Die Verwendung eines Bausparvertrages muss nicht unbedingt nur für wohnwirtschaftliche Zwecke oder den Bau eines Eigenheims genutzt werden. Man kann ihn auch als einen reinen Sparvertrag ansehen, doch wäre dies wenig lohnenswert, da bei Abschluss eine Gebühr fällig ist und auch die Guthabenzinsen nicht unbedingt mit Attraktivität um sich werfen. Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel und eine solche Ausnahme wäre, dass man eine attraktive Verzinsung erzielen kann, wenn man Begünstigter der Wohnbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ist.
Beabsichtigt man also keine wohnwirtschaftliche Verwendung und hat das Ziel des Vertrages, 40 oder 50 Prozent der Summe erreicht, sind weitere Einzahlungen weniger Sinnvoll. Zahlt man dennoch weiter ein, kann es geschehen, dass sich die Höhe des zinsgünstigen Darlehens reduziert.
Keinen Nachteil, aber auch keinen Vorteil hat man bei einigen Bausparkassen, die ihren Kunden garantieren dass sich die gewünschte Darlehenssumme auch bei einer Überzahlung der festgelegten Ansparsumme nicht ändern wird.