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Personalkredit

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Geschrieben: 16.01.2010 um 20:28 von HAUSBAU-RATGEBER


Personalkredit


Der Personalkredit stellt das Gegenteil eines Realkredits dar. Bei ihm geht es nicht um die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, sondern ausschließlich um dessen persönliche Kreditwürdigkeit.

Der Personalkredit wird folglich auch von nichtdinglichen Sicherheiten abgesichert. Sogenannte dingliche Sicherheiten – wie Hypotheken, eine Grundschuld, Waren, Wertpapieren oder Lebensversicherungen – werden bei der Personalkredit-Vergabe außer Acht gelassen. In dieser Hinsicht geht es um die Bonität des Kreditnehmers. Wenn diese vom Kreditinstitut nach einer eingehenden Überprüfung vonseiten des Kreditgebers als gegeben angesehen wird, wird ein Personalkredit zugeteilt.

Ein Kreditnehmer gilt dann als kreditwürdig, wenn seine Einkommens- und Vermögenssituation der Bonitätsprüfung standhält. Dazu zählen zum Beispiel sogenannte Zessionskredite (Forderungsabtretungen), Diskontkredite oder selbstschuldnerische und Ausfallbürgschaften.

Wird bei einem potenziellen Kreditnehmer die Bonität als ungenügend angesehen, so kann auch eine Bürgschaft eines Dritten als Kreditabsicherung herangezogen werden.

Ein sogenannter reiner Personalkredit wird auch als unbesicherter Bankkredit bezeichnet. Gerade diese Variante stellt auf eine überdurchschnittlich hohe gegenwärtige und voraussichtlich künftige Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ab. Neben der persönlichen Kreditwürdigkeit spielt aber auch die Kreditfähigkeit eine bedeutende Rolle. Banken vergeben einen solchen Personalkredit im Allgemeinen lediglich an langjährige und gleichzeitig vertrauenswürdige Kundschaft. Bei diesem Personalkredit vertraut das Kreditinstitut darauf, dass der Kreditnehmer innerhalb der vereinbarten Fristen und vollumfänglich die Rückzahlungsraten sowie die anfallenden Nutzungsentgelte wie Provisionen oder Zinsen begleichen kann.

Bei einem sogenannten verstärkten Personalkredit spielen personenbezogene Kreditsicherheiten die Hauptrolle. Beispiele für diese Personalkredit-Variante sind der Wechseldiskont, Bürgschaftskredite oder Kredite, welche durch Versicherungspolicen oder Wechsel besichert werden. Bei einem Bürgschaftskredit und dergleichen wird zum Beispiel die Kreditvergabe von der Haftung einer weiteren Person abhängig gemacht.
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2010


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