Ihr könnte das von Anfang an trennen, wobei Ihr bei der Bank sicherlich dann gesamtschuldnerisch geführt werdet. Das bedeutet, dass der eine für den anderen haftet. Sprich wenn einer nicht mehr zahlt wird der Andere belangt und im Fall der Fälle, was nicht zu hoffen ist das dies passiert, zwangsversteigert.
haften tut Ihr also in jedem Fall für den anderen, denn ein 1/2 Haus ist kaum veräusserbar, es sei denn das Ihr von vornerein bein 2 Famlilenhaus, die Wohnung getrennt eintragen lasst und somit als 2 Einheiten getrennt im Grundbuch steht. Dann kann eine Wohnung verkauft werden und die andere nicht.
Gruß Pit