| Hinweise |
liebe mitglieder und mitleser des HAUSBAU-FORUM
wir suchen bauherren, welche ein kurzes feedback über HAUSBAU-FORUM schreiben möchten.
wir danken für eure teilnahme
|

Forum durchsuchen

Ratgeber
Schützen Sie sich
Lassen Sie sich bitte nicht ins Boxhorn jagen. Oft werden die Bauherren bei Insolvenzen angerufen und man behauptet, alles wird gut.
Das mit den Investoren u.s.w. und vor allem mit dem angeblichen Treuhandkonto, können Sie vergessen, damit reiten Sie sich als Bauherren in der Regel noch weiter rein.
Die Investorenlüge ist eine gängige Art die Bauherren bei der Stange zu halten, damit man Sie nachher besser melken kann.
Was müssen Sie als betroffene Bauherren jetzt beachten?
Sie sollten tunlichst nachfolgend aufgeführte Punkte berücksichtigen und erledigen, damit Sie sich selbst vor dem Ruin schützen.
- Bautenstandsermittlung (dabei werden Berträge, Zahlungen, Genehmigungen, tatsächliche Leistungen, tatsächliche Baukosten nach DIN u.s.w., ermittelt und in einem Gutachten zusammengefasst), sollte ein wirklich sehr guter Fachmann machen. Tüv, Dekra oder Gutachter ohne ausreichende Qualifikation für Bauvertragsrecht, sollten dabei nicht Ihre erste Wahl sein.
- Schadensersatzerfassung (hier werden die Ihnen entstandene und noch entstehenden Schäden, auf Grundlage des Bautenstandsgutachtens, sowie aller Ihnen aus der Insolvenz weiter entstehenden Kosten ermittelt) Fachmann wie vor.
- Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren (das ist die vom Insolvenzverwalter später per Frist eingeforderte Anmeldung Ihrer Schadensersatzansprüche, ganz wichtig für das Zurückbehaltungsrecht gemäß BGB u. VOB), wird in Zusammenarbeit mit einem Anwalt und Ihrem Fachmann gemacht.
- Kündigung des Bauvertrages durch Anwal (Vorab Fristsetzungen als Vorbereitung für eine rechtmäßige "Außerordentliche Kündigung"), Achtung guten Fachanwalt wählen.
- Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren duch Anwalt (Sobald aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung eine Insolvenzeröffnung wird).
- Weiterführender anwaltlicher vorgerichtlicher Schriftverkehr, z.B.: a. Rückforderung der Finanzierungsbestätigung -Aval - Forderungsabtretung - Bürgschaft, damit Ihnen ihre finanzierende Bank die Gelder zum Weiterbauen freigibt, ist meist sehr schwierig
b. Fristsetzungen an den Insolvenzverwalter
c. Auseinandersetzung mit Ihren finanzierenden Banken (Grundlagen der
Bauvertragskündigung, Hinfälligkeiten, etc.)
d. u. s. w.
Denken Sie daran Pauschalvereinbarungen nur mit dem Anwalt und Ihrem gewählten Fachmann zu vereinbaren, sonst kann es für Sie sehr teuer werden.
Verhandeln Sie nachfolgende Punkte:
- ?,- € Netto für die Kündigung
- ?,- € Netto für die Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren
- ?,- € Netto für allen weiteren außergerichtlichen Schriftverkehr
- ?,- € Netto für Bautenstandserfassung, Leistungswertermittlung, Schadensersatzerfassung, Schadensermittlung und Ausarbeitung der Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren gemäß den rechtlichen Vorgaben aus der Insolvenzordnung
- ?,- € Netto für alle Nebenarbeiten, wie aufzusetzende Schreiben in Vorbereitung, Einarbeitung in die Unterlagen, sonstige Fristsetzungen, Aufforderungen, Anmeldungen, sowie alle Telefongespräche und Beratungen, etc.
Weiterführende Gerichtskosten sind hier deshalb nicht aufgeführt, weil Sie auf diese Verfahren meist verzichten können.
Sollte aber ausreichend Insolvenzmasse da sein (Ist eher sehr selten der Fall), bestünde die Möglichkeit der Schadensfeststellungsklage, welche dann normal nach BARGO von Anwälten abgerechnet wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich in der Abwicklung eines solchen Verfahrens absolut keine Fehler erlauben dürfen, weil Ihnen sonst die Insolvenzverwalter das Fell über die Ohren ziehen.
Achten Sie bitte auch darauf, falls Sie sich anderweitig Hilfe holen wollen, dass Sie wirklich mit größtmöglicher Fachkompetenz zusammenarbeiten, damit Ihnen diese Insolvenz nicht zum Verhängnis wird.
Vergessen Sie alle Versprechungen vom Insolvenzverwalter oder der Firma! Unsere Erfahrungen in 18 Jahren haben uns bewiesen, dass nicht ein einziges mal solche Versprechungen eingehalten worden sind und wir reden hier von mehr als 2500 Insolvenzbetroffenen Bauherren, die wir in diesem Zeitraum erfolgreich betreut haben.
Ein Hinweis auf Investoren, oder es wird in wenigen Wochen weitergehen, sowie, dass ein Treuhandkonto eingerichtet wurde, können Sie getrost vergessen. Das sind Hinhaltetaktiken der Insolvenzverwalter, damit Sie die Verträge nicht kündigen und er bei Ihnen einfacher die Forderungen geltend machen kann.
So, das sollte vorerst reichen.
Bitte bedenken Sie, dass wir hier nur einen kleinen Teil der wichtigen Dinge aufführen können, weil zudem die Einzelfälle, je nach Bautenstand, andere Anforderungen aufweisen können.
Etwas was Sie schleunigst jetzt schon tun sollten:
Weisen Sie Ihr finanzierendes Geldinstitut schriftlich an (per Einschreiben Rückschein), das diese ohne Ihre zusätzlich bei Ihnen einzuholende schriftliche Zustimmung, keinerlei Auszahlungen mehr an die Baufirma, an den Insolvenzverwalter, oder Dritte, leisten darf.
Erteilen Sie ein ausdrücklich ein Auszahlungsverbot, bis auf Widerruf.
Weisen Sie gleichfalls Ihre Bank auf die "Pflicht zur Werterhaltung gegenüber dem Hypothekendarlehn" hin.
Weisen Sie Ihre Bank weiter an, dass man Sie über jeden Versuch der Baufirma, dem Insolvenzverwalter, oder Dritte, eine Auszahlung von der Bank zu erhalten, sofort schriftlich und telefonisch zu informieren hat und nur mit Ihrer ausdrücklich zusätzlichen schriftlichen Zustimmung eine Auszahlung vornehmen dürfen.
Lehnen Sie jegliche Haftung bei Zuwiderhandlung gegen Ihre Anweisung ab.
Einen entsprechenden Vordruck für ein solches Schreiben finden Sie unter Bauherrenhilfe / Insolvenzen / Allgemein --> Zahlungsverbot an Bank
Es steht Ihnen frei, sich beim Bauherrennotruf ausführlicher zu informieren. Wie immer ist das kostenlos.
Falls Sie uns nicht sofort erreichen, machen Sie sich keine Sorgen. Oft sind unsere Telefone überlastet, so das Sie die Telefonanlage bis aufs Fax durchschaltet. Einfach später nochmal versuchen, ein Fax senden, oder eine Mail mit Ihrer Rückrufnummer und Zeit, wann Sie zu erreichen sind.
Wenn möglich, geben Sie bitte eine Festnetznummer an.
Wir bitten Sie, bis Sie mit uns gesprochen haben, unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendwelche Vereinbarungen.
Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010

Ähnliche Seiten
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:40 Uhr.