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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Firma Streif Weinsheim - Erfahrungen mit Zahlungsverpflichtung?

    Hallo,

    wir sind sehr verunsichert über die Verhandlungspraxis der Firma Streif. Nachdem uns der Verkäufer immer wieder garantiert hat, dass wir ein 14tägiges Rücktrittsrecht haben, unterschrieben wir einen Werkvertrag.

    Im Werkvertrag wird erwähnt, dass der Vertrag ohne Rücktrittsrecht sei, aber ansonsten dem BGB unterliege. Auf unser Nachfragen vor Unterzeichnung wurde uns erläutert, dass man nach dem 14tägigen Rücktrittsrecht nicht mehr zurücktreten kann - also alles im grünen Bereich. Später entdeckten wir, dass uns eine Anlage 2 zum Werkvertrag vorenthalten wurde ("nicht böswillig, aber die wird doch erst bei der Finanzierung relevant", war die Antwort des Verkäufers.). Diese Anlage enthält eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung. Die Bank müsse binnen 5 Tagen zahlen. Heißt, a) im Konkursfall habe ich unwiderruflich meiner Bank gesagt, das Geld ist nur für streif - und ich bin neese und b) Sollten Baumängel auftreten, habe ich kaum Gelegenheit, das Geld nicht zu bezahlen, weil STreif direkt mit der Bank abrechnet und das binnen 5 Tagen.

    Als wir nun aufgrund dieser Klausel von unserem nun mehrfach unter Zeugen ausgesprochenen Rücktrittsrecht Anspruch nehmen wollten, hieß es: Nein, Sie haben kein Rücktrittsrecht!

    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
    Ich bin dankbar für jeden konstruktiven Beitrag - bitte keine Schelte, wir schelten uns schon selber rund um die Uhr!

    Danke!





  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo Lulu1,

    diese Zahlungsverpflichtungen sind nicht unüblich, oder sollen die Hersteller alle erstmal ein Haus für den Kunden aufstellen und dann hoffen, daß er es auch bezahlt?

    Warum habt Ihr denn den Vertrag unterschrieben, ohne ihn zu lesen? Seriöse Verkäufer händigen alle Unterlagen vorher aus und geben den Interessenten einige Wochen Gelegenheit, diese prüfen zu lassen.

    Was genau steht denn im Vertrag bezgl. eines Rücktrittsrechts? Es gilt, was ihr unterschrieben habt, auch hinsichtlich Schadensersatz und entgangener Gewinn für die Fa. im Rücktrittsfall.

    Wo und wann wurde der Vertrag unterzeichnet, in den Geschäftsräumen (Musterhaus) der Fa. oder bei Euch zu Hause (Haustürgeschäft)?

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Alle Beratungen bzgl. des Projektes fanden bei uns zu Hause statt. Die Unterschreibung aber in deren Büro.

    Mündlich wurde uns immer wieder gesagt, dass der Vertrag dem BGB unterliege (steht ja auch so drin) und dass der BGB stets allen Verträgen 14tägiges Rücktrittsrecht einräume. Wir wurden lachend aufgefordert, das wir mit dieser Unterschrift keinerlei Risiko enigehen, weil wir 14 Tage zurücktreten könnten, aber uns 10.000 € Prämie sichern, die es sonst nicht mehr gibt. Wir haben immer wieder beim Unterschreiben betont, dass wir auf jeden Fall nur wegen des 14tägigen Rücktrittsrechts unterschreiben und uns sonst von denen ganz schön gehetzt fühlen. Unter der sogenannten "Streif Eigenheimzulage" steht, dass man damit einem Rücktrittsfreien Vertrag zustimmt. Auch das haben wir angesprochen und gesagt, unter diesen Umständen wollen wir das nicht. Dann hat uns der Verkäufer darauf hingewiesen, dass auch Streif das Gesetz nicht aushebeln könne, welches jedem Kunden 14tägigen Rücktritt erlaube. Dies bedeute lediglich, dass man nach 2 Wochen nicht eine andere Firma beauftragen kann, denn dann hätte Streif umsonst ARbeit für uns investiert.

    Als wir nun binnen der mehrfach auch unter Zeugen zugesicherten 14 Tage gekündigt haben, rief uns die Vertriebsleitung an und erzählt, dass wir keinerlei Rechte auf Rücktritt hätten. Wir hätten ja die Eigenheimzulage unterschrieben. (Im Vertrag steht 10% Zahlung im Fall einer Kündigung, damit wurde uns aber noch nicht gedroht)

    Wir versuchen das mit Streif jetzt zu regeln. Derzeit geht es aber nur sehr schleppend voran... . Vertrieb bei uns, Firma in Weinsheim. Schnell geht da nichts.

    Ich bin sehr enttäuscht von derartiger Vertreibspraxis bei einer eigentlich laut Verbrauchern guten Firma. Wir haben mit vielen gesprochen, die ein gutes Haus bekommen haben. Aber keinem wurde schriftlich vorher durch Ködern mit 10.000 € das Recht auf Rücktritt aberkannt.

    Auch wird uns bis heute mündlich versichert, dass wir natürlich ohne Schaden rauskommen, falls wir mit der Finanzierung Probleme erhalten oder das Gründstück anders verkauft wird (die warten doch nicht ewig, bis wir hier unsere Querelen geklärt haben). Da haben wir von anderen Kunden Verträge mit Rücktrittsanlagen für diese Fälle gesehen. Auch hier wurde uns beim Unterzeichnen versichert, dass wir da keine Sorgen haben müssten. STreif sei eine seriöse Firma und entließe anstandslos jeden, der kein Grundstück findet oder keine Finanzierung.

    Als ich nun die Vertriebsleiterin um Nachreichen dieser Anlagen gebeten habe, war ihre Antwort, dieses Recht hätten wir auch nicht!
    Das ist doch eine Heuschreckenpraxis!!! Meines Erachtens arglistige Täuschung. Wenn das nicht in der nächsten Woche geklärt wird, klagen wir!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Schade, daß das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, warum informiert man sich immer erst nachher und nicht vorher? Die richtige Vorgehensweise beim Hausbau ist in allen gängigen Foren ausreichend beschrieben.
    Wer verläßt sich schon auf mündliche Zusagen bei der größten Investition seines Lebens, wenns Rabatt gibt, setzt der Verstand anscheinen oftmals aus. Als wenns morgen keine andere Aktion mehr gäbe, erst werden 20.000 € auf den Kaufpreis draufgeschlagen und dann dem Kunden großzügig 10.000 € Rabatt, Aktionsnachlass, Musterhauszuschuß und was immer gegeben und die Leute freuen sich noch darüber!

    Euch hilft das nun nicht mehr, aber andere werden evtl. gewarnt sein. In der Regel wird eine Firma in Eurer Situation auf der Vertragserfüllung bestehen oder Euch gegen eine schönen Obulus wieder aus dem Vertrag raus lassen, das könnt Ihr dann unter Lehrgeld abhaken.

    Wenn man bauen will treffen 2 Parteien aufeinander, die eigentlich nicht zusammen gehören. Der Bauinteressent will termingerecht umziehen, zum versprochenen Festpreis und mit der ausgelobten Qualität. So einfach ist eigentlich bauen Der Verkäufer will schnell eine Unterschrift, damit er Provision bekommt.

    Die Zielsetzung der am Vertrag beteiligten Parteien kann also unterschiedlicher nicht sein! Trotzdem glauben viele Leute, was ein Verkäufer verspricht, stimmt auch, klar, die Erde ist eine Scheibe.

    Es gibt kein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht, was Ihr meint, ist das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, deshalb werden die Verträge ja im Büro oder im Musterhaus unterschrieben.

    Klagen könnt Ihr natürlich, ich weiß auch jetzt schon, wer am längeren Hebel sitzt und auf Zeit spielt. Um einen RA werdet Ihr nicht herum kommen, wenn die Firma nicht mit sich reden läßt, aber mal ehrlich, warum sollten sie?

    Also, viel Zeit einplanen, Geld ansparen und das Thema Hausbau für ein halbes Jahr auf Eis legen. Beim nächsten Versuch wünsche ich Euch mehr Glück.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Gute Nachrichten!
    Die FA Streif passt den Vertrag an!!!
    Wir prüfen gerade den Wirkungsgrad der Veränderungen duch einen Fachmann, aber es sieht so aus, dass der Vertrag jetzt ein für beide Seiten guter Vertrag ist!

    Vielen Dank für Eure Beiträge, ich werde berichten, wie es weitergeht!
    Liebe Grüße

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo Lulu1,

    vor einer Woche habt Ihr noch gekündigt, Vertrauen war weg, jetzt ist es wieder da, Zauberei oder AWG Hormone?
    Dann drück ich Euch mal ganz fest die Daumen, wäre nett, wenn Du den Mut hast weiter zu berichten.

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