Stück bezahlen. Wenn eine monatlich erfolgende Zinszahlung vereinbart wurde, müssen auch die zur gleichen Zeit anfallenden Zinszahlungen für den Neubau usw. mit einkalkuliert werden.

    Die Komponenten der Bauzeitzinsen sind zum einen die sogenannten Bereitstellungszinsen, die für noch nicht getätigte Auszahlungen der Kreditinstitute entstehen sowie die Zinsen für jene Beträge, welche der Darlehensnehmer bereits erhalten hat.

    Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler

    Eine Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler ist schwerer zu realisieren als für Angestellte, Arbeiter oder Beamte.

    Dieser Umstand liegt unter anderem in einem erhöhten Verwaltungsaufwand für das kreditgebende Geldinstitut begründet. Für einen Kredit muss zum Beispiel ein Einkommensnachweis erbracht werden. Während bei Unselbständigen meist die Vorlage des Lohnzettels ausreicht, wird bei der Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler meist die Vorlage der Bilanzen verlangt.

    Es wird bei der Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler häufig empfohlen, sich an die Hausbank zu wenden. Dadurch verringert sich der organisatorische und bürokratische Aufwand bei einer Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler. Diese Methode hat aber den Nachteil, dass ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter unterbleibt.

    Die Alternative stellt bei der Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler der Gang zu einem Finanzvermittler dar. Damit dessen Dienste in Anspruch genommen werden können, müssen Selbständige und Freiberufler aber einige Bedingungen erfüllen.

    Um eine Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler zu gewähren, muss der Betreffende mindestens seit drei kalendarischen Jahren selbständig tätig sein. Auch eine Gewinn- und Verlustrechung bzw. die Bilanzen vor Steuern müssen dem Finanzvermittler bei der Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler über denselben Zeitraum vorliegen. Aus diesen Zahlen wird ein durchschnittlicher Monatsverdienst ermittelt. Auf diese Rechnung wirken sich rückläufige oder schwankende Einnahmen negativ aus.

    Falls Eigenkapital von rund sechzig Prozent des Beleihungswertes der Immobilie bereit stehen, kann es zu einer Lockerung dieser Kriterien kommen.

    Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, muss die Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler in der Regel über den Ehegatten abgewickelt werden.

    Kreditlaufzeit bei Kreditvertrag

    Die Kreditlaufzeit ist ein wichtiger Bestandteil des Kreditvertrages. Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kredit vom Kreditnehmer getilgt werden muss. Die Kreditlaufzeit stellt eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem kreditgebenden Institut und dem Kreditnehmer dar.

    Es ist also nicht möglich, eine gültige Kreditlaufzeit nach Gutdünken zu verkürzen. Sollte dies der Fall sein, zahlt der Kreditnehmer im Allgemeinen im wahren Wortsinn drauf. Von den meisten Kreditinstituten wird dann die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung eingehoben. Damit werden jene Zinsbeträge ausgeglichen, die dem Geldinstitut aufgrund der verkürzten Geschäftsdauer künftig entgehen werden.

    Je nach Kreditform und weiteren Kriterien ist die Kreditlaufzeit verschieden lang. Es gilt in dieser Hinsicht die Faustregel, dass eine lange Laufzeit auch in Relation dazu höhere Zinsen bedeutet. Da sich mit einer länger währenden Kreditlaufzeit aber auch die Kosten für das Geldinstitut erhöhen, wirkt sich eine lange Kreditlaufzeit auch in dieser Hinsicht auf den Kreditnehmer aus, da ihm diese Kosten aufgeschlagen werden. Um hier ein allfälliges Ausfallsrisiko zu minimieren, verlangen Banken häufig, dass eine Restschuldversicherung zum Abschluss kommt.

    Die Dauer der Kreditlaufzeit wirkt sich aber auch in anderer Form auf den Kreditnehmer aus, denn je länger die Laufzeit ausfällt, desto niedriger fallen im Allgemeinen die monatlichen Rückzahlungsraten aus.

    Auch wenn ein Kredit mit langer Kreditlaufzeit für den Kreditnehmer gesamt gesehen generell teuerer ist als ein Kredit mit kurzer Laufzeit, so kann er dennoch von der ersten Variante durch die geringeren Ratenzahlungen profitieren.

    Generell gilt aber, dass die Kreditlaufzeit so kurz wie möglich, aber so lang wie nötig ist.

    Kredithöhe

    Prinzipiell gilt natürlich, dass die Kredithöhe nach der Art der Verwendung der Kreditsumme ausgerichtet ist und demgemäß gewählt wird.

    Aber es ist nicht möglich, dass jeder potenzielle Kreditnehmer einen Kredit in der von ihm gewünschten Kredithöhe erhält. Eine Bank betrachtet in dieser Hinsicht auch die Kreditwürdigkeit eines Kunden und entscheidet anhand der Ergebnissen dieser Prüfung, welche Kredithöhe einem Kreditnehmer seriöser Weise gewährt werden kann. Damit stellt die Bank sicher, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, die bewilligte Kreditsumme auch tilgen kann.

    Für die Berechnung der maximalen Kredithöhe eines Kunden wird das sogenannte verfügbare Einkommen herangezogen. Es handelt sich dabei um eine Rechnung, die ein ausgewiesener Finanzfachmann vornimmt.

    Das verfügbare Einkommen zeigt den kreditgebenden Anstalten auf, in welcher Höhe sich die monatliche Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers bewegt. Erst mit Kenntnis dieser Zahlen wird die Kredithöhe festgelegt.

    Die wichtigsten Komponenten zur Ermittlung des verfügbaren Einkommens sind das monatliche Einkommen, also Lohn- oder Gehaltszahlungen, des Kreditnehmers. Davon werden die regelmäßigen Ausgaben für Versicherungen, Lebensmittel, Mietaufwendungen und die laufenden Betriebskosten abgezogen. Die Differenz zwischen Einkommen und Ausgaben des Kreditnehmers bezeichnet jenen Betrag, der ihm maximal regelmäßig in jedem Monat zur Tilgung der Rückzahlungsraten zur Verfügung steht.

    Die Kredithöhe ist außerdem immanenter Bestandteil eines jeden Kreditvertrages. Das kreditgebende Geldinstitut ist dazu verpflichtet, die Summe in der vereinbarten Kredithöhe an den Kreditnehmer auszuzahlen. Es ist erst dann von dieser Pflicht entbunden, wenn der Kreditnehmer gegen eine Vertragskondition verstößt.

    Hausbau Nebenkosten

    Auch heute noch ist der Wunsch nach einem eigenen selbstgebauten Häuschen mit Garten sehr aktuell. Egal ob man selbst baut, saniert oder ein fertiges Haus kauft, ein Finanzplan muss vorerst her.

    Milchmädchenrechnungen sollte man schnellstens wieder von Bord werfen. Die meisten Schulden entstehen durch unerwartete Nebenkosten die man von Anfang an mit einberechnen sollte. Da schon während des Baus heimtückische Kosten auftauchen, sollte man sich unbedingt an einen Finanzberater wenden.

    Die Nebenkosten für den Baugrund und das Gebäude Wer keine Probleme auf seiner Baustelle haben will, sollte sich die bürokratischen Wege keinesfalls ersparen. Nun folgt eine Auflistung der wichtigsten Nebenkosten für Grund und Gebäude.

    Grunderwerbssteuer
    Bei jedem Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbssteuer an. Dies gilt auch bei Erbe und Schenken. Es gibt dabei jedoch Unterschiede beim Steuersatz der zwischen 2% und 8,5% variiert. Normalerweise erledigt der Notar oder Bauplaner die Meldung beim Finanzamt. Ansonsten muss man dies selbst melden, bekommt dann einen Bescheid mit der genauen Steuersumme die man bis 15. des Folgemonats einzahlen muss.

    Grundbuch
    Im Grundbuch sind alle Rechte und Pflichten des jeweiligen Grundstückes und/oder Gebäudes gespeichert. Dieses Verzeichnis wird von den zuständigen Bezirksgerichten geführt und kann von jedem eingesehen werden. Solange man einen Grund nur besitzt darf man zum Beispiel nicht bauen und jeder dürfte das Eigentum betreten. Erst wenn der Grundbucheintrag rechtskräftig ist, kann man seine Rechte in Anspruch nehmen. Wenn dies nicht der Notar erledigt, muss man sich an die örtliche Bezirkshauptmannschaft oder an das Bezirksgericht wenden.

    Gerichtskosten
    Damit sind vor allem die Grundbuchkosten gemeint

    Vertragserrichtung
    Die sind sämtliche Kosten für die Ratifizierung nötiger Verträge (Kaufvertrag etc.) 

    Vermessungskosten (Geometer)
    Um sicher zu gehen, dass bei dem Grundstückmassen nicht geschummelt wurde, wendet man sich ans Vermessungsamt, diese geben die Masse ans Grundbuch weiter.

    Bürokratische Nebenkosten Notariatsgebühren
    Ein Notar ist in Österreicher in Gegensatz zur Schweiz nicht Pflicht. Aber hier wird noch mal betont. Zur eigenen Sicherheit ist es ratsam einen Experten zu beauftragen. Sind die Verträge einmal notariell beglaubigt, kann sie nachher niemand mehr ändern und man ist somit auf der sicheren Seite. Meistens teilen sich Käufer und Verkäufer die Notarkosten, die eine gute Investition sind. 

    Honorare und Spesen
    Kleinvieh macht auch Mist. Neben Kosten für Makler, Anwälte etc. sollte man auch an die Parkgebühren, Kopierkosten etc. denken.

    Rechtsgebühren und Bewilligungen
    Möchte man Grundbucheintragungen ändern, die nicht erworben wurden, muss man sich normalerweise ans Bezirksgericht wenden. Diese Bewilligung muss man dann selbst bezahlen. Ebenso kostet jeder Vertrag der gemeldet wird auch Geld. 

    Hausanschluss
    Manchmal muss abgeklärt werden welche Leitungen bereits vorhanden sind. Dies gilt vor allem für Strom, Wasser und Gasnetz. Die Kosten für diese Überprüfungen muss man auch selbst übernehmen

    Versicherungen
    Um im Versicherungsdschungel einen Überblick zu bewahren, sollte man auch hier einen Profi an Land ziehen. Ein guter Versicherungsberater kann sie da sicherlich beraten. Viele Versicherungen wie Haftpflicht, Rechtschutz oder Eigenheimversicherungen kann man auch oft übertragen lassen. Daher man muss nicht doppelt für einen Versicherungsschutz bezahlen. Diese drei genannten sind aber unumgänglich und sollten, wenn noch nicht vorhanden auf jeden Fall abgeschlossen werden. Einen wichtigen Schutz bietet die Rohbauversicherung. Diese muss man für eine gewisse Zeitspanne abschließen, deckt aber sämtliche Schäden (Feuer, Naturgewalten, Planungsfehler etc.) in der Rohbausphase ab. Vorteilhaft ist, wenn man die Versicherung etwas länger als geplant abschließt um mögliche Zeitverschiebungen mit ein zu planen.

    Schließt man die Bauleistungsversicherung ab, könnte man auf die Rohbauversicherung eigentlich verzichten, da sie ziemlich viel abdeckt. Aber sicher ist sicher. Die Bauleistungsversicherung deckt alle möglichen Schäden ab. Elementare Einflüsse wie Wind, Hagel, Murenabgänge etc.), Diebstahl (ausgenommen Autos, Pläne, Akten etc.), Vandalismus und Planungsfehler. Diese Versicherung sollte man schon vor Baubeginn abschließen.

    Dies war ein Überblick der wichtigsten Nebenkosten und ersetzt natürlich keine professionelle Beratung die auf jeden Fall in Anspruch genommen werden sollte. Bezüglich Versicherungen und Finanzierung sollte man lieber einige Angebote vergleichen und nach reichlicher Durchsicht entscheiden.

    Kreditkündigung

    Wenn einseitig der Wille erklärt wird, einen bestehenden Kredit zu beenden, dann wird von einer Kreditkündigung gesprochen.

    Eine Kreditkündigung kann sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer ausgesprochen werden. Wird die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, dann zieht eine Kündigung auch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nach sich. Diese dient dem Kreditgeber bei einer Kreditkündigung zur Abfederung der dadurch entgangenen Zinsgewinne.

    Ein Verbraucherkredit, der vonseiten des Kreditnehmers einseitig beendet wird, wird erst dann als gekündigt betrachtet, wenn der Kreditnehmer innerhalb von 14 Tagen die Restschuld zurückerstattet hat.

    Bei einer auf Kredit basierenden Baufinanzierung muss bei einer Kreditkündigung vor allem dahingehend unterschieden werden, ob es sich um ein variables oder um ein festverzinsliches Darlehen handelt. Die gesetzlichen Regelungen zur Kreditkündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 489 Abs 2).

    Bei einem variablen Darlehen hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, innerhalb einer dreimonatigen Frist sein Darlehen zu kündigen.

    Eine Kreditkündigung gestaltet sich im Gegensatz dazu bei Festzinsdarlehen folgendermaßen: Nach Beendigung der Zinsfestschreibung beginnt eine Kündigungsfrist von einem Monat, nach einer zehnjährigen Laufzeit muss der Kreditnehmer hingegen eine Frist von einem halben Jahr einhalten.

    Im Allgemeinen gelten bei den unterschiedlichen Krediten auch verschiedene Modalitäten bei der Kreditkündigung. So gestaltet sich zum Beispiel die Kündigung bei einem variablen Darlehen anders als bei einem Festzinsdarlehen. Außerdem muss auch zwischen einer fristlosen und einer fristgerechten Kreditkündigung differenziert werden. Das Recht auf eine Kündigung ist in manchen Fällen vertraglich zugesichert.

    Im Allgemeinen ist bei einer Kreditkündigung die momentan geltende Rechtslage heranzuziehen. Es gilt hier also nicht die rechtliche Situation bei Vertragsabschluss.


    Baufinanzierung für Senioren

    In der letzen Zeit erfreut sich die Baufinanzierung für Senioren immer größerer Beliebtheit. Die einzelnen Bankinstitute haben spezielle Produkte kreiert, um eine Baufinanzierung für Senioren attraktiver zu machen.

    Senioren als Zielgruppe von Bausparfinanzierungsmodellen werden auch künftig immer wichtiger. Der Grund dafür liegt in der Tatsache begründet, dass in Deutschland die Einwohner im Durchschnitt immer älter werden.

    Bisher war es für Personen jenseits der fünfzig schwierig, ein Bauvorhaben zu finanzieren. Die Kreditkonditionen bei einer Baufinanzierung für Senioren waren in der Regel ungünstig. Vor allem eine überteuerte Restschuldversicherung oder ein erhöhter Eigenkapitalsanteil wurde in dieser Hinsicht von den Geldinstituten verlangt. Eine Quote von 45 Prozent war bei der Baufinanzierung für Senioren keine Seltenheit.

    Aufgrund der Durchsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union auch im Finanzsektor wird nun aber die Baufinanzierung für Senioren erleichtert. Diese Richtlinie forciert eine Gleichstellung der älteren Generation mit jüngeren Kreditnehmern.

    Aufgrund all dieser Argumente haben auch die Banken das Potenzial hinter einer Baufinanzierung für Senioren für sich entdeckt. Die Baufinanzierer haben Produkte entwickelt, die speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind. Die meisten dieser maßgeschneiderten Darlehen firmieren unter der Bezeichnung 50plus.

    Eine Baufinanzierung für Senioren sollte sich durch moderate Rückzahlungsraten auszeichnen, die mit der monatlichen Rente vereinbar sind. Dies kann zum Beispiel mit einer konstant bleibenden Tilgungssumme erreicht werden, während bei herkömmlichen Baukrediten die Tilgung mit der Zeit ansteigt.

    Häufig muss bei der Baufinanzierung für Senioren auch der spätere Erbe auf dem Kreditvertrag unterschreiben, um der Bank eine bestmögliche Ausfallssicherung zu garantieren. Dies spielt vor allem bei Baufinanzierungen mit über achtzigprozentigen Beleihungen eine ausschlaggebende Rolle.
    Tags dieser Seite in anderen Beiträgen
    Baufinanzierung Bank Kredit Darlehen Kreditnehmer Selbständige Eigenkapital Zinsen Kreditlaufzeit Laufzeit Nebenkosten Immobilie Vorfälligkeitsentschädigung Freiberufler Kreditkündigung Banken Bauzeitzinsen Zinssatz Kredithöhe Anspruch Mietkauf Zentralbanken Finanzierung Versicherungen Bausparvertrag Frist Bauvorhaben Baukonto Bausparen Verzinsung Kreditgeber Ausgaben Effektivzinssatz Versicherung Nichtabnahmeentschädigung Schaden Darlehensnehmer Einkommen Förderungen Vertrag Bestandteil Differenz Verbindlichkeiten Abschluss Notar verhandeln Kreditinstitute finanzieren Zinsfestschreibung Investition
    Oben