Beim Auszug aus der alten Wohnung wird die Erstellung eines so genannten Übergabeprotokolls fällig. In der Regel markiert ein solches Protokoll den Anfang sowie das Ende der Laufzeit eines Mietverhältnisses. Es gibt beiden Parteien die Sicherheit, dass im Nachhinein keine Beschuldigungen über den Zustand des Wohnraumes aufkommen, ohne dass man das Gegenteil beweisen könnte.