Der Objektwert einer Immobilie stellt ihren Verkehrswert dar, den sie prinzipiell erzielen kann.
In der Folge sagt der Objektwert aus, wie hoch die Darlehenssumme im Rahmen einer Baufinanzierungsmaßnahme maximal ausfallen kann. Aus diesem Grund kommt dem Objektwert in diesem Segment eine Hauptrolle zu. Es handelt sich hier um den Bereich der Kreditsicherung, denn der Objektwert eines Gebäudes beeinflusst zum einen die Konditionen, zu welchen der Vertrag abgeschlossen wird, zum anderen eben auch die gewährte Kredithöhe.
Im Allgemeinen existieren daneben aber noch vier weitere Motive, warum der Objektwert einer Immobilie von Interesse ist. Es kann sich dabei entweder um den Verkauf oder eine Vermietung des Wohngebäudes handeln. Aber auch im Falle einer Erbschaft und einer damit im Zusammenhang stehenden Auszahlung an andere Mitglieder einer Erbgemeinschaft oder auch bei einer Scheidung kommt es auf den Objektwert eines Wohngebäudes an.
Für die Inanspruchnahme einer kreditbasierenden Baufinanzierung wird bei einer Kreditabsicherung der momentane Objektwert der Immobilie festgestellt, indem ein vom kreditgebenden Geldinstitut beauftragter Gutachter den Objektwert nach bestimmten festgelegten Kriterien beurteilt. Die Kosten dieser fachkundlichen Schätzung muss der Darlehensnehmer tragen. Sie stellen ein Element der sogenannten Effektivzinsen dar und finden damit Eingang in die Gesamtkosten der Baufinanzierung.
Je nachdem, zu welchen Ergebnis der Gutachter kommt, fällt die Höhe der gewährten Kreditsumme aus.
Beim Objektwert gilt es zu beachten, dass eine Abänderung von einschlägigen gesetzlichen Regelungen oder auch eine Änderung in den Bestimmungen über die Bebauung einen beachtlichen Einfluss auf den Objektwert haben können. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine in regelmäßigen Abständen erfolgende Neuermittlung.