Handläufe an einem Treppengeländer werden so gebaut, dass sie dieselbe Neigung, wie der Treppenlauf haben. Auch Öffnungen im Handlauf sind möglich, diese müssen aber so gebaut werden, dass man eine Kugel von höchstens 120 mm Durchmesser durchstoßen kann. Die Abmessung von der Trittstufenvorderkante bis zur Oberkante vom Handlauf ergibt die Geländerhöhe. Alle Treppen, welche über fünf Stufen hoch sind, müssen ein Geländer auf geringstenfalls einer Seite aufweisen können. Auf beiden Seiten sollte man Handläufe anfertigen, wenn die Breite zwischen 1,25 bis 2,50 Metern liegt.