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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    192

    Standard KAMPA insolvent

    Der Branchen Primus Kampa ist insolvent - Der bilanzierte Verlust der letzten Jahre wurde der AG wohl zum Verhältnis.

    Bittere Zeiten für Bauherren





  2. #2
    Moderator Avatar von Bauherrennotruf
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    Speckmannstrasse 23, in 21220 Seevetal, Telefon Neu 04105 - 770 86 - 10/11
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    127

    Standard Achtung >>> für alle betroffenen Bauherren!

    Aus aktuellem Anlaß nochmal !
    Liebe Betroffene!

    Aus der derzeitigen Entwicklung und weil hier nicht alle Besucher die vorangegangen Texte lesen, stelle ich hier nochmal meinen Text an Geschädigte von verschiedenen Baufirmen u. Bauträgern ein.

    Bevor jetzt gleich der Text folgt, möchte ich nochmal, auf Grund von Falschinformationen, auf eine vermeintlich propagierte Vertragsaufkündigungsmöglichkeit eingehen.

    Der >>>> ANTRAG <<<< auf Insolvenz ist >>>> KEINE <<<< Grundlage einer außerordentlichen Vertragsaufkündigung!
    Erst muss das Gericht die Insolvenz durch Beschluss bestätigen (ob Eröffnung der Insolvenz, oder Einstellung des Verfahrens mangels Masse).

    Ist die Insolvenz also dann gerichtlich bestätigt, könnte man, "theoretisch", eine außerordentliche Kündigung wegen nachweislicher Unfähigkeit zur Erfüllung der vertraglichen geschuldeten Leistung begründen.
    Wenn da nicht noch der Vertrag mit den vielen versteckten Klauseln wäre!

    Der Liquidator, oder bei Insolvenzeröffnung eingesetzte Insolvenzverwalter, kann einen sich angeblich darstellenden Fortbestand der Vertrtäge nicht damit begründen, dass er versuche würde die vertragliche Leistung dochnoch zu erbringen.
    Jedweder Vorschlag seinerseits, Sie gegen einen zu bezahlenden Restbetrag aus dem Vertrag zu entlassen, ist nur der Versuch an weiteres Geld zu kommen.
    Auch seine Aufforderung zur Zahlung von Raten wegen erbrachter Leistung ist eine Finte, denn sie haben ein Rückbehaltungsrecht auf Grund von Schadensersatzansprüchen gegen die Firma, mit der sie den Vertrag haben.

    Alles Geld, was sie in diesen Zusammenhängen zahlen, sind sie definitiv los und können es sich nur ganz schwer zurückerklagen (die meisten gehen bei so einer Sache auf Grund der Kosten Wasser saufen).

    So nun nochmal der andere Text:


    Allgemein für alle Betroffenen
    Hallo liebe Bauherren!

    Ich kann nicht umhin, da ich dieses Forum vollständig gelesen habe, festzustellen, dass im Grunde viele Firmen dasselbe machen, als damlas die Domizil Conzept GmbH den Geist auf gab.
    Insbesondere fangen alle Bauleiter, Vertriebler und Firmen-Beschäftigte selber an, die Bauherren, die sie in Not gebracht haben, unter Vorspieglung falscher Tatsachen, in neue Fallen zu locken.
    Schon damals sind sehr viele Bauherren mit diesem sogenannten Domiziltrick auf die Nase gefallen und haben wirklich alles verloren.

    Der Eine oder Andere wird sich jetzt fragen, was weiß der denn davon?

    Ich sage, ......... eine ganze Menge, ...... da ich sehr viele solcher betroffenen Bauherren betreut habe und versucht habe, zu retten, was zu retten ist (Übrings kostenlos). Im übrigen mache ich das bereits mehr als 18 Jahre.

    Nun schreibt, im Fall der Deutschen Massivhaus GmbH, der Baustoffhändler, der um 1,2 Mio. geprällt wurde. Ich habe diesen Eintrag gelesen und kann ihn als sehr sachlich und wahrheitsgemäß bezeugen. Muß aber nicht heißen, dass solch ein Fall auch bei anderen insolventen Firmen vorliegt.

    Bitte, liebe Bauherren, läßt Euch nicht von den falschen Propheten, die behaupten:
    > Mit den baue ich jetzt viel billiger
    > der hat mir billig geholfen aus dem Vertrag rauszukommen
    > ich habe schon so vielen geholfen ...... (gegen Geld, ohne Erfolg)
    > Wir werden Eure Häuser fertig bauen
    > Unser Interesse gilt nur den Bauherren
    > Speziell für die betroffenen Bauherren haben wir ein geschlossenes
    Forum gegründet (Warum? gibt es was zu verbergen?)
    > Mein Anwalt ist der beste
    > Wir übernehmen Ihren Vertrag zu den gleichen Konditionen
    > usw,
    über den Tisch ziehen.
    Ich habe so Viele alles verlieren sehen, Familien wurden völlig zerstört, bis hin zum Selbstmordversuch.

    Das hört sich alles schlimm an und man gönnt sowas Keinem, deshalb hier ein paar wichtige Tipps, der Reihenfolge nach:

    1. Unabhängig vom Vertrag gibt es immer eine Vertragsklausel nach BGB,
    die sogenannte Vertragsstrafe bei Kündigung, bitte genau lesen und
    beachten, bevor man unsachgemäß kündigt.

    2. Erst mal und vor allem Anderen, zur Zeit keine Rechnungen mehr
    bezahlen (auch wenn sie fällig sind nach Zahlplan), weil vielleicht, wie bei DM oder Kampa die GF oder Vorstände, dass eine Schieflage im Unternehmen herrscht.

    3. Auch keine Gelder an die Firmen, die für solche Firmen gearbeitet haben, bezahlen.
    Wichtig, denn mit denen haben sie kein Vertragsverhältnis, deren
    Vertragsverhältnis besteht nur mit Ihrem Unternehmer, weshalb diese auch keinen Anspruch auf Zahlung durch Sie haben (Lassen Sie sich in diesem
    Zusammenhang nicht von den Handwerksfirmen, wie auch immer,
    drohen).
    Es gibt auch leider bei Denen den Einen oder Anderen, der sich nicht
    benehmen kann.

    4. Es gilt immer das Gesetz und das heißt, dass man seine Ansprüche aus
    Vertragsleistungen, wenn sie nicht erbracht werden, mit angemessener
    Fristsetzung anmahnen muß (bitte per Einschreiben/Rückschein und
    Einwurfeinscheiben). In der Regel beträgt die Einzelfrist 10 Kalendertage.

    5. Nachfristen, mit Androhung der Vertragsaufkündigung wegen
    Nichterfüllung des Vetrages, setzen (Immer Einschreiben wie vor).

    6. Wenn diese Fristen ohne Ergebnis verstrichen sind, dann gehen Sie
    zum Anwalt, damit Der eine vernünftige und rechtlich einwandfreie
    Kündigung des Vertrages aufsetzt. Achten Sie hierbei auf die Kosten. Abrechnung nach Bargo wird teuer, auch Stundensätze. Wenn möglich für den Einzelfall eine Pauschale vereinbaren. Mehrere Angebote einholen.

    7. Lassen Sie sich nicht von ehemaligen Bauleitern und Firmen einfangen,
    sondern suchen Sie sich für die nach Vertragsaufkündigung weiter zu führenden Arbeiten, einen unhabhängigen Baubetreuer, der auch
    wirklich was davon versteht und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
    Dieser Unabhängige ist wirklich der wichtigste!
    Nur Erfahrene können ihnen aus Ihre Misere helfen. Achten Sie aber darauf, dass sie nicht auf solche reinfallen, die Ihnen Firmen empfehlen wollen.

    Schlußendlich sind noch viele andere genauso wichtige Dinge zu beachten, die hier aber den Rahmen sprengen würden.
    Ein Punkt liegt mir aber noch sehr am Herzen!

    Lassen Sie sich nicht von Schreiben eines für die Insolvenz eingesetzten Rechtsanwaltes, Insolvenzverwalters ins Boxhorn jagen!
    Die bieten an, gegen Zahlung eines Betrages Sie aus dem Vertrag zu lassen und behaupten, dass sie sonst nur gegen Vertragsstrafe kündigen können!

    Das ist gelogen!

    Wenn eine Firma Insolvenz anmeldet, kann sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen, was in der Regel eine außerordentliche Vertragaufkündigung, mit Anspruch auf Schadensersatz zuläßt.

    Also, wenn jemals so ein Schreiben auftaucht, sofort zum Anwalt oder melden Sie sich bei mir unter Der Bauherrennotruf, einfach anklicken und auf Kontakt gehen, dann per Mail melden. . Ich verspreche hiermit öffentlich, das Sie nichts für diese Hilfe bezahlen müssen.

    Gilt übrings auch, wenn man von Ihnen verlangt, dass nach Zahlungsplan noch zu zahlen hätten. Hierbei machen Sie einfach ihren Verrechnungsanspruch auf Schadensersatz geltend.


    Zum Abschluss!

    Sie werden erkennen, das der Eine oder Andere wertvolle Tip dabei ist und das es sich hierbei um keinerlei Rechtsberatung handelt, weshalb ich auch immer wieder auf die Rechtsanwälte verwiesen habe.
    Ich hoffe aber einen Beitrag zur Absicherung Ihres Bauvorhaben geleistet zu haben.

    Somit verbleibe ich,
    MFG
    Freundlichst Ihr Bauherrennotruf!
    Herr Nilson
    Bauherrenhilfe - Die wichtigsten Informationen für alle Bauherren

  3. #3
    Moderator Avatar von Bauherrennotruf
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    Standard Achtung >>> Fernsehbericht über DM!

    Hallo Bauherren!

    Heute wird ein Bericht von SAT 1 Akte`09 um 22:15 Uhr gesendet, in welchem über das Leid von armen Betroffenen Bauherren berichtet wird.

    mfg bauherrennotruf
    Freundlichst Ihr Bauherrennotruf!
    Herr Nilson
    Bauherrenhilfe - Die wichtigsten Informationen für alle Bauherren

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard

    Hallo, ich besitze seit 10/2007 ein Kampa-Haus.
    Aufgebaut hat es ein externer Aufbauer der Kampa AG.
    Nun habe ich bereits bei der Übergabe erklärt das die Schallschutzdecken quietschen und daraufhin die Schlußrate in Höhe von knapp 5000 EUR einbehalten.
    Nun wurde der Hersteller der Metallprofile zur Schadenklärung geholt, der Aufbauer, Bauleiter von Kampa und Chef vom Bauleiter etc.

    Nachgewiesener Fehler: Montagefehler von Aluprofilen an der Schallschutzdecke!

    Nun sollte ein Anwalt von Kampa einen Gutachter bestellen (damit wir als Bauherren es leichter haben sollten), auf den wir bis heute warten.

    Nun ist Kampa insolvent und ich habe einen geschätzten Schaden von ca. 15000 EUR. (alle Decken demontieren, neue Profile anbringen, neue Gipsplatten, spachteln, malern, Möbel raus und rein, 9 Personen-Haushalt zwischenzeitlich ins Hotel....so war es geplant.)

    Kann ich gegen den Aufbauer vorgehen, der ja den Schaden verursacht hat obwohl ich nicht der Auftraggeber bin sondern Kampa dieser war?

    Was sollte ich nun tun?

    Eigenen Anwalt einschalten? Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung hier die Kosten für den RA?


    Danke für die Hilfe.

  5. #5
    Moderator Avatar von Bauherrennotruf
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    Standard Anwort auf Fragen!

    Habe Ihnen eine Naricht auf Profil hinterlassen!

    MfG BHN
    Freundlichst Ihr Bauherrennotruf!
    Herr Nilson
    Bauherrenhilfe - Die wichtigsten Informationen für alle Bauherren

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Standard Praxiserfahrung und aktuelle Verfahrensinformationen

    Hallo an alle im Forum!

    Hier zunächst einige recht aktuelle Informationen zum Verfahrensstand:

    Mit Beschluss vom 01.06.2009 (3 IN 91/09) hat das Insolvenzgericht Aalen inzwischen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kampa Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 8955 Steinheim eröffnet und den bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Dr. Werner Schreiber zum Insolvenzverwalter ernannt. Eine Gläubigerversammlung soll am 24.08.2009, 10.15. Uhr abgehalten werden; auch wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

    Weitere "amtliche" Informationen finden sich frei zugänglich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

    Bisherige Praxis-Erfahrung in dem Verfahren zeigen, dass es überaus sinnvoll war, einen derart versierten Verwalter zu betrauen:

    Dessen Bevollmächtigter hat vor Ort in zäher 7-stündiger Bauübergabe bzw. Verhandlung einen Vergleich aufgesetzt. Natürlich sollte ein unabhängiger Bausachverständiger (!) hinzu gezogen werden, um auch die realistischen Beträge bzw. Bauzustände zu verhandeln. Unter Einsatz einer Konventionalstrafe sind von Kampa aus bisher nahezu alle "Baumängel" beseitigt und das Objekt von den Mandanten inzwischen bezogen worden. Man darf jedoch insgesamt nicht vergessen, dass die Insolvenz eine Ausnahmesituation ist. Ohne viele Nerven, ggf. Anwälte und jedenfalls Bausachverständige geht es vermutlich nicht so glimpflich ab.

    Viel Erfolg weiterhin

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