Die Breite des Auftritts sollte nie weniger, als 26 cm betragen. Die Höhe der Stufen ist mit höchstens 20 cm zu bemessen. Bei Treppen, welche gewendelt gebaut werden, raten wir zu einer Auftrittsbreite von 15 cm an der schmalsten Stelle. Steigung und Auftritt werden im Allgemeinen von der Höhe der Stockwerke vorgegeben.
Schrittmaßformel Bei der Schrittmaßformel werden Auftritt und Steigung in ein vorgegebenes Verhältnis zueinander gesetzt. Dabei muss man vorher wissen, dass mit Auftrittsmaß die waagrechte Abmessung von der vorderen Kante der Trittstufe bis zur vorderen Kante der nächsten Stufe gemeint ist. Als Unterschneidung bezeichnet man jenes Maß, um welches die vordere Kante der Stufe über die Trittfläche der Stufe die darunter liegt vorsteht. Diese Unterschneidung wird nicht zur Auftrittsbreite gerechnet. Die Schrittmaßformel besagt, dass der Auftritt in cm gemessen addiert mit der doppelten Steigung 63 cm ergibt.
Sicherheit Aus Gründen der Sicherheit liegt das Mindestmaß der Auftrittsbreite bei 26 cm und bei einem Maß von höchstens 32 cm.
Gebräuchliche Steigungen Die übliche Steigung einer Flachrampe liegt zwischen null bis sechs Grad oder zwischen null bis zehn Prozent. Belagrampen liegen bei der Steigung zwischen sechs und zehn Grad oder zwischen zehn und 18 Prozent. Höher ist der Grad bei Steilrampen, welcher bei zehn bis 24 Grad oder bei 18 bis 45 Prozent liegt. Garten und Freitreppen haben eine Steigung von zehn bis 15 cm, wobei bei Haustreppen Steigungen zwischen 15 bis 20 cm normal sind. In Einfamilienhäusern haben Treppen eine Steigung von 15 bis 20 cm, bei Haustreppen in Mehrfamilienhäusern beträgt sie 15 bis 19 cm. Öffentliche Gebäude beinhalten Treppen mit einer Steigung zwischen 15 bis 18 cm.