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Umfrageergebnis anzeigen: würdest du mit einer insolventen firma bauen?

Teilnehmer
234. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • ja, ich sehe dabei kein problem

    3 1,28%
  • nein, dieses risiko würde ich niemals eingehen

    225 96,15%
  • vielleicht, müsste man aber im detail abklären

    5 2,14%
  • keine ahnung, da kenn ich mich nicht aus

    1 0,43%
Seite 51 von 214 ErsteErste ... 41495051525361101151 ... LetzteLetzte
Ergebnis 301 bis 306 von 1279
  1. #301
    Neuer Benutzer
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    22.02.2010
    Ort
    Bruchsal
    Beiträge
    24

    Standard Niveau

    Hallo Zusammen,

    auch wenn ich meinen Vertrag mittlerweile gekündigt habe und ich mich folglich gegen die Argumentation des IV entschieden habe finde ich es sehr schade und sehr ungerecht, wie hier im Forum diskutiert wird.

    Ich kann speedey und Kobold nur beipflichten. Egal wie sauer man ist, die hier anstehenden Entscheidungen sollte man nicht aus dem Bauch heraus treffen, sondern nach Faktenlage (am Besten mit einem juristischen Beistand). Dafür ist es aber notwendig sich die Argumente erst einmal anzuhören und zu werten. Und das Angebot des IV ist so schlecht nicht. Es hat halt seine Risiken. Aber auch ein neuer Vertrag mit wem auch immer hat seine Risiken. Nicht nur, dass jetzt weniger Geld zur Verfügung steht sondern auch der "Neue" kann ja über den Jordan gehen. Eine Garantie für einen besseren Ausgang habt Ihr da auch nicht.

    Die Kollegen posten hier ihre Meinungen in der Hoffnung, dass sie vielleicht jemanden helfen und diese Meinung ist genauso viel Wert wie die der anderen Kollegen. Den Anderen wird ja auch nicht unterstellt Mitarbeiter anderer Baufirmen zu sein die Aufträge erhaschen wollen.

    Also konzentriert auch doch wieder auf die eigentlichen Probleme. Mir jedenfalls haben die meisten Beiträge geholfen mit der Situation klar zu kommen. Die Entscheidung für die Kündigung hat aber nichts mit den emotionalen Äußerungen hier im Forum zu tun sondern beruht auf eine Abwägung der Fakten, zu denen auch die Aussagen des IV gehören.

    Die Entscheidung ist in Meinen Augen ganz individuell zutreffen. Diese pauschalen Aussagen helfen hier glaub ich keinem weiter.

    CU

    PS auch ich bin nicht der IV. Ich bin auch nicht verwandt, verschwägert oder in einem Abhängigkeitsverhältnis.

    Der oder die IVs erfüllen in unserm Staat eine wichtige Aufgabe. Aber auch er kann die Welt nicht retten und alle Fehler der Vergangenheit ungeschehen machen. Nur weil er für seine Arbeit auch Geld bekommt und wie jeder hier im Forum eigene Interessen verfolgt, die nun mal nicht mit den Euren übereinstimmen müssen. Ist er auch nicht Euer Feind.





  2. #302
    Benutzer
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    09.02.2010
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    58

    Standard

    Zitat Zitat von haeuslebauer Beitrag anzeigen
    Wir haben es nicht lassen können auch mal wieder GU´s anzufragen. In der Tat waren die sogar erheblich teurer. Egal für welche Bauweise auch immer. Manche wollten sogar eine Kostenentschädigung, damit wir man uns überhaupt ein konkretes Fix-Angebot ausarbeitet.
    Gerade die würde ich nicht mehr anfragen !
    Einen Bauunternehmer vor Ort (die haben dann auch die Leute mit denen die zusammenarbeiten) nehmen.
    Bauunternehmer arbeiten oft mit Zimmereien, Verputzern, Elektrikern, Fliesenlegern, Erdarbeitern usw. zusammen.
    Außerdem treten die meist in Jeans und Hemd auf und nicht im schwarzen Anzug.

    Den Verlust den ich habe werde ich leider nicht so schnell reinholen können. Auch nicht durch Eigenleistungen, ich muss ja auch noch meiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen und meine Familie ernähren.
    Sonst kann ich gleich R.I.P.

    Viele Grüße

    und
    Danke Inova !

  3. #303
    Benutzer
    Registriert seit
    09.02.2010
    Beiträge
    58

    Blinzeln Ist er auch nicht Euer Feind.

    Ist er auch nicht Euer Feind.
    Aber eben auch nicht Eurer Freund.

    wollte ich nur zum Niveau hinzufügen !

  4. #304
    Neuer Benutzer
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    11.03.2010
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    6

    Standard

    Zitat Zitat von Biofred Beitrag anzeigen
    @Kobold

    Warum hattest du Glück im Unglück?
    Wie ist dein Bautenstand bzw. hast du die erste Rate schon bezahlt?

    Ich weiss nicht woher ich das Geld für die montl. Ausgaben wie Bereitstellungszinsen, Anwaltskosten usw. hernehmen soll.

    Bloss raus aus der Sch....
    Kein Bautenstand und auch nichts großartig überzahlt: Glück im Unglück sozusagen -bisher... ob das so bleibt, muss aber noch geprüft werden: ohne von Inovahaus zugeteilte Handwerker ist man bei der Suche ja nunmal auf sich allein gestellt - da können also durchaus noch Mehrkosten entstehen.

    Dies könnte (vielleicht? Das ist ja eben die Frage!) umgangen werden, wenn die Ansagen des IVs tatsächlich haltbar sind - und das kann nur ein Fachanwalt beurteilen:

    Was geschieht mit den Treuhandkonten nach dem 30. April?

    Wenn im SCHLIMMSTEN Fall Inovahaus abgewickelt wird, besteht da (schon wieder?) ein Risiko, eingezahltes Geld zu verlieren? Der Knackpunkt scheint eben der 30. April zu sein, und wie es DANN weitergeht. Ist das Gewerk bis dahin fertig, dann passt's ja - aber was, wenn nicht? Die einzelnen Gewerke selbst sind nach dem Zeitplan des IVs ja mit überschaubaren Zeiten angesetzt - aber was ist, wenn am 30. April noch ein, zwei Tage zum Fertigstellen fehlen? Macht der Handwerker das dann trotzdem noch (der Auftrag ist ja erteilt, das Geld geparkt), oder lässt der IV die Schranke runter (zur Insolvenzmassensicherung - furchtbares Wort) und die Arbeiten einstellen (da würden dann SEINE und MEINE Interessen auseinander gehen und sogar völlig gegeneinander stehen)?

    Auch mich würde ein Kommentar dazu von Herrn Nielson freuen, da ich die rechtlichen Zusammenhänge und Vorschriften(?) immer noch nicht verstehe.

    Wenn im BESTEN Fall Inovahaus weitergeführt wird, gelten die Verträge und Zusagen dann auch weiterhin? Das scheint so vom IV geplant zu sein (und die Mitarbeiter von Inovahaus, die man unten trifft, bestätigen dieses Ziel) - geplant, nicht garantiert.
    Ganz gleich, wie genau es weitergeht, das Angebot des IVs steht und fällt m.E. bisher mit dem Treuhandmodell und damit mit der rechtzeitigen FERTIGSTELLUNG angefangener (im Voraus auf das Treuhandkonto bezahlter) Gewerke: wird die angefangene (und quasi bezahlte, da vorab überwiesene) Leistung VOLLSTÄNDIG erbracht, ist es fast nebensächlich, ob Inovahaus weitergeführt wird oder nicht - im besten Falle wird zu den bekannten Konditionen weitergebaut, im schlechteren muss mit anderen Firmen weitergebaut werden* - aber wie werden dann die Treuhandkonten aufgelöst?
    (*Und da könnte es dann teurer werden - ganz gleich, ob jetzt oder später. "Nur raus aus der Sch..." muss sich nicht zwangsläufig auf Inovahaus beziehen, sondern sollte sich vor allem auf den Kosten- und auch den Zeitfaktor beziehen - es KÖNNTE eine Lösung sein, weiterzumachen, aber das hängt von jedem Einzelfall ab (und ist auch gar nicht für alle möglich).)

    Es dreht sich nach meinem Verständnis(?) also alles um dieses TREUHANDKONTO: IST das SICHER, oder SCHEINT das nur sicher? Was genau gibt es da zu beachten?

    Herr Nielson?

    Für eine fundierte Risikoabwägung (genau darum handelt es sich ja im Grunde) werden möglichst ALLE Fakten gebraucht, und der eine noch unklare Punkt ist für mich eben das Treuhandmodell in Zusammenhang mit dem Stichtag 30. April!

    Andere Firmen und Handwerker muss man erst mal zum eingeplanten Preis finden, und auch von denen könnte der eine oder andere während der Gewährleistungsfristen insolvent oder bankrott gehen.

    Bitte, Herr Nielson, wie sehen Sie das?

  5. #305
    Neuer Benutzer
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    6

    Standard

    Oder ganz kurz und knapp formuliert:

    1.- Falls Inovahaus in die endgültige Insolvenz gehen sollte, wie zügig geschieht dann die Abrechnung der Treuhandkonten, d.h. wann sind "übrige" Mittel auch wieder *verfügbar*?

    2.- Falls Inovahaus in die endgültige Insolvenz gehen sollte, wird dann der vorläufige IV auch der endgültige? Gelten seine Zusagen dann nicht auch automatisch weiter?

    Alles andere ist (für mich) soweit geklärt.

  6. #306
    Moderator Avatar von Bauherrennotruf
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    127

    Standard Die vielen vielen Fragen!

    Hallo an Alle!

    Wir möchten vorab nochmals alle einzelnen Fragen formulieren und dann farblich abgesetzt die Anworten hinzufügen.
    Es muss an dieser Stelle ebenso klar gestellt werden, dass alle Antworten mit unseren beteiligten Anwälten besprochen und sofern sie rechtsberatende Inhalte ausweisen sollten, aus den Einlässen der Anwälte genehmigt textlich mit eingefügt wurden.


    1. Treuhandkonto, was passiert damit nach Eröffnung der Insolvenz? Mit Eintritt der Insolvenzeröffnung greift die volle InsO. Diese gesteht dem IV dass Recht nach §103 InsO zu, sich zu entscheiden, ob er den Vertrag oder die im Namen der insolventen Firma gemachten Vereinbarungen erfüllen will, oder dieses ablehnt. Die Treuhandkonten unterliegen der Obhut des Treuhänders, in diesem Falle dem IV, welcher verpflichtet ist die Masse zu sichern. Natürlich könnte der IV das darauf, vielleicht auch vorab, eingezahlte Geld an die Einzahler zurückzahlen, aber wer kann es ihm übel nehmen, wenn er seiner Pflicht gerecht wird und erstmal lange lange prüfen muss (kann schon Jahre dauern), bevor er auszahlt. Sicherlich ist der IV kein Unmensch und wird versuchen Abhilfe zu schaffen, indem er zum Beispiel vorschlägt, dass die berechtigten Empfänger auf einen Teil der Gelder zu gunsten der Insolvenzmasse verzichten (das ist nach unseren Erfahrungen in fast 19 Jahren der Regelfall gewesen). Wie heißt es so schön, besser ein Spatz in der Hand als Jahre lang warten und kaputt gehen (ein wenig Sarkassmus sei erlaubt, bitte nicht übel nehmen).
    2. Wieviel sind Vereinbarungen mit dem IV vor Insolvenzeröffnung wert? Da niemand weiß, wann der IV die Insolvenz wirklich eröffnen wird, er wird es bestimmt nicht schriftlich bekannt geben und mündliches zählt hier nicht, sind Vereinbarungen eigentlich garnichts wert! Wenn Bauherren mit dem IV Vereinbarungen treffen wollen sollten diese auf jeden Fall folgende zusätzliche Texte enthalten. 1. Das der IV nicht nur als Vertreter der Firma, sondern auch persönlich als RA & IV, über die Eröffnung der Insolvenz am ......... im vollem Umfang haftet und die getroffenen Vereinbarungen erfüllen wird. 2. Das er jetzt schon die Erklärung abgibt, dass er nach Insolvenzeröffnung sich nach §103 InsO erklären wird, den Vertrag oder die getroffenen Vereinbarungen, zu erfüllen. 3. Das er, falls Pkt. 1 & 2. bei Insolvenzeröffnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr umsetzbar sind, alles von den Bauherren auf das Treuhandkonto eingezahlte Geld innerhalb von 7 Werktagen vollständig wieder an die Bauherren auszahlt, unabhängig von den bis dahin erbrachten Leistungen (Schadensbegrenzung für die Bauherren). Sie als Bauherren sind in keiner Weise verpflichtet Risiken einzugehen. Im Gegenteil, Ihnen steht durchaus das Recht zu, dass der IV mit Ihnen vernünftige Vereinbarungen trifft.
    3. Starker IV? Wie schon bekannt, kann dieser nun auch mit Ihnen Vereinbarungen treffen und brauch nicht mehr nur zustimmen. Wurde wahrscheinlich deshalb zur Absicherung gemacht, nachdem bekannt wurde, dass der IV seine Kompetenzen überschritten hatte, indem er nach Außen hin als Verhandlungspartner aufgetreten war. Normaler Weise ist, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Absprechpartner der Bauherren immer die Firma. Der IV hätte nicht mal selber verhandeln dürfen, sondern nur Inova. Deshalb auch jetzt die stärkung des IV, damit ihm daraus kein Strick gedreht werden kann.
    4. Darf der IV überhaupt weiterbauen? Nein darf er nicht, da er nicht über die berufliche Qualifikation zur Führung eines Bauunternehmens verfügt! Würde eine Rechtsbeschwerde beim Ordnungs- u. Gewerbeaufsichtsamt nach sich ziehen. Die einzige Möglichkeit die der IV hat, ist eine entsprechend qualifizierte Person als Betriebsleiter, welche eine Zulassung bei den Kammern hat, einzustellen, welche die Gesamtverantwortung für das Handeln des Unternehmens übernimmt. In diesem Fall hätte der IV aber wieder nur ein Mitbestimmungsrecht! U. s. w.!
    So, wir hoffen dass unsere Anworten ein wenig zur Aufklärung beigetragen haben. Unserer persönlichen Meinung nach, haben Vereinbarungen mit der Inova (IV) erhebliche Risiken.
    Besonders, wenn man gesagt bekommt, Ihr zuviel gezahltes Geld ist weg, der Bau wird nun noch teurer und Sie müssen nachfinanzieren, wir bauen für Sie fertig, aber nur wenn Sie das Geld im Voraus leisten (macht übrings die Bank schon garnicht mit, "Pflicht zur Werterhaltung gegenüber dem Hypothekendarlehn). Mal davon abgesehen, wo dafür die Qualifikation des IV ist und das er die Gewährleistung garnicht an Sie abtreten kann, ohne die schriftliche Zustimmung des ausführenden Bauunternehmens.

    Wir könnten immer weiter schreiben, da es noch viele Punkte mehr gibt, welche Risiken ausweisen, das würde aber hier den Rahmen sprengen.

    Wenn Sie also Fragen haben, dann bitte mit möglichst wenigen ausschweifenden Ausführungen knapp formulieren. Wir werden uns dann bemühen diese zu beantworten.

    Ach übrings, nochmal an den IV, der schließlich hier mitliest, unser Angebot steht immer noch, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen können.
    Freundlichst Ihr Bauherrennotruf!
    Herr Nilson
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