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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard Pfusch, Haus nicht nach Plan

    Hallo liebe Forummitglieder,

    mein Hausbau ist eine lange Geschichte versuche mich kurz zu halten.

    Ich lebe in Schweden und habe mir ein Fertighaus/Holzhaus aus Deutschland kommen lassen. Ich habe alles mit dem BU druchgesprochen ihm die Zeichnungen geschickt usw.
    Als er das Haus aufbaute fehlte ein Kniestock von einem m, ich war geschockt er sagte zu mir dass er den Neigungswinkel auf 45 Grad erhöt hat und ich hätte noch Platz genug im OG. Das Haus sollte laut Vertrag mit Tonziegeln eingedeckt werden, es kam aber Blech drauf, Antwort von ihm. Ist viel besser vor allem gegen Sturschäden.

    Der Boden federt unglaublich nach nicht möglich Parket zu legen oder zu fliesen, und noch viele andere Mängel.

    Ich war so dumm und habe die Schlussrechnung bezahlt, heist das auch dass die Zahlung gleichzeitig eine Abnahme war?

    Was soll ich jetzt tun, ich denke den Kniestock und die Dacheindeckung mit Tonziegeln kann ich vergessen, da ich den Bau nicht gestoppt habe oder?

    Ich habe von meinem BU nie Pläne bekommen.



    Danke für eure Hilfe





  2. #2
    Epi
    Epi ist offline
    S-Moderator Avatar von Epi
    Registriert seit
    09.07.2010
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    1.403

    Standard AW: Pfusch, Haus nicht nach Plan

    Hallo,

    Zitat Zitat von Schwede Beitrag anzeigen
    Ich war so dumm und habe die Schlussrechnung bezahlt, heist das auch dass die Zahlung gleichzeitig eine Abnahme war?
    Ja.

    Zitat Zitat von Schwede Beitrag anzeigen
    Was soll ich jetzt tun, ich denke den Kniestock und die Dacheindeckung mit Tonziegeln kann ich vergessen, da ich den Bau nicht gestoppt habe oder? Ich habe von meinem BU nie Pläne bekommen.
    Durch Dein Verhalten - jede "Korrektur" des BU anzunehmen - mußt Du Dir eine Teilschuld anrechnen lassen; also großartigen Schadensersatz wird es imho nicht geben.

    Das bedeutet aber nicht, dass Dein BU - kraft geschlossenem Werkvertrag und basierend auf der BB - nicht die geschuldete Leistung abliefern muß; korrigiert um die mündlich getroffenen Änderungen der Bauausführung. Da Du in Schweden, der BU aber in der BRD lebt, wirst Du um anwaltliche Hilfe nicht herumkommen. Wenn ich es richtig erinnere, dürfte in einem solchen Fall deutsches Recht Anwendung finden.

    Suche Dir einen RA in Deutschland - der kurzen Wege und Kosten wegen in der Nähe des Sitzes des BU - und schildere ihm Deinen Bauverlauf, die Mängel. Weiters kann Dir hier Niemand Ratschläge geben, denn die Rechtsberatung ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten

    Freundliche Grüße

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