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Vorausdarlehen
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Geschrieben: 13.01.2010 um 10:52 von HAUSBAU-RATGEBER


Vorausdarlehen


Bei einem Vorausdarlehen wird zeitgleich mit einem Kredit ein Bausparvertrag abgeschlossen. Dieser Bausparvertrag wird in der Folge als Tilgungsersatzleistung herangezogen. Die Voraussetzung für ein Vorausdarlehen ist die direkte Einlage von vierzig Prozent der vereinbarten Bausparsumme auf den Bausparer.

Damit kann erstens ein Bausparvertrag rascherer zugeteilt werden und zweitens erfolgt nach dieser Maßnahme eine Ablösung des Vorausdarlehens durch einen regulär zu tilgenden Bausparvertrag. Bei diesem Modell überzeugt unter anderem der feste Zinssatz über den gesamten vereinbarten Zeitrahmen. Bis zur erfolgten Zuteilung gestaltet sich dieser in der Regel sehr günstig, danach profitiert der Darlehensnehmer von den regulären Zinsen bei einem Bausparkredit, welche ebenfalls günstig sind. Allerdings entsteht bei einem Vorausdarlehen ein Zinsverlust, der ebenfalls beachtet werden muss.

Der Grund dafür liegt in der Tatsache begründet, dass die Anlage eines Bausparkapitals zu einem enorm geringen Guthabenzins erfolgt, die Aufnahme dieses Kapitals aber zu einem in Relation teureren sogenannten Vorausdarlehenzins geschieht. Damit kommt es bei einem Vorausdarlehen zu einer kostenintensiveren Effektivverzinsung als zum Beispiel bei einem Annuitätendarlehen. Daneben wird das Vorausdarlehen rascher getilgt und ist deshalb von hohen Rückzahlungsraten charakterisiert.

Bei einem Vorausdarlehen gibt es außerdem unterschiedliche Variationen. Zum einen kann sich der Darlehensnehmer gegen die sofortige Auffüllung des Bausparvertrages entscheiden und einen herkömmlichen Ansparungsvorgang bevorzugen. Eine weitere Alternative stellt die Teilung der gesamten Summe, über welche das Vorausdarlehen läuft, dar. Bei diesem Modell geht es um die Minimierung der Rückzahlungsraten. Indem die Darlehensumme auf beispielsweise zwei oder drei hintereinander laufende Bausparverträge aufgeteilt und in der Folge getilgt wird.
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2010

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