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Tilgungsaussetzung
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Geschrieben: 13.01.2010 um 10:51 von HAUSBAU-RATGEBER


Tilgungsaussetzung


Eine Tilgungsaussetzung wird auch als Tilgungsersatz oder Festhypothek bezeichnet. Über die gesamte Zeitspanne der Laufzeit hinweg wird bei einer Tilgungsaussetzung lediglich die Bezahlung der Zinsen von der sogenannten Darlehenssumme fällig.

Der Name dieser Art der Baufinanzierung ist missverständlich, denn er bedeutet nicht, dass bei knappen Geldressourcen die Ratenbegleichung ausgesetzt werden kann. Vielmehr verbirgt sich dahinter die Tatsache, dass die laufenden Rückzahlungsraten eines Darlehens usw. nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit vollständig zurückerstattet worden sind.

Dies bedeutet, dass über die vertraglich vereinbarte Laufzeit lediglich die Zinsen anfallen, während sich die Darlehensschuld des Kunden in diesem Zeitraum aber nicht verringert. Die finanziellen Mittel, welche der Tilgung zugeführt werden sollten, werden in einen eigenen Topf eingezahlt und nach Ablauf des Darlehensvertrages der Tilgung zur Verfügung gestellt. Es kann sich hierbei um einen Bausparvertrag, eine Kapital bildende Lebensversicherung, einen Investmentfonds oder eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht handeln.

Eine Tilgungsaussetzung bedeutet folglich auch immer eine Absicherung der Angehörigen, falls der Bauherr während der Vertragslaufzeit ums Leben kommt, denn eine zusätzliche Todesfallversicherung ist nicht mehr notwendig. Daneben spricht eine Tilgungsaussetzung auch Gewerbetreibende oder Investoren an, denn die Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden, was mit der Verbesserung der Rendite einhergeht. Aus diesem Grund ist die Tilgungsaussetzung vor allem für die Zielgruppe „junge Familien“ sehr interessant. Bei einer Tilgungsaussetzung steht bei Vertragsabschluss die exakte Laufzeit und Zinsfestschreibung fest. Das Kennzeichen einer Tilgungsaussetzung ist eine indirekt erfolgende Tilgung. Diese Art der Baufinanzierung stellt das Gegenmodell zur klassischen Finanzierung von Bauvorhaben – dem immer wieder neu verhandelbaren Annuitätendarlehen – dar.
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2010

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