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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beitrag Definition Wohnfläche

    Hallo zusammen,

    wir haben vor kurzem einen Vertrag für einen Hausbau unterschrieben. War ein schon fertig geplantes Haus, das mit knapp 125m² Wohnfläche angeboten wurde.
    Das war uns aber etwas zu klein, deswegen lassen wir uns vertraglich zusichern lassen, dass unser Haus 10m² mehr Wohnfläche besitzt.

    Kürzlich kamen jetzt die Pläne für die Baueingabe und siehe da, die endgültige Wohnfläche unseres Hauses wird nur knapp 127m² betragen.
    Dass von der usprünglichen "brutto"-Wohnfläche noch 3% für Putz abgezogen werden leuchtet mir noch ein. Aber es werden dann nochmals eine m² für die Dachschrägen abgezogen.

    Ist es rechtens hier eine Wohnfläche zu suggerieren, die schlichtweg nicht vorhanden ist ? Denn so wie ich die Gesetzestexte verstehe muss man die Schrägen von der Grundfläche abziehen und nicht von der Wohnfläche. Somit hätte wohl auch das usprüngliche Haus keine 125, sondern eher 118m² gehabt.

    Schonmal vielen Dank im Voraus
    Gruß
    Frett





  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Definition Wohnfläche

    Was steht denn im Vertrag Wohnfläche nach IIBV oder Din 277 ?

  3. #3
    Epi
    Epi ist offline
    S-Moderator Avatar von Epi
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    Standard AW: Definition Wohnfläche

    Hallo,

    Zitat Zitat von Juuly Beitrag anzeigen
    Es gibt wirklich viele Klauseln, welche Bereiche als Wohnfläche gelten.
    DAS ist wieder so ein "webgemachter" Blödsinn ....

    Zur reinen Wohnfläche zählen im EG alle Wohnräume und im DG alle Wohnräume abzgl. vorhandener Schrägen nach festgelegten Parametern sowie anteilig vorhandene Balkone/Loggien; nicht mehr und nicht weniger.

    Angebote basieren in der Regel auf Grundrissen, in welchen der spätere Putz noch nicht berücksichtigt wurde; in Abzug zu bringen sind ca. 10% der gesamten Grundfläche.

    Was bei Interessenten immer gerne vergessen wird, nahezu alle Angebote der am Markt tätigen Anbieter (egal ob Fertig- oder Massivhaus) - und damit auch die vorgestellten Grundrisse - werden für den Interessenten kostenlos erstellt, vorgelegt und bei seriösen Unternehmen aus ausgehändigt. Da diese Leistung kostenlos erfolgt - weiterhin vakant ist, ob aus dem Interessenten auch ein Kunde wird, besteht keineswegs die Notwendigkeit, mit jedem Angebot auch eine Wohnflächenberechnung an den Interessenten heraus zu geben; seriöse Verkäufer informieren über diese Vorgehensweise.

    Ein Architekt legt in aller Regel - von wenigen, mir bekannten Ausnahmen abgesehen - _ohne_ Kostennote noch nicht ´mal einen groben Entwurf vor

    Freundliche Grüße

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    361

    Standard AW: Definition Wohnfläche

    Hallo,

    Zitat Zitat von Juuly Beitrag anzeigen
    Ich glaube trotzdem, das es in manchen Fällen auch Auslegungssache ist, denn ansonsten kann ich mir den Kontrast zwischen manchen Haushalten nicht erlären.
    Das hat nix mit Auslegung zu tun. Flächenberechnung erfolgt nach Wohnflächenverordnung oder DIN 277. Und da gibt es große Unterschiede.

    Wobei ich tatsächlich auch glaube, dass manche Vermieter gerne die Wohnfläche erhöhen und gar nicht wissen, was sie vermieten.

    Zitat Zitat von Epi Beitrag anzeigen
    Ein Architekt legt in aller Regel - von wenigen, mir bekannten Ausnahmen abgesehen - _ohne_ Kostennote noch nicht ´mal einen groben Entwurf vor
    .....er hat die Dinger ja auch nicht zu Hauf bereits fertig und standardisiert in der Schublade liegen

    Gruß

  5. #5
    Epi
    Epi ist offline
    S-Moderator Avatar von Epi
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    Standard AW: Definition Wohnfläche

    Hallo E.Curb,

    Zitat Zitat von E.Curb Beitrag anzeigen
    .....er hat die Dinger ja auch nicht zu Hauf bereits fertig und standardisiert in der Schublade liegen


    Ich weiß, mir ging es primär darum klar zu stellen, dass von einem Anbieter am Markt - gleich welcher Bauform - immer mehr seitens potentieller BauherrINNEN erwartet wird. Bei einem Architekten wird es als ganz selbstverständlich angesehen, dass er für seine Arbeit eine Rechnung stellt

    Freundliche Grüße

  6. #6
    Benutzer
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    Hamburg
    Beiträge
    34

    Standard AW: Definition Wohnfläche

    Die meisten Kataloghäuser bieten die Wohnfläche nach DIN an, da die Zahl größer ist. Die DIN rechnet quasi mit der Fussbodenfläche. Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung ist dann kleiner, weil Flächen unter Dachschrägen nur teilweise zählen. Wir haben z.B. 160qm nach DIN, 145 nach WFlV. Wobei die Unterschiede bei niedriger Drempelhöhe auch noch weit höher ausfallen können. Bei Stadtvillen sind die Flächen gleich - mangels Dachschrägen.

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