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| Hinweise |
| Konkrete Firmen-Feedback Positive+negative Erfahrungen mit Baufirmen oder deren Produkte... |
| Umfrageergebnis anzeigen: würdest du mit einer insolventen firma bauen? | |||
| ja, ich sehe dabei kein problem |
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3 | 1,28% |
| nein, dieses risiko würde ich niemals eingehen |
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225 | 96,15% |
| vielleicht, müsste man aber im detail abklären |
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5 | 2,14% |
| keine ahnung, da kenn ich mich nicht aus |
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1 | 0,43% |
| Teilnehmer: 234. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#61 (permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 36
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Zitat:
Wenn man jetzt im Themen-Archiv des Hessischen Rundfunks nachschaut findet man auf der Seite vom 21.01.2010 nur noch folgenden Hinweis: Traumhaus wird zum Albtraum In wenigen Monaten zum Traumhaus – so lautet das Versprechen einer Baufirma. Eine Darmstädter Familie hat zugegriffen – und wartet auch sieben Monate später noch auf ihr Haus. Diesen Beitrag dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht mehr online anbieten. Wo bleibt da eigentlich die Pressefreiheit? Aber netter Weise gibt's ja YouTube ![]() Hoffentlich haben die keinen Betreiber/Server ins Deutschland, gegen den man per Verfügung vorgehen kann. |
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#62 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.02.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 204
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Zitat:
Hallo, wir können Dir nur empfehlen, dass Du den Sachverhalt mit Herr Nilson von der Bauherrenhilfe besprichst. Ich habe heute mit Ihm ein längeres Telefonat gehabt. Wir sind froh, dass es diese Institution gibt. Alleine würden wir sehr wahrscheinlich nicht klar kommen. Ich habe auch keine Lust auf irgendeine Aussage auf den Insolvenzverwalter zu warten!
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Freundliche Grüße die Haeuslebauer (jetzt erst recht!) Geändert von ADMIN (10.02.2010 um 20:09 Uhr) Grund: übersichtlicher gestaltet |
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#63 (permalink) | |
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Administrator
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 206
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Zitat:
thx für den hinweis
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#64 (permalink) |
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S-Moderator
Registriert seit: 03.03.2009
Ort: Speckmannstrasse 23, in 21220 Seevetal, Telefon Neu 04105 - 770 86 - 10/11
Beiträge: 127
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Hallo betroffene Bauherren!
Was wir hier so zu lesen bekommen bestärkt uns nochmals einige Hinweise zu geben. Bitte handelt nicht übereilt mit Kündigungen, welche Ihr selbst, oder durch einen Anwalt machen lassen wollt! Bedenkt, dass Eure Verträge zum großen Teil individuell gestaltet sind und somit auch verschiedenen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Zuerst müssen die Verträge und Unterlagen aufs sorgfältigste geprüft und durchgearbeitet werden, damit Ihr die Kündigungen, welche Ihr auf keinen Fall selber machen solltet, durch einen entsprechenden Anwalt vornehmen lassen könnt. Bei den Anwälten sollte es sich um Baufachanwälte mit der zusätzlichen Speziallisierung im Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht und bei Bedarf im Notarrecht handeln. Langjährige Tätigkeit für betroffene Bauherren auf diesem Gebiet und nicht nur manchmal, sind von Vorteil. Bitte daran denken auch Anwälte sind Unternehmer! Deshalb nur Pauschalveträge für die vorgerichtlichen Leistungen vereinbaren. Stundenlohnsätze oder Abrechnung nach BARGO fressen Euch die Haare vom Kopf. Dran denken, bei BARGO zählt der Streitwert, welcher nicht oft die Bausumme + andere Kosten ausmacht. Auf die zu unterschreibenden Vollmachten achten, weil dort meist die BARGO-Vereinbarung enthalten ist. Vollmachten genau vor Unterschrift durchlesen und Kopie mitnehmen nicht vergessen. Einer hat hier erzählt, das bringt nichts Schadensersatz zu fordern, ----DAS IST SCHLICHTWEG FALSCH und äußerst gefährlich! Die Schadensersatzforderung ist im Insolvenzverfahren an bestimmte Formen gebunden. Im Bereich der vorläufigen Insolvenz dient sie häufig der Feststellung im Allgemeinen und ist dem AN gegenüber zu erklären, Abschrift an Insolvenzverwalter. Bei Eröffnung der Insolvenz wird diese Schadensersatzanmeldung ungültig, weil neue rechtliche Voraussetzungen eintreten. Hier fordert der Insolvenzverwalter auf zur "Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren". Auf jeden Fall ist die Forderungsanmeldung in sofern immer wichtig, damit man den Forderungen seitens des Insolvenzverwalters etwas im Verfahren entgegen zu setzen hat. Dieser wird sich nach § 103 der Isolvenzordnung erklären, wobei er seine Forderungen aufrecht erhalten wird. Wenn er Ihnen in der vorläufigen Insolvenz anbietet weiter zu bauen, ist meist ein Haken dabei. Hier ein Beispiel: > Fensterrate 12 % von 250.000 € = 30.000 € fällige Rate bei Fenstereinbau. > Fenster stehen bereits auf der Baustelle. > Der Aufwand die Fenster einzubauen und den Fensterbauer zu bezahlen, macht einen Gewinn von rund 15.000 € für die Insolvenzmasse. > Diese stellt er in Rechnung und Sie müssen bezahlen wegen Bautenstand. > Danach Insolvenzeröffnung > Insolvenzverwalter erklärt, ich baue nicht mehr weiter. Resultat: Bauherr hat weiteren Schaden von zusätzlich 15.000 € Wie Sie sehen lauern viele Gefahren auf dem Weg durch die Insolvenz. Also lassen Sie sich von Äußerungen wie: > Kündigt schnell > könnt Ihr selber machen > Schadensersatz braucht Ihr nicht > Ihr könnt ruhig schon mit anderen weiterbauen > u.s.w. nicht in die Irre leiten. Das hat meist schwerwiegende Konsquenzen wie z. B.: > Schadensersatzansprüche des AN oder IVW gegen Sie > Verlust des Rechtsanspruches auf Schadensersatz > Vertragsverletzung duch Sie als Bauherren > Fehlerhafte Kündigung > fehlende Anmeldungen von Ersatzansprüchen (z. B. Aufrechnung) > u.s.w. Also passen Sie auf sich auf und lassen Sie sich nicht verleiten.
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Freundlichst Ihr Bauherrennotruf! Herr Nilson Bauherrenhilfe - Die wichtigsten Informationen für alle Bauherren Geändert von Bauherrennotruf (10.02.2010 um 23:51 Uhr) |
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#65 (permalink) |
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S-Moderator
Registriert seit: 03.03.2009
Ort: Speckmannstrasse 23, in 21220 Seevetal, Telefon Neu 04105 - 770 86 - 10/11
Beiträge: 127
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Hallo betroffene Bauherren!
Wir haben heute mit allen Fachleuten und Juristen Konferenz gehabt und anhand der uns bisher von mehr als 25 Bauherren zugesendeten Unterlagen, die Sachlage Inovahaus erörtert (weitere Unterlagen sind bereits unterwegs).
Falls Sie schon irgendwas unterschrieben oder vielleicht gekündigt haben, läßt sich in teilen nachbessern. Also nicht gleich den Kopf verlieren. Zum Schluss nochmals >>> Alle Leistungen des Bauherrennotruf sind kostenlos <<<!
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Freundlichst Ihr Bauherrennotruf! Herr Nilson Bauherrenhilfe - Die wichtigsten Informationen für alle Bauherren |
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#66 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 56
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Wir wollten eine kleine Änderung nach dem Ausstattungsgespräch vornehmen.Kein Problem wurde uns gesagt, das machen wir und 3 Tage später kam auch gleich die Rechnung dafür. Haben wir auch sofort gezahlt...2 - 3 Wochnen vor dem Insolvenzantrag.Jetzt fragen wir uns.........
Der Zusammenbruch des Unternehmens Bedingung der Strafbarkeit bei sämtlichen Insolvenzstraftaten ist der so genannte Unternehmenszusammenbruch. Dieser liegt beispielsweise bei Zahlungseinstellung oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers vor. Ob bei dem Zusammenbruch Fahrlässigkeit des Unternehmers vorlag oder ob er schuldlos handelte, spielt keine Rolle. Doch Vorsicht! Zu diesem Zeitpunkt kann man sich durch zu langes Zögern längst strafbar gemacht haben, wenn sich die Firma vorher bereits längere Zeit in einer Unternehmenskrise befunden hat. Eine Krise wird durch Überschuldung, (eingetretene) Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit definiert. Die Zahlungsunfähigkeit ist für den Unternehmer am einfachsten festzustellen – nämlich wenn er schlicht nicht mehr zahlen kann. Dann muss der Geschäftsführer einer GmbH innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag an das Insolvenzgericht stellen. Auch bei der AG, eG, KGaA, GmbH & Co. KG etc. ergeben sich diese Pflichten aus den einschlägigen Gesetzen. |
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| betrug, finanzierung, insolvenzverschleppung, mängel |
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