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Wohn-Riester

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Geschrieben: 16.01.2010 um 20:41 von HAUSBAU-RATGEBER


Wohn-Riester


Offiziell wird der Wohn-Riester als „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“ – oder kurz Eigenheimrentengesetz – bezeichnet. Der Wohn-Riester bezweckt vor allem eine optimierte Einbeziehung von persönlich bewohntem Immobilieneigentum in staatlich gefördertes Kapital der Altersvorsorge.

Außerdem kann dieses Angebot mit Vorteilen steuerlicher Natur aufwarten, da für die Rückzahlungsraten ebenfalls eine Förderung geltend gemacht werden kann.

Der Wohn-Riester bietet all jenen einen größeren Spielraum, die den Ruhestand im persönlichen Wohneigentum genießen möchten, aber nicht langfristige Ansparungen bewerkstelligen können.

Der Wohn-Riester umfasst den Neubau oder den Kauf einer Immobilie, indem das sogenannte geförderte Altersvorsorgekapital dafür eingesetzt werden kann. Daneben wirkt sich der Wohn-Riester, wie bereits erwähnt, steuerlich günstig auf die Tilgungsraten für ein Baudarlehen aus. Zudem werden auch Genossenschaftswohnungen gefördert und es kann eine Entschuldung mithilfe des geförderten Altersvorsorgekapitals erfolgen.

Anspruchsberechtigt sind deutsche unbeschränkt steuerpflichtige Staatsbürger, sofern sie auch die Voraussetzung der unmittelbaren Förderberechtigung erfüllen. Prinzipiell zählen dazu alle Renten- und Alterssicherungs-Verpflichteten. Aber auch Beamte, nicht bedürftige Arbeitslose sowie Erziehungsberechtigte von Kindern können vom Wohn-Riester profitieren.

Für mittelbar förderberechtigte Ehepartner oder erwerbsunfähige oder -verminderte Frührentner gibt es Sonderregelungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung.

Der Wohn-Riester fördert finanzielle Mittel zum Erweb von selbst genutztem Immobilieneigentum. Das durch den Wohn-Riester geförderte Altersvorsorgekapital ist an das betreffende Wohnraumeigentum gebunden und wird auf ein sogenanntes Wohnförderkonto einbezahlt. Pro Jahr werden die dort befindlichen Summen um zwei Prozent erhöht. Daneben stellen diese Beträge die Basis der später erfolgenden nachgelagerten Besteuerung dar. Damit spielt beim Wohn-Riester die tatsächlich erhaltene Förderung eine Rolle und nicht der tatsächliche Nutzwert des Wohneigentums.


Grundsteuer
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2010


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