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  1. #67
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Erfahrungen mit BBF Massivhaus GmbH

    Zitat Zitat von kritik Beitrag anzeigen
    ja, gibt es denn so ein verbot überhaupt? und wie soll das durchgesetzt werden?
    Ich vermute mal, es geht um den Maklerschein - und der bzw. die entsprechende Genhemigung kann sehr wohl widerrufen werden, da gibt das zuständige Ordnungsamt sicher Auskunft. Sollte dem so sein hat die gute Dame sich wohl strafbar gemacht...

    @ Cengi
    "gestern bekam ich einen anruf auf meine mailbox von herrn u.r. (dem townhousedirector, vormals mamplex ltd)

    ...er hat mich darin bedroht und seine letzten worte waren:
    .........jetzt mach ich dich fertig!!"

    Hier hilft eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Beifügung eines unterzeichneten Gedächtnisprotokolls dieses Telefonats sicher weiter...;-)
    Anders ist solchen Leuten wohl tatsächlich nicht beizukommen.
    Gruß
    Fred Schenk





  2. #68
    Benutzer
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    Standard AW: Erfahrungen mit BBF Massivhaus GmbH

    Soviel ich weiß, hat Fr. E. Sch. gar keinen Maklerschein. Sie kassiert ja auch keine Maklergebühr, sondern Projektierungsgebühren.

    Die Information, dass ihr ein gerichtliches Gewerbeausübungsverbot auferlegt wurde habe ich im Sommer telefonisch vom Geschäftsführer der Voss Immobilien GmbH erhalten. Ich halte diese Quelle für zuverlässig.
    Geändert von ADMIN (03.02.2012 um 07:29 Uhr)

  3. #69
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    Standard AW: Erfahrungen mit BBF Massivhaus GmbH

    Hallo alle miteinander,
    ich habe da eine befürchtung, die mir, leider gottes wieder nichts als ärger bringen wird.
    hier wird immer wieder von beweisen oder hinweisen gesprochen, von quellen, die man für vertrauenswürdig hält.
    jedem einzelnen von ihnen will ich gerne glauben, dass es diese beweise gibt.
    nur leider entsteht hier beim lesen der gesamten diskussion, dass wir uns hier in... ja, wie sagt man das... in spekulationen, in gerüchten oder sachen vom hören-sagen versteigen. hier wird gemutmaßt und viel mit "man müsste", "man sollte" und "man hätte doch" diskutiert. es klingt einwenig nach stammtischgerede.

    nicht das mich hier jemand falsch versteht: aber wenn jemand beweise hat, dass ein betrug oder eine unterschlaguung oder ein entzug der maklerzulassung oder ähnliches existiert, was ich gerne glauben will, warum wird dann nicht anzeige erstattet?
    wäre das nicht der nächste konsequente schritt? sind wir oder die, die beweise haben, nicht in pflicht (sozusagen) etwas zu unternehmen?
    KANN man denn effektiv etwas unternehmen oder kann man bnur warnen und hoffen, dass menschen das, was wir hier schreiben, lesen?

    ich habe bloss das gefühl, wir drehen uns hier im kreise... zumindest fangen wir langsam damit an...

    nichts für ungut.

  4. #70
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Erfahrungen mit BBF Massivhaus GmbH

    naja , in den forenregeln steht, dass im zweifelsfalle jeder der hier ein statement abgibt, in der lage sein sollte eine eidesstattliche versicherung auf verlangen darüber abgzugeben, was er hier geschrieben hat.

    von daher denke ich nicht, dass das hier stammtischgerede ist.

    zu den fakten:

    1. j.p./bmc, rhein main immobilien consulting, jetzt townhouse..wie auchimmer
    - 3 strafanzeigen von bauherren gegen ihn sind mir bekannt
    - 2 weitere wollen ihn in bauangelegenheiten anzeigen
    - 1 strafanzeige wg betruges (nicht in bauangelegenheit)gegen ihn ist mir bekannt

    ...das sind nur die, die mir bekannt sind, es müssten eigentlich mehr sein, da es viel mehr fälle waren.

    ...und es gibt noch etliche andere vorfälle...
    nichtzahlung miete, (mind. 6 verschiedene vermieter)
    nichtzahlung kfz-raten,
    nichteinhaltung eingegangener zahlungsversprechen,
    nichtzahlung beauftragter planungen,
    nichtzahlung beauftragter handwerker,
    nichteinhaltung eingegangener sonstiger versprechen,
    nichtrückzahlung privater darlehen,
    falsche firmierung,
    vorsätzliche täuschung,
    diebstahl,
    unterschlagung,
    finanzielle schädigung etlicher personen in nicht unerheblicher höhe,
    versuchte vollstreckungsvereitelung,
    gewerbliche ausübung von tätigkeiten ohne die dafür notwändige qualifizierung,
    mehrfachbeauftragung,
    insolvenzverschleppung
    usw. usw.

    2. u.r. , vormals mamplex ltd, jetzt townhousedirector
    - 2 strafanzeigen von bauherren gegen ihn sind mir bekannt
    - 2 weitere wollen ihn in bauangelegenheiten anzeigen

    ...das sind nur die, die mir bekannt sind, es müssten eigentlich mehr sein, da es viel mehr fälle waren.

    falsche firmierung,
    vorsätzliche täuschung,
    diebstahl,
    unterschlagung,
    manipulation von bauverträgen,
    versuchte vollstreckungsvereitelung,

    ...das sind die fakten....die belegt werden können

    ich vermute, dass das nur die spitze des eisbergs ist, der aus dem wasser ragt, die anderen 80% werden wohl nach und nach noch auftauchen.

    und das sind die leute, die jetzt brüllen: "alles ist geregelt und in bester ordnung..und wir werden als townhouse sauber arbeiten...!!!"

    zugegeben, die möglichkeit besteht,....aber wie hoch ist die wahrscheinlichkeit??

    ...da sollte sich jeder eine eigene meinung darüber bilden.

    heute habe ich mir zum ersten mal den §263, strafgesetzbuch gegoogelt
    und wenn der hier für die genannten vorfälle der jüngsten vergangenheit der herren nicht zum tragen kommt, dann will ich meier heissen.

    grüsse,
    cengi

    ...aber ich verstehe nicht, warum seitens der justiz noch nichts passiert ist.

    und nochmal die frage an die community,
    wann braucht jemand die zulassung nach §34 makler und bauträgerverordnung?
    oder darf jeder gebäude auf grundstücken bewerben, projektieren und maklerähnliche leistungen erbringen und maklerähnliche gelder verlangen????

  5. #71
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    Standard AW: Erfahrungen mit BBF Massivhaus GmbH

    Also, ein kleiner Zwischenstandsbericht:

    Scheint nicht so leicht zu ermitteln, diese Firma...

    Unter der registration number 03380607 ist in London eine Firma:
    Town house investments limited
    55 the maltings
    Stanstead abbots
    Hertfordshire
    SG12 8HG

    eingetragen. Hinweis meines Freundes in London:
    "Three company was dormant what means asleep"
    Bedeutet wohl, dass es noch drei weitere ruhende Gesellschaften gibt.

    Shareholder ist nur eine Einzelperson, den Namen bekomme ich noch.

    BEMERKENSWERT ist jedoch, immer vorausgesetzt, dass es sich um die gleiche Firma handelt der Zusatz "Limited"... in Deutschland tritt dieses Unternehmen als UNlimited auf, also OHNE Haftungsbegrenzung, obwohl in England MIT Haftungsbegrenzung eingetragen und registriert...

    Aber unter Vorbehalt, es KÖNNTE sich ja um ein anderes UNternehmen handeln...

    Betroffene Bauherren sind sicher gut beraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen...

    Gruß
    Fred Schenk

  6. #72
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Erfahrungen mit BBF Massivhaus GmbH

    hmm...
    und die Firma gibt es in keinem deutschen handelsregister?
    ich meine, ob sich hier eine firma limited oder unlimited nennt ist doch nichtsweiter als nrein name. Firmen und gesellschaftsformen haben hier ihre eigene kennzeichnung.
    steht ja auch af deren homepage ...&Co.KG
    was ist denn mit dem handelsregistereintrag? oder mit auskünften bei kreditreform oder ähnlichem?
    muss eine firma, die in deutschland agiert nicht auch irgendwie in deutschland erreichbar/haftbar gemacht werden können? muss die nicht hier registriert sein?

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