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Ratgeber
Vorsicht bei Kündigung
Hallo betroffene Bauherren!
Wir haben heute mit allen Fachleuten und Juristen Konferenz gehabt und anhand der uns bisher von mehr als 25 Bauherren zugesendeten Unterlagen, die Sachlage Inovahaus erörtert (weitere Unterlagen sind bereits unterwegs).
- Es gibt sehr viele Vertragsvarianten im Bereich der Grundlagen der geschlossenen Verträge. Hierzu gehören Vertragsgrundlagen nach VOB / B und BGB, mit verschiedensten Ausschlüssen und Einschlüssen aus den vereinbarten Vertragsunterlagen (damit sind keine Mehr- oder Minderleistungen gemeint).
- Je nachdem, welche Vertragsgrundlagen und Randbedingungen vorliegen, sind die Kündigungsschreiben in ihrer Form den Gegebenheiten in den Inhalten anzupassen, damit nicht aus den "Außerordentlichen Kündigungen" von Rechts wegen "Ordentliche Kündigungen" werden und die Bauherren dadurch wohl möglich Schadensersatzpflichtig werden.
- Manche Verträge erfordern auch noch entsprechende Fristsetzungen, um eine Außerordentliche Kündigung umsetzen zu können.
- Die meisten Forderungsabtretungen lassen Möglichkeiten offen, die finanzierenden Banken mit in die Haftung zu nehmen (besonders bei den Bauherren, welche die Leistungen überzahlt haben).
Wichtige Hinweise zum jetzigen Zeitpunkt:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall Bautenstandsberichte, noch sonst irgendwelche Schreiben, Unterlagen oder Vereinbarungen.
- Zahlen Sie nichts!
- Weisen Sie Ihre Bank, wie bereits mehrfach von uns dargestellt, zu einem Zahlungsverbot an. (Siehe: Zahlungsverbot an Ihre Bank)
- Es gibt ausreichend Grund und Beweis für die Annahme, dass reichlich Subunternehmer bei der Inovahaus GmbH Außenstände in nicht unerheblicher Höhe haben.
- Bitte unterrichten Sie die Ihnen bekannten Subunternehmer, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir auch denen helfen können.
- Bauleiter und Insolvenzverwalter versuchen bei einigen Bauherren, bei denen nur einer kleiner Aufwand zur Fertigstellung einer Teilleistung nötig ist, mit Vereinbarungen diese kleinen Arbeiten zu Ende zu bringen, um die nächste Rate in Rechnung stellen zu können. Das dient nur um die Insolvenzmasse zu mehren. In der Regel führt das bei den Bauherren zu weiteren Überzahlungen.
Lassen Sie es bitte ruhig angehen und handeln Sie nicht übereilt, was Kündigungen oder Schreiben angeht. Egal wer Ihnen was auch immer erzählt, Sie sind zu nichts verpflichtet, schon garnicht zu Unterschriften.
Falls Sie schon irgendwas unterschrieben oder vielleicht gekündigt haben, läßt sich in Teilen nachbessern. Also nicht gleich den Kopf verlieren.
Quellangabe: Diese Informationen wurden von Moderator Bauherrennotruf verfasst.
Auch im Namen aller Mitleser bedankt sich das HAUSBAU-FORUM
Zuletzt aktualisiert: 04.11.2010

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