Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren

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D

DG

Kannte den Fragebogen auch nicht....Hatte noch nich viele bauende Mandanten: Ad hoc fällt mir ein:

Schenkungen die angezeigt werden müssen
Privatdarlehen, deren Zinsen steuerpflichtig sind
Auslandskonten, die derzeit gerne aufgelöst und abgeschmolzen werden
Vereinnahmte Schwarzgelder aus selbst./gewerbl. insb. nebenberuflicher Tätigkeit
Theoretisch alles richtig, nur wenn man den Angaben des TE Glauben schenken darf (was ich tue), dann reden wir hier über 15% Eigenkapital bei einer geschätzten Bausumme incl. Grundstück von 400T€, ergo 60T€ Eigenkapital. Das Ganze bei zwei Menschen Mitte 30, die seit 10 Jahren beim gleichen AG angestellt sind.

Das Schreiben ist also im Hinblick auf den Einzelfall nur als absurd zu betrachten bzw. entweder ein Standardanschreiben, das jeder erhält oder aber der Unkenntnis resp. dem Übereifer eines Neulings beim FA geschuldet.

MfG
Dirk Grafe
 
M

merlin83

Theoretisch alles richtig, nur wenn man den Angaben des TE Glauben schenken darf (was ich tue), dann reden wir hier über 15% Eigenkapital bei einer geschätzten Bausumme incl. Grundstück von 400T€, ergo 60T€ Eigenkapital. Das Ganze bei zwei Menschen Mitte 30, die seit 10 Jahren beim gleichen AG angestellt sind.

Das Schreiben ist also im Hinblick auf den Einzelfall nur als absurd zu betrachten bzw. entweder ein Standardanschreiben, das jeder erhält oder aber der Unkenntnis resp. dem Übereifer eines Neulings beim FA geschuldet.

MfG
Dirk Grafe
Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, dann sieht der Sachbearbeiter (SB) auf dem Amt lediglich den Kaufvertrag. Er weiß nichts von einer Finanzierung und auch nichts von einem Eigenkapital. Insbesondere wenn bislang keine Kap. Eink. erklärt wurden und auch keine Sparerfreibetrag gestellt wurde, ist die Anfrage des SB nur ein Zeichen einer sorgfältigen Bearbeitung des Vorgangs.
 
D

DG

Wird das denn immer abgefragt? Ich kann mich an sowas nicht erinnern, kann aber sein, dass ich das vergessen habe ...

MfG
Dirk Grafe
 
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merlin83

Wird das denn immer abgefragt? Ich kann mich an sowas nicht erinnern, kann aber sein, dass ich das vergessen habe ...

MfG
Dirk Grafe
Eigentlich sollte das immer dann getan werden, wenn der vorgetragene Sachverhalt nicht schlüssig ist...

Hier könnten zB keine Kapitaleinkünfte bislang erklärt worden sein und der SB hatte sich gefragt, wie jemand ohne Eigenkapital ein Grundstück kaufen und bebauen kann bei verh. geringen Einkünften.
 
S

Steven

Eigentlich sollte das immer dann getan werden, wenn der vorgetragene Sachverhalt nicht schlüssig ist...
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Hallo merlin

ich frage mich, ob der Käufer bei so einer Frage überhaupt irgendwie reagieren muss/sollte. Er kauft ein Grundstück. Die Finanzierung steht. Wieso stellt das Finanzamt Fragen bzgl. der Finanzierung? Es liegen offensichtlich keine belastbaren Hinweise auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten vor.
Bei mir kam nach Kauf des Grundstücks auch so ein komischer Brief vom FA. Darin wurde ich gefragt, was ich mit dem Grundstück vorhabe. Auf meine Frage zurück, aus welchen rechtlichen Grundsätzen die Frage basiert, bekam ich zur Antwort, dass bei Nichtbeantwortung "nach Aktenlage" entschieden wird. Ich beantwortete die Frage natürlich nicht. Habe nie mehr was davon gehört. Scheinen ziemlich eifrig zu sein, die Leute vom FA. Ohne irgendwelche Indizien.

Steven
 
D

DG

Mich wundert etwas, dass das schon beim Grundstückskauf "auffällt". Wenn einer aus der kalten Hose ein neues Haus kauft, ok, dann kann man schon mal nachfragen, wo das Geld plötzlich herkommt. Aber Kontenbewegung bzw. Geldwäsche wird ja auch überwacht - man kann ja schlecht zu einem GU gehen und 250T€ bar auf den Tisch legen, ohne dass da einer stutzig wird.

Bei den heutigen Minizinsen, die es zB auf Bausparer gibt, kommt doch auch an Kapitalertragsssteuer nichts zusammen. Zudem gibt's nicht selten Zuschüsse von den Eltern und es gibt auch Leute, die schlicht Bargeld horten und/oder Gold oder andere Sachwerte kaufen.

Andererseits ist das ja im vorliegenden Fall harmlos, das Geld bzw. die Finanzierung ist ja offensichtlich total legal. Also ausfüllen und wieder schlafen legen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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