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Alt 15.03.2008, 22:18   #1 (permalink)
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Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 17
Standard Besichtigung vermieteter Wohnung

Hallo,

wir haben eine Einliegerwohnung vermietet und nun ist uns zu Ohren gekommen, dass die Wohnung relativ verwahrlost sei. Habe den Mieter gebeten mir einen Termin zu geben, um die Wohnung zu besichtigen, jetzt weigert sich der Mieter. Habe ich kein Recht die Wohnung in Augenschein zu nehmen?
Gruss
Erika

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Alt 15.03.2008, 23:20   #2 (permalink)
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Registriert seit: 13.03.2008
Beiträge: 21
Standard

Hallo Erika,

natürlich hast du ein Recht die Räume zu besichtigen. Du musst nur rechtzeitig vorher deinen Besuch anmelden, glaube es waren drei Wochen, bin mir aber nicht ganz sicher.

Gruss
Marlene
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Alt 16.03.2008, 23:16   #3 (permalink)
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Registriert seit: 07.03.2008
Beiträge: 16
Standard

Hallo,

in angemessenen Abständen steht dem Vermieter eine Begehung der vermieteten Räume zu, natürlich mit entsprechender Voranmeldung.

Melik
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Alt 20.03.2008, 00:22   #4 (permalink)
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Registriert seit: 06.03.2008
Beiträge: 22
Standard

Hallo Erika,

es kommt immer darauf an, wie oft du in den Wohnraum des Mieters möchtest. Was heißt "relativ verwahrlost"? Der Mieter kann ja unordentlich leben wie er möchte, solange er die Wohnung "sauber" hält. Bin da immer vorsichtig, was andere Leute sagen . Sprich halt einfach den Mieter drauf an und dann siehst du ja wie er oder sie darauf reagiert.

Gruss
Rudi
Rudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 23:07   #5 (permalink)
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Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 37
Standard

Hallo,

ich hatte den Fall vor Jahren, da meinte die Vermieterin sie könne bei mir ein und aus gehen wie es ihr beliebt. Den Zustand habe ich Mal ganz schnell abgestellt. Besichtigen kannst du natürlich, aber in einem angemessenen Zeitrahmen mit Vorankündigung und Unordnung kann der Mieter so viel haben wie er will, solange er die Wohnung sauber hält.

Gruss
Tanja
tanja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 22:24   #6 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 6
Standard

Hallo,

ich sehe da kein Problem, bin alle sechs Monate bei unserem Mieter auf einen Kaffee zu Gast und frage ob alles okay ist oder ob es Beanstandungen gibt, denn schließlich habe ich als Vermieter nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

Gruss
Melli
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