Wer an einen Auszug und damit an die Beendigung eines Mietverhältnisses denkt, der kommt auch um das Thema der Schönheitsrenovierung nicht herum. Leider glauben noch immer viele Mieter, dass es in ihrer Verantwortung liegt, diese Art der Renovierung vornehmen zu müssen. Eine solche Renovierung zählt bei Wohnungen und Häusern deshalb zum Bereich der Reinigung, da sie häufig als Bestandteil der so genannten Besenreinheit verstanden wird. Allerdings stellt sie vielmehr eine eigene Kategorie dar, die aber - ebenso wie auch die Sauberkeit einer Wohnung - der Optik dient.